Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße ganz grundsätzlich die Absicht, das Bauen in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Wer könnte etwas dagegen haben, dass Wohnraum schneller entsteht und gerade kleine Bauvorhaben nicht mehr monatelang in Ämtern feststecken? Die Landesbauordnung bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Wohngebäude geplant, genehmigt, errichtet, geändert und genutzt werden dürfen. Gerade in Zeiten großer Wohnungsknappheit muss sie den Bau von neuem Wohnraum einfacher möglich machen, jedoch ohne Abstriche bei Sicherheit, Qualität oder Verlässlichkeit. Auch wir als AfD-Fraktion sehen die dringende Notwendigkeit, Verfahren zu verschlanken. Genehmigungsprozesse müssen schneller und Zuständigkeiten 29.01.2026 klarer werden, damit dringend benötigte Wohnungen nicht an Bürokratie oder Unbestimmtheiten scheitern. Doch Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreistellung bedeuten nicht Regelfreiheit. Als grundsätzlich mutig – sehr mutig sogar – erachte ich das Vorhaben, die Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik auf das bauordnungsrechtliche Mindestmaß zu beschränken. Die anerkannten Regeln der Technik sind für Planer, Bauaufsicht und Gerichte ein verlässlicher Anker. Doch wird, wie richtigerweise festgestellt wird, seit einiger Zeit Kritik an der heutigen Normungspraxis laut: undurchschaubar, praxisfern, überhandnehmend, teils widersprüchlich. Das Ergebnis sind viel zu oft Maximalstandards, die das Bauen stark verteuern. Es wird im Rahmen der weiteren Beratungen im Fachausschuss allerdings kritisch zu prüfen sein, ob und inwiefern die faktische Entmachtung der DIN-Normen zum Problem vor allem für Bauherren werden könnte. Für laufende und geplante Bauvorhaben könnte eine massive Rechtsunsicherheit drohen. Ich verweise auch darauf, dass die Bundesregierung beispielsweise zum Gebäudetyp E bis jetzt nur ein Eckpunktepapier vorgelegt hat. Die praktische Umsetzung steht noch aus. Bauwillige brauchen keine Gummiparagrafen, sondern einfache, klare und transparente Regeln. Sonst haben Sie und letztlich auch die Bürger am Ende mehr Streit als Wohnraum. Grundentscheidend für das Gelingen von Beschleunigung und Deregulierung ist, dass die Kommunen ertüchtigt werden. Die Ausweitung von Genehmigungsfreistellungen, Genehmigungsfiktionen oder Anzeigen- bzw. Fristenmodell können nur funktionieren, wenn Kommunen personell und organisatorisch in der Lage sind, nötigenfalls innerhalb der Monatsfrist zu reagieren. Gelingt dies nicht, dann wird Untätigkeit zur faktischen Freigabe, und das kann nachträglich zu erheblichen Problemen und juristischen Auseinandersetzungen bei Erschließung, Nachbarschaftsrechten oder Brandschutz führen. Städte und Gemeinden brauchen klare Checklisten und verbindliche Prüfpflichten, auch und gerade für die genehmigungsfrei gestellten Vorhaben. Dafür braucht es ausreichend finanzielle Mittel; denn aus Bürokratieabbau kann im schlechtesten Fall leider schnell Qualitätsabbau entstehen. Die Fristenregelung kann dann zum Freifahrtschein für schlampige Planung verkommen. Wir dürfen hier auch nicht übersehen, dass auf die Kommunen mit dem Bau-Turbo eine Flut von Bauanträgen zukommt, bei denen große Ermessensspielräume bestehen. Umso größer ist auch deren Verantwortung bei der rechtssicheren Abwägung und Dokumentation von Schutzgütern, die soziale, ökologische und kulturelle Belange genauso umfassen Landtag können wie den Denkmalschutz. Sie sollen ja gerade nicht alles durchwinken. Hier muss man wirklich fragen: Wie soll das ohne zusätzliches Personal zu bewältigen sein? Wie sollen die klammen Kommunen das personell stemmen und finanzieren? Welche Antworten kann uns die Landesregierung hier geben? Was tut die Landesregierung, um den Kommunen stärker zu helfen? Auch hier wird die AfD-Fraktion in den anstehenden Beratungen den Finger in die Wunde legen. Angesichts der zusätzlich geplanten Änderungen im Denkmalschutzgesetz laufen die Verbände der Denkmalpflege bereits jetzt Sturm. Ich zitiere ganz aktuell die Deutsche Stiftung Denkmalschutz aus einer Zuschrift vor einigen Tagen: „Wir sehen das historische Erbe des Landes NRW und die kostbaren Zeugnisse seiner Geschichte in Gefahr.“ Die Sorgen der Denkmalpflege – etwa über die Neuverteilung von Zuständigkeiten – wurden im vorliegenden Gesetzentwurf nicht beachtet und müssen im Rahmen der anstehenden Anhörung unbedingt thematisiert werden. Mit dem neuen § 38a werden im finalen Entwurf zusätzliche Verschärfungen eingeführt, die es im Referentenentwurf noch nicht gab. Denkmalpflege ist aber kein lästiges Beiwerk, das man als Feigenblatt nach Gutdünken ein bisschen bedient, sondern es geht dabei um den Erhalt unseres kulturellen Erbes, das wir von unseren Vorfahren übernommen haben und an unsere Nachkommen weitergeben sollten. Die fachliche Expertise etwa in den Landschaftsverbänden darf deshalb nicht systematisch ausgehebelt werden. Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung sind richtig, sie dürfen aber nicht zum schrittweisen Verlust unserer Kulturlandschaft führen. Darum lautet unsere Botschaft: Ja zu Deregulierung und Beschleunigung, aber nicht als Versuchsballon ins Blaue hinein. Ich bin gespannt auf weitere Erkenntnisse im Zuge der Anhörung im Fachausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
