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Oliver Krauß

CDU 29.01.2026 Sitzungen 18/116

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ich hatte nur vier Fahrten, sonst waren das immer viel mehr.“ – Das berichtete mir der Taxifahrer auf dem Weg zum Kölner Hauptbahnhof. Am Vorabend war Junggesellenfest in meiner Heimat, im Vorgebirge. Er berichtete: „Die stehen in den Seitenstraßen, die schnappen uns alles weg.“ Die geschätzte Kollegin Julia Kahle-Hausmann von der SPD hat im Oktober 2025 bei der Landesregierung nach der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen – darum ging es dem Taxifahrer, den ich zitiert habe – gefragt. Nach Instrumenten fragte sie, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Taxis, Mietwagenunternehmen und hintendran natürlich die Landtag Plattformanbieter stehen im Wettbewerb, der sich für die Kunden und für die Fahrerinnen und Fahrer rentieren soll – mit attraktiven Preisen, fairen Löhnen und wirksamen Sozialstandards. Es besteht ein legitimes Bedürfnis, dass der Allgemeinheit ein Verkehrsmittel für individuelle Bedürfnisse zu einem festgelegten Tarif zur Verfügung steht. – Das bestätigt das Bundesverfassungsgericht. Genau dafür gibt es die Betriebspflicht von Taxis. Sie sind auch an die Tarifpflicht und an die Beförderungspflicht gebunden. Das unterscheidet sie von Wettbewerbern. Doch auch der Taxameter zählt mit, unabhängig von Umwegen, die nötig werden. Taxis sind bei der dynamischen Preisgestaltung limitiert. Unternehmen fehlt dabei ein Freiraum. Sie können auf Angebot und Nachfrage nicht so reagieren, wie Mietwagenfirmen das können. Doch das funktionierende Taxigewerbe ist für die Daseinsvorsorge ein ganz besonderer Garant, gerade dort, wo sich Fahrten kaum lohnen. Von einem leistungsfähigen Taxi- und Mietwagenmarkt – nicht zuletzt im öffentlichen Personennahverkehr – profitieren wir alle. Wir profitieren von einem geregelten Markt, in dem die Funktionsabgrenzungen eindeutig sind, in dem das Recht gilt, der keinen Wettbewerb nach unten zulässt und kein Monopol erlaubt. Die unverzügliche Rückkehrpflicht bei Mietwagen ohne neuen Beförderungsauftrag schützt den Taxiverkehr und ist verhältnismäßig. Die auftragslose Bereithaltung von Mietwagen ist zu unterbinden. Die faktische Genehmigung, die vollständige Dokumentation der Kassenvorgänge, die Aufzeichnungspflicht – unsere Genehmigungsbehörden, die Kreise und kreisfreien Städte, können für Mietwagen Mindestbeförderungsentgelte festlegen, die aber verhältnismäßig sein müssen. In der Stadt Essen, in der der Kollege Fabian Schrumpf zu Hause ist, (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Julia Kahle- Hausmann auch!) wurde zum 1. Januar 2026 ein Mindesttarif festgesetzt, aber gleichfalls der Taxitarif erhöht. Das Institut der deutschen Wirtschaft bezweifelt die wirtschaftlichen, sozialen und auch ökologischen Effekte von Mindesttarifen. Diese Komplexität des Themas trifft uns alle vor Ort: die Abwägungen, die Kontrollen, aber auch die Wut – das stellen wir fest – über Fehlverhalten, Leistungsstörungen und Lohndumping. Damit dürfen wir die kommunale Familie nicht alleinlassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Nein!) Nach Zahlen der Landesregierung aus dem Mai 2025 liegt die Rückgabe von Genehmigungen im Taxi- sowie im Mietwagenbereich auf einem niedrigen 29.01.2026 Niveau. Allerdings sind die Mietwagenkonzessionen nicht begrenzt. Das macht auch für die Prognosen einen Unterschied. Wir haben die digitalen Chancen. Wir wollen sie nutzen. Wir haben das Potenzial von Festpreisen oder Preiskorridoren, um Attraktivität in einem für alle Marktteilnehmer fairen Wettbewerb zu steigern – ein Wettbewerb, der sich für die Verbraucher und ebenso für die Leistungserbringer auf allen Wirtschaftsstufen lohnt. Dafür arbeiten wir Seite an Seite. Wir bitten Sie alle herzlich um Unterstützung dieses wichtigen Antrags. – Ich danke Ihnen herzlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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