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Yvonne Gebauer

FDP 29.01.2026 Sitzungen 18/116

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diagnose Krebs ist immer ein Schock – unabhängig vom Alter der Betroffenen. Schließlich geht fast ein Viertel aller Todesfälle in Nordrhein-Westfalen auf eine Krebserkrankung zurück. Das durchschnittliche Sterbealter der an einer Krebserkrankung Verstorbenen liegt bei etwa 75 Jahren. Darüber gerät aber oftmals in Vergessenheit, dass auch junge Menschen an Krebs erkranken. Bundesweit erhalten jedes Jahr etwa 16.500 junge Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren die Diagnose Krebs. Dank der Fortschritte in Diagnostik und Therapie sind die Überlebenschancen bei ihnen Gott sei Dank deutlich gestiegen. Mittlerweile überwinden mehr als 80 % der jungen Patientinnen und Patienten ihre Erkrankung. Dennoch bleibt die Diagnose ein harter Einschnitt in die gesamte Lebens- und Zukunftsplanung. Wer im jungen Alter an Krebs erkrankt, wird oftmals in einer entscheidenden Lebensphase getroffen. Junge Erwachsene sind mitten in ihrer Berufsausbildung oder am Anfang ihrer Karriere. Der Existenzaufbau ist voll im Gange. Eine ausreichende Vorsorge für die Zukunft konnte in diesem Lebensabschnitt noch nicht aufgebaut werden. Mit einer Krebsdiagnose rücken plötzlich unerwartete Probleme in den Vordergrund: Was ist die bestmögliche Krebstherapie? In welches Krankenhaus gehe Landtag ich am besten? Was bedeutet die Unterbrechung meines Ausbildungsweges? Welche Auswirkungen hat die Krankheit auf Kinderwunsch und Familienplanung? Komme ich womöglich jetzt in eine wirtschaftliche, in eine soziale Notlage? Selbst wenn all das gemeistert und die Krebserkrankung überstanden ist, sind die Probleme für viele junge Erwachsene längst nicht vorbei. Trotz der Heilung ergeben sich für sie weitere Herausforderungen. So berichten viele Betroffene, dass sie bei Versicherungsabschlüssen oder bei Kreditvergaben benachteiligt werden. Ihnen werden Verbeamtungen versagt und Adoptionen erschwert. Bei einer Umfrage der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs gaben weniger als 5 % der Betroffenen an, keine Benachteiligungen im Zusammenhang mit ihrer überstandenen Krebserkrankung erfahren zu haben. Überlebende einer Krebserkrankung dürfen nicht diskriminiert werden. So brachte es Professor Mathias Freund, der Initiator der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, einmal auf den Punkt. Daher sind wir Freie Demokraten den sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen für den vorliegenden Antrag sehr dankbar. Meine Kollegin Susanne Schneider, die ich heute vertrete, hatte das Thema im letzten Jahr ebenfalls mit einer Kleinen Anfrage aufgegriffen. Betroffene setzen sich seit Jahren für ein Recht auf Vergessenwerden ein. Dies sieht grundsätzlich vor, dass Gesundheitsdaten nach einer bestimmten Zeit der Heilungsbewährung nicht mehr verwendet werden dürfen. Auf europäischer Ebene sind dazu schon Vorgaben bei Verbraucherkrediten und kreditbezogenen Versicherungen geschaffen worden. Für die entsprechende Umsetzung in Deutschland muss sich – so sehen wir es – auch die Landesregierung stark machen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Die Landesregierung kann auch direkt tätig werden. Insbesondere bei Verbeamtungen sowie bei Adoptions- und Pflegekinderverfahren können faktische Hürden abgebaut werden. (Beifall von der FDP) Die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Kollegin Schneider hat jedoch leider aufgezeigt – Herr Bakum hat es schon angesprochen –, dass Minister Laumann bislang zumindest kein Interesse daran zeigt, in dieser Thematik tätig zu werden. Das ist bedauernswert und zum traurigen Schaden der Betroffenen. Wer den Krebs überstanden hat, dem sollte das Leben nach der Heilung nicht erschwert werden. Es wäre daher ein gutes, richtiges und wichtiges Zeichen, wenn wir hier in Nordrhein-Westfalen dazu einen Schritt nach vorne machen könnten. Vielleicht 29.01.2026 ergeben die Beratungen in den Ausschüssen dann noch weitere Aspekte, die angegangen werden können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

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