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Daniel Hagemeier

CDU 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Rede unseres FDP-Kollegen ist deutlich geworden, dass es sich um ein reines Bundesgesetz handelt. (Marcel Hafke [FDP]: Warum hat sich Laumann dann geäußert?) Vielleicht sei eine Anmerkung zu Beginn erlaubt: Nur weil die FDP zurzeit im Deutschen Bundestag nicht vertreten ist, muss man vielleicht nicht jedes Bundesgesetz, welches zurzeit in der parlamentarischen Debatte ist, (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) hier in NRW in einer Aktuellen Stunde beraten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die heutige Aktuelle Stunde zeigt aber vor allem: Es geht um die Stabilität unseres Gesundheitssystems und damit um eine der zentralen Fragen der sozialen Sicherheit in unserem Land. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems; das ist uns allen bewusst. Über 90 % der Bevölkerung sind in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die GKV steht unter erheblichem finanziellen Druck. Unser System der GKV kommt an seine Grenzen, und wir stehen vor finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Nicht zu handeln, wäre an dieser Stelle sicherlich grob fahrlässig, und ein Weiter-so kann es auch nicht geben. Reformen sind somit unausweichlich. Nach Schätzung der eingesetzten Finanzkommission Gesundheit entstünden ohne Reform bereits in wenigen Jahren erhebliche Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe. Bis 2030 kann diese Lücke bis auf 40 Milliarden Euro anwachsen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte unabhängige Finanzkommission hat 66 Vorschläge für Kosteneinsparungen vorgelegt, die die finanzielle Stabilität der GKV sicherstellen sollen und auf deren Grundlage das Bundesgesundheitsministerium nun einen Gesetzentwurf zur Beitragsstabilisierung vorgelegt hat. Das ist richtig und dringend notwendig. Ohne derartige Maßnahmen würde der durchschnittliche jährliche Zusatzbeitrag von derzeit rund 2,9 % auf 4,7 % im Jahre 2030 steigen können. Zugleich gilt: Die vorliegenden Vorschläge müssen selbstverständlich im Zuge der politischen Debatte weiterentwickelt und nachgeschärft werden. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist grundsätzlich nachvollziehbar. Es geht um eine nachhaltige Stabi-06.05.2026 lisierung der Beiträge, eine breite Lastenverteilung, eine stärkere Orientierung am tatsächlichen Nutzen der Leistungen und eine stärkere Orientierung an der Finanzierbarkeit unseres Systems. Ausgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen liegen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die solidarische Krankenversicherung langfristig tragfähig zu halten, damit sie auch künftigen Generationen erhalten bleibt. Entscheidend ist hier die konkrete Ausgestaltung. Ein zentraler Punkt ist dabei die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Wenn es um die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern – Stichwort „SGB-II-Bezieher“ – geht, dann bleibt es dabei: Das ist eine Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss und die sich im vorliegenden Gesetzentwurf sehr entschärft widerspiegelt – meiner Ansicht nach zu entschärft. Genau darauf weist Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Ländern zu Recht hin. Gleichzeitig dürfen Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge nicht dazu führen, dass einseitige Belastungen entstehen, weder für Beschäftigte noch für Unternehmen. Besonders sensibel ist die Lage im Krankenhausbereich. Die vorgesehenen Begrenzungen bei der Vergütungsentwicklung werfen berechtigte Fragen auf. Denn wir wissen, dass viele Krankenhäuser bereits heute unter wirtschaftlichem Druck arbeiten. Deshalb ist es richtig, dass Nordrhein-Westfalen hier sehr klar auf mögliche Risiken hinweist. Zugleich gilt: Wir haben in NRW frühzeitig Verantwortung übernommen. Mit der Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Qualität und Versorgung. Es werden sowohl die flächendeckende Grund- und Spezialversorgung als auch die bestmögliche Qualität in der stationären Behandlung gestärkt. NRW ist das erste Bundesland, das eine solche Systematik in der Krankenhausplanung eingeführt hat. Mit Übergangsregelungen bis 2030 geben wir den Häusern die notwendige Zeit, sich auf die bundesweiten Veränderungen einzustellen. Das ist verantwortungsvolle Strukturpolitik, und genau dafür steht diese Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch bei den weiteren Maßnahmen gilt: Wir müssen sehr genau hinschauen, wo Belastungen entstehen – sei es bei der Beitragsbemessungsgrenze, bei der Ausgestaltung der Familienversicherung oder bei der Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben. Eine Reform dieser Tragweite braucht Akzeptanz, und Akzeptanz entsteht nur, wenn Lasten ausgewogen verteilt werden. Die Landesregierung bringt sich in diesem Prozess aktiv mit ein – frühzeitig, klar und konstruktiv; im Austausch mit dem Bund und mit anderen Ländern; mit dem Ziel, die richtigen Anpassungen zu erreichen. Landtag Somit werden auch die Interessen unseres Bundeslandes dementsprechend vertreten. Und ja, wenn dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, nutzt Nordrhein-Westfalen selbstverständlich seine Möglichkeiten der Mitwirkung. Denn eines ist doch klar: Dieses Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene, und genau dort werden die entscheidenden Weichen für die Zukunft gestellt. Ja, die Herausforderungen sind groß. Aber genauso groß ist die Verantwortung, unser Gesundheitssystem stabil, leistungsfähig und solidarisch zu halten. Ein Hinweis noch zum Schluss meiner Rede: Der demografische Wandel in unserem Land erhöht den Bedarf an kontinuierlicher medizinischer Versorgung, während der Fachkräftemangel die medizinische Versorgung erschwert. Daher ist mit der Sicherung der Beitragsstabilität die Arbeit noch nicht getan. Insgesamt muss die Versorgung effizienter werden – insgesamt in Deutschland. Die vorhandenen Mittel müssen ressourcenschonend und bedarfsgerecht eingesetzt werden. NRW übernimmt diese Verantwortung. Ich verweise hier unter anderem auf unser Eckpunktepapier für das Gelingen eines Primärarztsystems mit dem Ziel, die ambulante Versorgung zukunftsfest zu gestalten, oder auch auf die Maßnahmen, die wir bereits in den zurückliegenden Jahren – wie zum Beispiel den Ausbau von Medizinstudienplätzen oder die Einführung der Landarztquote – auf den Weg gebracht haben. Unser Weg in NRW ist konstruktiv und klar. Wir gehen diesen Weg gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen. Arbeiten wir gemeinsam auf Landes- und Bundesebene daran, unser Gesundheitswesen zukunftsfest aufzustellen! Denn nur ein nachhaltig finanziertes Gesundheitssystem kann die Versorgung in Zukunft sicherstellen. – Ich danke Ihnen und euch für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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