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Christof Rasche

29.01.2026 Sitzungen 18/116

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich darüber, dass wir diese Entscheidung des G-BA vom Juli bzw. Oktober 2025 haben, dass das Lipödem eine Behandlungsrichtlinie bekommen hat und damit auch die Kostenübernahme für die gesetzlichen Krankenkassen im Grundsatz geregelt ist. Noch einmal: Die Entscheidung war im Oktober 2025. Dafür sind auch neue Behandlungsrichtlinien im Bundesausschuss festgelegt worden. Es ist in diesen Behandlungsrichtlinien klar geregelt worden, dass Fachärztinnen und Fachärzte dafür zuständig sind. Das heißt also, sie haben ganz klar entschieden, dass die Frage der Behandlung an Fachärzte delegiert wird. Dass da dann natürlich auch eine gewisse Kompetenz zu diesen Fragen vorliegt, ist, finde ich, eine Selbstverständlichkeit. Der zweite Punkt ist – die Entscheidung war im Oktober 2025 –: Es ist doch völlig klar, dass in die Wei-Landtag terbildung, die über die Kammern gemacht wird, auch das aufgenommen wird, damit wir über diese Erkrankung des Lipödems eine breite Kenntnis in der Grundversorgung unserer Medizin haben. Das wird sowohl bei den Allgemeinmedizinern bei der richtigen Weiterleitung der Patientinnen in die richtigen Versorgungsstrukturen eine Rolle spielen als auch bei den Fachärzten. Die Frage muss auch eine Rolle bei den konservativen Therapien spielen. Deswegen ist völlig klar, dass die Weiter- und Fortbildung natürlich auch bei den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die bei Bewegungstherapie und der Anleitung von Kompressionstherapien eine große Rolle spielen, Fahrt aufnehmen wird. Deswegen ist die Entscheidung des G-BA – das ist ja nicht nur bei dieser Erkrankung so – überhaupt die Voraussetzung dafür, dass wir das Thema in die breite Anwendung der Medizin bekommen. Daher bin ich froh, dass wir diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses haben. Ich gebe zu, wir müssen darauf achten, dass die Zeitachse nicht zu lang wird, dass das schnell geht. Ich bin sicher, dass nach einer solchen Entscheidung eine gute Versorgungsstruktur für die betroffenen Frauen auch in Nordrhein-Westfalen entsteht. Da ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass das Gesundheitsministerium darüber nicht nur mit Kammern redet, was die Weiterbildung angeht, sondern natürlich auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen darüber reden muss, dass wir das Angebot auch in die Fläche ausgerollt bekommen. Der möglichst barrierearme Zugang zum Gesundheitssystem ist ja wohl, glaube ich, ein parteipolitischer Konsens, den wir alle wollen, damit die Menschen in die richtigen Behandlungspfade kommen. Dass eine neue G-BA-Richtlinie in den verschiedenen Fachärzteausbildungen auch bei unserem medizinischen Nachwuchs eine Rolle spielt, ist nicht nur hier, sondern immer so. Man muss aber auch sagen: Wir dürfen nicht einfach warten, bis der medizinische Nachwuchs so weit ist. Ich sehe bei unserer Landarztquote, wie lange das von der Entstehung der Idee – dahin vergeben wir Studienplätze mit dem Schwerpunkt Allgemeinmedizin – bis zum Ersten in der Versorgung dauert. (Thorsten Klute [SPD]: So ist das!) So lange sollten wir nicht warten, sondern mit den bestehenden Systemen zu einer schnelleren Umsetzung kommen. Darum will sich mein Ministerium auch in den Gesprächen mit der Selbstverwaltung kümmern. Die werden es ohnehin tun, aber es ist ja nicht verkehrt, wenn ein Ministerium ein bisschen deutlich macht, dass wir großen Wert darauf legen, dass möglichst bald gute Versorgungsstrukturen entstehen. 29.01.2026 (Thorsten Klute [SPD]: Dann haben wir doch etwas erreicht!) Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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