Daniel Hagemeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird ein wichtiges, zutiefst menschliches und sensibles Thema aufgegriffen. Zugleich sind dessen rechtliche, medizinische und gesellschaftliche Dimensionen sehr anspruchsvoll. Wir sprechen vom sogenannten Recht auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten, insbesondere für jene, die bereits im Kindesoder Jugendalter an der heimtückischen und belastenden Krankheit Krebs erkrankt sind. Glücklicherweise hat die Medizin auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahrzehnten große und segensreiche Fortschritte gemacht. Heutzutage überleben mehr als 80 % der Kinder und Jugendlichen eine Krebserkrankung. Allein in Deutschland leben inzwischen über 40.000 sogenannte Survivor. Das ist ein Grund zur Hoffnung und zugleich eine stete Verpflichtung. Viele dieser jungen Menschen erfahren auch Jahre oder Jahrzehnte nach ihrer Genesung noch Benachteiligungen. Für uns ist es eine bleibende moralische und ethische Verpflichtung, alles dafür zu tun, dass Menschen, die eine derart schwere Erkrankung überwunden haben, nicht benachteiligt und nicht stigmatisiert bleiben. Deshalb müssen wir uns intensiv mit den vorgetragenen Gegenargumenten befassen und auseinandersetzen. Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkungen. Versicherungen tragen Verantwortung für die Solidargemeinschaft ihrer Versicherten. Gesundheitsdaten spielen bei der Risikokalkulation eine Rolle. Zudem ist Krebs keine einheitliche Erkrankung. Rückfallrisiken unterscheiden sich je nach Krebsart, Stadium und Verlauf erheblich. Genau hier liegt die eigentliche Herausforderung: Wie schaffen wir einen Ausgleich zwischen dem legitimen Interesse an differenzierter Risikobewertung und dem ebenso legitimen Anspruch geheilter Menschen auf gleiche Chancen und faire Teilhabe? Andere europäische Länder haben hierfür bereits Lösungen gefunden. Frankreich, Spanien, Belgien und weitere Staaten haben gesetzliche Regelungen oder verbindliche Branchenvereinbarungen eingeführt. Auch die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2023/2225 einen klaren Rahmen gesetzt, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Diskriminierung von Krebsüberlebenden insbesondere im Zusammenhang mit Verbraucherkreditverträgen und damit verbundenen Versicherungen zu begrenzen. Aus meiner Sicht ist deshalb klar: Deutschland darf sich dieser Entwicklung nicht verschließen. Das tun wir auch nicht. Wir brauchen eine Lösung, die medi-Landtag zinisch fundiert, rechtlich belastbar und sozial gerecht ist. Entscheidend ist eine differenzierte Ausgestaltung, die wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und gleichzeitig den Betroffenen verlässliche Perspektiven eröffnet. Dabei geht es nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um die Rückkehr zur Normalität. Wer nach angemessener Zeit als geheilt gilt und wessen Risiko sich der Allgemeinbevölkerung annähert, darf nicht dauerhaft anders behandelt und damit ausgegrenzt werden. Krebs gehabt zu haben, darf keine lebenslange Bürde sein. Als Land NRW begleiten wir diese Debatte deshalb bereits aktiv. Die Landesregierung bringt sich über den Bundesrat konkret in das laufende Gesetzgebungsverfahren ein und hat sich dort ausdrücklich dafür eingesetzt, zu prüfen, ob der aktuell vorgesehene Zeitraum von 15 Jahren für das Recht auf Vergessenwerden zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher verkürzt werden kann. Die Forderung an die Landesregierung, gemeinsam mit der NRW.BANK, den Sparkassen und weiteren landesnahen Akteuren einen NRW-weiten Kodex „Recht auf Vergessenwerden“ anzustoßen, der diskriminierungsfreie Zugänge zu Finanzprodukten befördert und faire Prüfprozesse etabliert, kollidiert aber mit vorrangigen europäischen und bundesgesetzlichen zivil- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Gleichzeitig handeln wir als Land Nordrhein-Westfalen dort, wo wir selbst Verantwortung tragen. Nordrhein-Westfalen fördert seit Jahren ambulante Krebsberatungsstellen, die Betroffene und ihre Angehörigen niedrigschwellig zu psychosozialen Themen beraten. Die Fördergrundsätze für diese Beratungsangebote wurden im Jahre 2025 weiterentwickelt und gestärkt. Ab 2026 stellt das Land hierfür jährlich rund 750.000 Euro zur Verfügung. Landesweit stehen 26 ambulante Krebsberatungsstellen kostenfrei und wohnortunabhängig zur Verfügung. Ergänzend bietet auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Beratung an, unter anderem zu Versicherungs- und Finanzfragen. Das sind nur einige von vielen Beispielen. Meine Damen und Herren, eine gute Gesundheitspolitik zeichnet sich dadurch aus, dass sie medizinische Realität, rechtliche Verantwortung und menschliche Perspektiven zusammendenkt. Genau diesen Anspruch sollten wir auch bei diesem Thema verfolgen. Daher stimmen wir der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
