Rodion Bakum
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Kinderzimmer kann leise sein und trotzdem unerträglich laut – laut vor Sorge. In Mülheim an der Ruhr saßen Tobias und Rebecca Burggraf am Bett ihrer Tochter, als diese im Kindesalter an Krebs erkrankte. Nächte auf dem Flur der Kinderklinik, Pappbecherkaffee, das Kuscheltier als Anker und dann irgendwann dieser Satz, der alles verändert: Therapie beendet. – Medizinisch geheilt, menschlich ein Neuanfang. Allerdings erleben viele Familien, dass nach der Heilung nicht der unbeschwerte Neustart beginnt, sondern die nächste Hürde wartet. Wer als Kind Krebs hatte und die Krankheit besiegt hat, sollte danach nicht ein Leben lang mit einem unsichtbaren Stempel leben müssen. Und doch passiert dies: Jahre später geht man zur der Bank, möchte ein Zuhause finanzieren, und bei der Frage „Haben Sie eine Vorerkrankung?“ wird der Raum plötzlich deutlich kälter. Die alte Diagnose liegt wieder auf dem Tisch, als wäre es erst gestern gewesen. Genau darum geht es: Versicherung, Kredite, Wohneigentum, Verbeamtung, Adoption. Es geht nicht um Einzelfälle, es geht um ein wiederkehrendes Muster. Deshalb hat Familie Burggraf eine Petition für ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende gestartet. Frühere Diagnosen sollen nach einer angemessenen Frist nicht mehr zu Nachteilen führen. Der Leitsatz zur Sache trifft ins Herz: Nach der Heilung beginnt das Leben und wartet nicht die nächste Hürde. Ernüchternd fällt jedoch die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage aus: Die Landesregierung weiß nicht wirklich, wie viele Kinder und Jugendliche an Krebs erkrankt sind. Seit 2015 findet kein Abgleich mit dem Kinderkrebsregister statt. Die Landesregierung zeigt nach Berlin, gibt aber pflichtbewusst durchaus an, sich im Bundesrat für die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einer kürzeren Frist als die gesetzten 15 Jahre einzusetzen. Die Landes-Landtag regierung sieht keine Benachteiligten bei den gerade von mir aufgezählten Beispielen. Da frage ich mich: Warum setzt sich die Landesregierung dann nach eigener Aussage im Bundesrat für das Thema ein? (Beifall von der SPD) Aber der für mich schlimmste Satz in der Antwort – ich darf zitieren, Herr Präsident – lautet: Eine Prävention von bösartigen Neubildungen im Kindes- und Jugendalter ist nicht möglich. – Das ist eine medizinische Bankrotterklärung und im Übrigen völlig falsch. Mir fallen spontan einige Maßnahmen ein, zum Beispiel der Schutz vor Passivrauchen, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, Impfungen, der Schutz vor UV-Strahlung, der Schutz vor ionisierender Strahlung. Und als Arzt sage ich: Ja, natürlich gibt es Rückfallrisiken, aber die moderne Medizin zeigt auch: Risiko ist nicht festgeschrieben. Jeder Mensch hat einen anderen Verlauf, und wer nach einer bestimmten Zeit als gesund gilt, darf nicht weiter so behandelt werden, als wäre das Leben auf Bewährung. Als Sozialdemokrat sage ich klar: Wir dürfen nicht Versicherungsmathematiker und Banker den Wert des Lebens berechnen lassen. Leben ist nicht nur lebenswert, wenn es die volle Arbeitsfähigkeit verspricht. Würde kennt keinen Preisabschlag. Nordrhein-Westfalen trägt Verantwortung in seinen eigenen Zuständigkeiten. NRW hat die Pflicht, Benachteiligungen zu erkennen, zu dokumentieren und zu beseitigen sowie Betroffene durch Beratung und transparente Verfahren zu stärken. Darum ist unser Antrag sehr konkret. Wir fordern einen NRW-Kodex „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende“ mit NRW.BANK, Sparkassen und weiteren Akteuren, eine landesweite niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstruktur, die Betroffene unterstützt und Fälle bündelt, und den Ausbau der langfristigen Nachsorge, Rehabilitation und psychosozialen Versorgung inklusive guter Übergänge in die Erwachsenenmedizin und Unterstützung von Familien. Wer Krebs überlebt hat, hat genug gekämpft. Niemand sollte danach noch gegen Formulare oder strukturelle Benachteiligungen kämpfen müssen. Viele von Ihnen sind selbst Eltern oder auch Großeltern, und vielleicht kennen Sie sogar jemanden, der diese Diagnose und das Leid dahinter tragen musste, beispielsweise einen Freund, ein Kind, den eigenen Partner. Womöglich mussten sogar Sie selbst es tragen. Nach der Heilung beginnt das Leben. Es liegt an uns, ob dieses Leben frei beginnt oder ob wir es zu einer zweiten Prüfung machen. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass daraus keine zweite Prüfung, sondern echte Gleichberechtigung wird. – Bleiben Sie gesund! (Beifall von der SPD) 29.01.2026
