Christof Rasche
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Metz sagte vorhin, dass die damalige Entscheidung des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalens unter Minister Hendrik Wüst, den Vertrag zu kündigen, richtig gewesen sei. Ich glaube, für eine solche Bewertung ist es noch zu früh, aber ich respektiere diese Bewertung. Aber wenn man zu einer solchen Bewertung kommt, dann hängt damit zusammen, dass man auch für die Folgen, die sich aus dieser Entscheidung ergeben, verantwortlich ist. Auf diese Verantwortung komme ich gleich noch einmal zurück. In der Pressekonferenz vom 24.04.2020 hat Minister Wüst die NRW-Strategie des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens festgelegt. Das sollte der Schlüssel sein, um sich vor Gericht durchzusetzen. Was vor Gericht passieren wird – Kollege Dudas hat gerade davon gesprochen –, wissen wir noch nicht. Aber wir wissen, dass diese NRW-Strategie des Verkehrsministeriums unter Hendrik Wüst vor drei Instanzen krachend gescheitert ist. Das ist keine gute Ausgangslage dafür, dass Nordrhein-Westfalen oder auch die Autobahn GmbH sich am Ende vor Gericht durchsetzen kann oder wird. In der Tat steht nach wie vor im Raum, ob der PUA, ob dieses Parlament alle Unterlagen bekommen hat. Der Minister sagt „Ja“, es gibt aber erhebliche Zweifel daran. Der Minister sagt: Zum 01.01.2021 wurden alle Aktenordner an die Autobahn GmbH übergeben. Trotzdem wurden wir Jahre später durch das Ministerium und Straßen.NRW darüber informiert, dass das selbstständige Beweissicherungsverfahren seitens Straßen.NRW und des Ministeriums in der zweiten Jahreshälfte 2020 eingereicht wurde. Zu dieser Information war Straßen.NRW noch Jahre später fähig. Wenige Monate später kam dann die Entscheidung des Landesgerichts, dieses Ansinnen von Straßen.NRW abzuweisen – nur wenige Monate später, vor der Übergabe an die Autobahn GmbH. Darüber können uns Straßen.NRW und das Ministerium merkwürdigerweise nicht informieren. Jeder, der sich das anschaut, sieht darin einen erheblichen Widerspruch. Was grundsätzlich ist, wird Landtag mitgeteilt. Das negative Ergebnis von zwei oder drei Monaten später wird nicht mitgeteilt. Das ist doch Strategie. Das macht man doch bewusst. Über einen Teil werden wir informiert und über den wichtigen Teil, nämlich über den Teil des Scheiterns, nicht. Wir werden das im PUA noch genau aufarbeiten. Es gibt weitere E-Mails von Straßen.NRW in dieser Sache – vom 11.01.21, vom 17.02.21, vom 11.04.21 –, und zwar von Mitarbeitern von Straßen.NRW, nicht von der Autobahn GmbH, die uns nicht vorgelegt werden. (Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr: Gerade erläutert!) Ich halte die Aussage, dass das Ministerium und damit Herr Minister Krischer uns, also dem PUA, alle Unterlagen, die im Ministerium und bei Straßen.NRW vorliegen, vorgelegt hat, für ein absolutes Gerücht. Zum Schluss komme ich noch einmal zu den Folgen der Entscheidung, den Vertrag mit PORR zu kündigen. Dreimal ist die NRW-Strategie vor Gericht gescheitert. Am Ende geht es – Herr Dudas hat das gerade beziffert – um verdammt viel Geld. Es ist das Geld des Steuerzahlers, das durch ein Fehlverhalten des NRW-Verkehrsministers und des NRW-Verkehrsministeriums im wahrsten Sinne des Wortes verbuddelt wird bzw. verbuddelt werden kann. Das entscheidet am Ende das Gericht. In einem vergleichbaren Fall ist Andi Scheuer als „Mautminister“, so wird er ja genannt, mit 500 Millionen Euro Schaden Rekordhalter. Ursprünglich ging es um 243 Millionen Euro, daraus wurden dann aber 500 Millionen Euro. Bei „Brückenminister“ Hendrik Wüst droht ein Schaden von bis zu 870 Millionen Euro. Das ist kein Rekord, den irgendjemand braucht. Wir brauchen ihn schon gar nicht. (Beifall von der FDP, Gordan Dudas [SPD] und Jochen Ott [SPD]) Kollege Geerlings hat gerade selbst den Begriff eingebracht und von einem Kostenrisiko gesprochen. Ja, dieses Kostenrisiko besteht nach wie vor, und zwar in einer unfassbaren Größenordnung. Das Kostenrisiko beruht auf der Kündigung des Vertrages mit der Firma PORR und ist aus einer Entscheidung des NRW-Verkehrsministeriums, getragen vom damaligen Verkehrsminister Hendrik Wüst, hervorgegangen. Ich komme zurück zum Kollegen Metz, der sagte, die damalige Kündigung sei richtig gewesen. Wer die damalige Kündigung für richtig hält, der muss hinterher auch zu seiner eigenen Verantwortung stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP und Gordan Dudas [SPD] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die FDP hatte damit nichts zu tun damals?) 20.03.2026
