Benjamin Rauer
Das ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass wir Forderungen der AfD diskutieren, Kapazitäten im Landesunterbringungssystem massiv abzubauen. Scheinbar gehen der AfD die Antragsideen aus. Daher zitiere ich aus meiner Rede aus dem Januar. Die Auslastung des Landessystems liegt seit Monaten konstant unter 50 %, in den Erstaufnahmeeinrichtungen teilweise unter 30 %. Vor diesem Hintergrund ist es haushaltspolitisch verantwortungsvoll, die Kapazitäten nun von 41.000 auf 35.000 Plätze anzupassen. 7.000 Plätze der 35.000 Plätze sind dann passiv. Das Ziel ist es, finanzielle Ressourcen dort zu schonen, wo es vertretbar ist. Gleichzeitig bleibt das Land aber handlungsfähig für den Fall steigender Zugangszahlen. Die sogenannten passiven Plätze ermöglichen es, schnell und flexibel auf veränderte Lagen zu reagieren. Sollten die Belegungszahlen aufgrund aktuell nicht absehbarer Fluchtbewegungen erneut ansteigen, kann das Land dann kurzfristig diese zusätzlichen Kapazitäten aktivieren. Auf diese Weise können Engpässe in der Unterbringung vermieden werden, wie sie beispielsweise in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2022 bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchtete entstanden sind. Genau aus diesem Grund ist es vernünftig, die Kapazitäten nicht so drastisch abzubauen, wie es im vorliegenden Antrag gefordert wird. Die AfD zeigt in diesem Antrag erneut ein rechtsextremes Gesicht. Sie fordert die konsequente Abschiebung und Zurückweisung von Asylsuchenden, ohne ihren Asylanspruch überhaupt zu prüfen. Landtag Die Genfer Flüchtlingskonvention entstand aus dem dunkelsten Kapitel der europäischen Geschichte. Sie ist die Antwort der Staatengemeinschaft auf ein beispielloses Versagen. Das nationalsozialistische Regime in Deutschland hat Menschen entrechtet, verfolgt und zur Flucht gezwungen. Die Staaten verweigerten diesen Menschen auf der Flucht die Aufnahme und wiesen sie an den europäischen Grenzen ab. Für zurückgewiesene Geflüchtete bedeutet das im schlimmsten Falle die Ermordung in Deutschland. Aus diesem historischen Unrecht heraus ist das Verbot der Zurückweisung entstanden. Das besagt, dass kein Mensch in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem ihm Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht. (Beifall von den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Österreich foltert?) Daraus folgt zwingend, dass die Staaten bei jeder und jedem Schutzsuchenden individuell prüfen müssen, ob ein Schutzanspruch besteht. Dieser Antrag widerspricht dem zentralen Element der Genfer Flüchtlingskonvention, und er steht ebenso grundsätzlich unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und humanitärer Verantwortung entgegen. Wir lehnen diesen Antrag dementsprechend natürlich ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
