Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Esser. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sind Taxis und Mietwagen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und mit Blick auf die öffentliche Mobilität nicht wegzudenken, gerade dann, wenn es um Randzeiten geht, wenn der eigentliche öffentliche Verkehr oder die individuelle Mobilität nicht zur Verfügung stehen. Deshalb ist es absolut gut und richtig, dass sich CDU und Grüne in einem Antrag mit den problematischen Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe auseinandersetzen, konkrete Vorschläge machen, diese zu verbessern, und sicherstellen bzw. prüfen, dass bzw. wie Kommunen und Kreise dabei unterstützt werden können. Klar ist, dass grundsätzlich eine bewusste gesetzliche Unterscheidung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr besteht. Für Taxiunternehmen gelten spezifische Pflichten wie die Betriebspflicht und die Beförderungspflicht. Sie profitieren aber auch von einem reduzierten Umsatzsteuersatz und der Möglichkeit, von Fahrgästen herangewunken werden zu können. Im Gegensatz dazu haben Mietwagenunternehmen einen normalen Umsatzsteuersatz. Außerdem ist eine vorherige Fahranmeldung erforderlich, und es besteht die grundsätzliche Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz nach jedem Auftrag. Weil es gesetzliche Grundlage ist, wird sich die Landesregierung selbstverständlich weiterhin für die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen einsetzen. Das Entscheidende – einige Kollegen haben es schon angesprochen – ist die Kontrolle, die Einhaltung ebendieser Regeln. Mietwagenunternehmen sollen von Kreisen und kreisfreien Städten überwacht werden. Mir ist bewusst, dass der Umfang in der alleinigen Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte liegt. Dennoch sollte es in unser aller Interesse und im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbes sein, dass die Städte und Kreise hier in Zukunft aktiver werden. Die Festlegung von Festpreisen und Tarifkorridoren im Taxenverkehr dient dazu, die Taxibranche gegenüber neuen Mobilitätsanbietern konkurrenzfähig zu halten. In einzelnen Kommunen und Kreisen in Nordrhein-Westfalen wird bereits konkret daran gearbeitet. Aus der Sicht der Kundinnen und Kunden bietet die Nutzung von Mietwagen, zum Beispiel über Uber und andere, den Vorteil, dass der Preis bereits vor Fahrtantritt bekannt ist. Beim Taxenverkehr ist das regel-29.01.2026 mäßig nicht der Fall. Seit seiner Novellierung lässt das Personenbeförderungsgesetz jedoch die Festsetzung von Festpreisen und Tarifkorridoren im Taxenverkehr zu. Das Land hat klargestellt, dass die Regelungen im Eichrecht funktionieren. Man glaubt es nicht, aber das war in der Tat eine technische Diskussion. Ich würde mir wünschen, dass diese Möglichkeit verstärkt genutzt wird, um der Taxibranche mehr Fahrten und damit eine bessere Auslastung der Fahrzeuge zu ermöglichen. Deshalb werden wir auch weiterhin – im Namen der Landesregierung bin ich ausdrücklich dankbar für den Antrag – bei den Genehmigungsbehörden der Taxibranche dafür werben, dass Festpreise und Tarifkorridore in die örtlichen Taxitarife aufgenommen werden. Der Landesregierung ist bewusst, dass insbesondere die Festsetzung von Mindesttarifen für Mietwagen mit Schwierigkeiten in der Praxis verbunden ist. Das ist eine rechtliche Herausforderung. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass diese an enge Voraussetzungen geknüpft sind. Deshalb wird die Landesregierung sich weiterhin dafür engagieren, wie die Kommunen besser unterstützt werden können, und hier aktiv werden. Das ist notwendig, um für klare Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Auch das Mietwagengewerbe hat Interesse an einem rechtlich ordnungsgemäßen Betrieb; davon gehe ich jedenfalls aus. Ein Beispiel dafür ist der von der Branche initiierte Abgleich zwischen der Stadt Köln und den Betreibenden von Mietwagenplattformen, um sicherzustellen, dass nur genehmigte Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Modell landesweit weitere Anwendung findet. Auch dazu bietet die Landesregierung gerne ihre Unterstützung an. Das ist konkretes Handeln, konkretes Vorgehen, um Wettbewerbsgleichheit, Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Akteuren zu schaffen. Ziel all dieser Aktivitäten muss es sein, dass das vom Gesetzgeber gewollte Level Playing Field weiterhin gewahrt wird oder da, wo es nicht vorhanden ist, hergestellt wird. Denn sowohl das Taxi- als auch das Mietwagengewerbe haben ihre Daseinsberechtigung und sind von hoher Bedeutung für Kundinnen und Kunden im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Die Landesregierung empfiehlt die Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
