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Christof Rasche

FDP 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag der FDP geht es um Kleinkrafträder, um Leichtkraftfahrzeuge, um sogenannte Minicars. Alle sind zentraler Bestandteil der individuellen Mobilität auf dem Weg zur Schule, zur Ausbildungsstätte oder auch zur Arbeit. Das ist besonders wichtig für den ländlichen Raum und für junge Leute. Die genannten Fahrzeuge fahren sparsam, alltagstauglich, und teilweise haben sie sogar ein Dach über dem Kopf. Das wäre heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule ganz wichtig gewesen. Wir sehen aber ein Problem, und das ist die 45-km/h-Bremse. Das ist eine aktuelle Begrenzung, die rein bürokratisch durch eine EU-Harmonisierung festgelegt wurde. Sie ist nicht sicherheitstechnisch begründet. Deswegen kann man daran arbeiten. Die Folgen dieser Regelung sind oft riskante Überholmanöver, weil andere Fahrzeuge, gerade auch im städtischen Verkehr, schneller sind. Dadurch erfolgt ein Abdrängen, und es erfolgt eine Gefährdung durch den toten Winkel. Eine Lösung für dieses Problem kann sein, die Geschwindigkeit für diese Fahrzeuge von 45 km/h auf 60 km/h zu erhöhen. Das ist eine sehr moderate Anhebung und ermöglicht es diesen Fahrzeugen, im laufenden Verkehr einfach mitzuschwimmen. Sie werden dann nicht überholt, und sie überholen auch nicht. Diese Lösung ermöglicht also einen Sicherheitsgewinn durch weniger Überholvorgänge. Dieser 06.05.2026 Sicherheitsgewinn überwiegt das kleine Risiko durch eine leicht erhöhte Geschwindigkeit. Übrigens gab es in diesem Zusammenhang einen Technik-Check, wonach diese modernen Fahrzeuge längst eine Bremstauglichkeit in ihren Systemen haben, die schon jetzt für 60 km/h ausgelegt ist. Einen kleinen weiteren Aspekt, der vielleicht nicht allen bekannt ist, kennen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: DDR-Oldtimer. Ich meine keine Menschen, sondern Fahrzeuge. Sie kennen sicherlich den Begriff „Schwalbe“: ein Roller, den viele Personen heute noch fahren, weil das Ding einfach in ist. Es gibt auch Fahrzeuge mit anderen Namen, die früher in der DDR gefahren sind. All diese Fahrzeuge, die mit denjenigen, die ich gerade genannt habe, absolut vergleichbar sind, dürfen auf deutschen Straßen 60 km/h schnell fahren. Das ist also eine Sonderregelung für diese Fahrzeuge – die dürfen 60 km/h schnell fahren –, während die anderen, die viel moderner und technisch viel besser sind, künstlich auf 50 km/h gedrosselt werden. Diese Ungleichbehandlung kann man gegenüber niemandem begründen. (Beifall von der FDP) Deshalb haben wir unsere freundliche Forderung oder unseren Auftrag an die Landesregierung in diesem Antrag formuliert. Ich könnte mir vorstellen, dass die Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen gleich sagen, das sei doch kein NRW-Recht: Diese Sachen werden in Berlin und vor allem auch in Brüssel geregelt. – Diese Argumentation stimmt. Aber es stimmt doch nicht, dass Nordrhein-Westfalen deshalb tatenlos zusehen muss. Wir können doch Motor und Impulsgeber für Veränderungen sein, die am Ende in Berlin und in Brüssel beschlossen werden. Das ist, zumindest aus Sicht der FDP, die Aufgabe dieses Hohen Hauses. Wir haben also die Forderung formuliert, dass wir die Initiative ergreifen, um hier zu einer anderen Regelung zu kommen. Darüber hinaus können wir nationale Optionen prüfen, zum Beispiel die Erweiterung des AM-Führerscheins. Diese ist auch in Nordrhein-Westfalen möglich. Wir können hier Modellprojekte auf den Weg bringen, die wissenschaftlich begleitet werden und dann eine gute Begründung für mögliche Änderungen in Berlin und Brüssel sein können. Ich fasse also noch einmal grundsätzlich zusammen: Mobilität ist Freiheit. Sicherheit ist dafür die Voraussetzung. Es ist klug, wenn wir uns der Realität anpassen und nicht an alten Dogmen festhalten. Unser Ziel lautet: 60 km/h für mehr Sicherheit und für bessere Mobilität. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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