Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Intention des Antrags ist eine idealistische, und diese teilen wir. Musik ist für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen von großem Wert. Deshalb unterstützt die AfD auch das Programm „Je-Kits“, die Jugendorchester, die Chöre, die Orchester, die Musikschulen und den Musikunterricht in allen Schulformen. Als Realist muss man sich allerdings fragen, wie die musikalische Bildung im Hinblick auf die sich in den Schulen abzeichnenden demografischen Veränderungen und deren Folgen noch gewährleistet werden kann. Einige weitere Gedankensplitter lasse ich folgen. Wie soll musikalische Bildung in Schulklassen, in denen nur noch wenige Schüler Deutsch sprechen und es dementsprechend mit der Vermittlung hapert, vermittelt werden? Schwierig ist es, den Anteil der musikalischen Bildung zu vermitteln, der sich mit dem Kulturerbe beschäftigt, wenn wesentliche Teile der Schülerschaft dieses Erbe nicht teilen oder gar ablehnen. Wie sollen dann noch die Werke von Verdi, Mozart, Tschaikowski, Debussy, Elgar, Penderecki oder Gershwin nahegebracht werden? Wird die weitere Entwicklung so sein, dass die Vermittlung von Musik irgendwann nur noch in den traditionell-bildungsbürgerlich geprägten Gegenden der Städte und in Teilen des ländlichen Raumes möglich sein wird? Musikvermittlung ist auch in religiöser Hinsicht nicht unproblematisch. In Afghanistan ist Musik gänzlich verboten, und im Iran sind es Soloauftritte von Frauen. In streng religiösen Bevölkerungsgruppen auch hierzulande gilt Musik als etwas, das die Gottesfürchtigkeit stört. Kulturell bedingte Konflikte sind da zu erwarten. Ob dem mit der Hineinnahme von musikalischen Traditionen anderer Ethnien begegnet werden kann, bleibt abzuwarten. Es könnte durchaus sein, dass die musikalische Hochkultur in Konzert und Oper irgendwann so weit vom Durchschnitt der Bevölkerung entfernt ist, dass Landtag sie jede Basis verliert und eine Finanzierung nicht mehr durchgesetzt werden kann. Das Herrenberg-Urteil zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Musiklehrern schafft Fakten. Dabei ist die angemessene Vergütung für Musiklehrer absolut wünschenswert. Aber man wird sehen, wie viele Honorarkräfte abwandern, denen festvertragliche Bindungen aufgrund anderweitiger Tätigkeiten oder eigener Auftritte nicht möglich sind. In der Anhörung zur Lage der Musikschulen im März 2023 wurde vorgeschlagen, eventuell – Zitat – „einen Klavierlehrer“ als Musiklehrer zu beschäftigen. Das hat der Landesverband der Musikschulen mit Verweis auf Qualitätsstandards vehement abgelehnt – damals. Ob wir uns das noch leisten können? Sehr fraglich! Im Folgenden eine Übersicht über Aspekte der abgegebenen Stellungnahmen zum Antrag: Mit Improvisieren hat man es in Deutschland nicht so. Aber zu Recht fordert der Städte- und Gemeindebund vom Bund Gesetzgebung für eine rechtssichere Abgrenzung zwischen Honorarkräften und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Landesverband der Musikschulen in NRW hält für den Musikunterricht eine rassismus- und klassismuskritische Musikpädagogik für nötig. Damit will er – Zitat – „in Musikschulen eine demokratische Lern- und Organisationskultur […] entwickeln und demokratische Bildungsarbeit […] stärken.“ Das ist durchaus bedenkenswert, aber unter Umständen eine Befrachtung des Stoffes mit Inhalten von abnehmendem Grenznutzen. Auf jeden Fall unterstützt die AfD die Forderung des Landesmusikrates Nordrhein-Westfalen nach einer stärkeren Verankerung musikalischer Inhalte in der Ausbildung von Erziehern. Die Bergische Musikschule Wuppertal betont in ihrer Stellungnahme die Problematik der Übergänge an den Schnittstellen von Kita, Grundschule und weiterführenden Schulen. Ohne eine Einbeziehung der Erzieher und Lehrkräfte wird dies nicht möglich sein. Es gilt, entsprechende Routinen unbedingt einzurichten. Generell gilt: Den Kommunen geht es schlecht. Kollege Bialas hat alles Notwendige dazu schon gesagt. Insgesamt ergaben sich viele offene Fragen, die naturgemäß in der Anhörung kaum zu klären waren. Umso notwendiger ist es für Kulturpolitik, die musikalische Bildung immer wieder in den Blick zu nehmen und konsequent Verbesserungen herbeizuführen. Dazu leistet der Antrag einen Beitrag. Wir stimmen zu. (Beifall von der AfD)
