Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen: Es gibt eine gesellschaftlich und auch grundgesetzlich verankerte Verpflichtung, vor Krieg und Gewalt fliehenden Menschen hier Schutz zu gewähren. In dem Antrag werden unterschiedliche Aspekte der aktuellen Flüchtlingspolitik in Nordrhein-Westfalen Landtag angesprochen. Ich gehe zunächst einmal auf das Thema „Unterbringungskapazitäten“ ein. Als Ministerium und auch als Landesregierung ist es unser Ziel, im Landessystem eine ausreichende Unterbringungskapazität von 35.000 Plätzen zu organisieren, von denen 28.000 Plätze als aktive Kapazität vorgehalten werden, ergänzt durch 7.000 Stand-by-Plätze, die jederzeit kurzfristig aktivierbar sind. Wir haben dadurch ein starkes Landessystem, in dem auf mögliche Bedarfe reagiert werden kann. Es leistet seinen Beitrag bei der Aufnahme von schutzsuchenden Menschen. Damit leisten wir auch einen Beitrag, die Kommunen bei der Unterbringung zu entlasten. Mir wurde in den Gesprächen mit den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden der ausdrückliche Wunsch der Kommunen gespiegelt, dass wir als Land entsprechende Kapazitäten vorhalten. Denn – das wurde in der Debatte schon von den verschiedenen Rednern benannt – wir wissen nicht, ob und wann durch Kriege und Krisen in der Welt wieder mehr Menschen vor Krieg und Gewalt nach Europa und nach Deutschland fliehen. Auf eine solche Situation sollten wir vorbereitet sein, und das sind wir mit unserem Landessystem auch. (Beifall von Michael Röls [GRÜNE] und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ich komme zweitens zu dem Punkt „Umsetzung von GEAS“. Sie können sich vorstellen, dass wir im Ministerium aktuell sehr intensiv damit beschäftigt sind, GEAS umzusetzen. Wir stehen dazu in einem engen Austausch mit dem Bund, den Bezirksregierungen und den Kommunen. GEAS besteht insgesamt aus elf Rechtsakten, davon zehn Verordnungen und eine Richtlinie. Das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz wurden von Bundestag und Bundesrat inzwischen verabschiedet. Da es sich um europäische Gesetzgebung handelt, gelten die Rechtsakte für uns auf Landesebene aber bereits unmittelbar. In GEAS sind neue Einrichtungen für das Asylgrenzverfahren vorgesehen. Außerdem ist in GEAS vorgesehen, dass Schutzanliegen bestimmter Personengruppen, und zwar von Personen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 %, in der Europäischen Union vor Übertritt der Außengrenze in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Diese Personen unterliegen dann der rechtlichen Fiktion der Nichteinreise. Wir alle wissen, dass wir in Deutschland außer an den Flug- und Seehäfen keine EU-Außengrenzen haben. Deshalb wird das Asylgrenzverfahren in Deutschland nur an den Flughäfen zur Anwendung kommen. Es sind bundesweit eine gute Handvoll Einrichtungen geplant, voraussichtlich eine davon in Nordrhein-Westfalen. Wir als Ministerium stehen 06.05.2026 dazu in einem sehr intensiven Austausch und in Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium. Ich kann sagen, dass für uns die Umsetzung der Einrichtungen nach dem Asylgrenzverfahren gerade ein Schwerpunkt bei der Umsetzung von GEAS bildet. Zudem arbeiten wir auch die anderen GEAS-Regelungen, etwa die Screening-Verordnung und die Aufnahmerichtlinie, gerade unter Hochdruck ab, und zwar Schritt für Schritt. Ich möchte bei der Debatte zu den Sekundärmigrationszentren einmal auf folgende Punkte hinweisen, weil ich glaube, dass sie zum Verständnis wichtig sind: Zum einen sind die Sekundärmigrationszentren anders als das Asylgrenzverfahren nicht Teil der europäischen Gesetzgebung, sondern Teil der nationalen Umsetzung. Zum anderen sind bei den Sekundärmigrationszentren gerade noch viele Fragen zur Umsetzung offen. Hinweise seitens des Bundes dazu fehlen uns. Uns auf Landesebene würde es sehr konkret helfen, wenn der Bund seine Ankündigung zur Zentralisierung der Prozesse bei den Dublin-Überstellungen endlich ernst nehmen würde. Ehrlich gesagt ist da bislang relativ wenig passiert. Die Umsetzung von GEAS allein auf die Frage der Sekundärmigrationszentren zu fokussieren, finde ich – mit Verlaub – reichlich unterkomplex. Wir auf Landesebene sind bei der Umsetzung von GEAS an so vielen Stellen bereits viel weiter. Den Antrag der AfD brauchen wir dazu sicherlich nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
