Angela Freimuth
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich, die Landesregierung legt mit der Änderung der Landesbauordnung einen lang angekündigten Gesetzentwurf vor mit wichtigen Weichenstellungen für mehr Pragmatismus beim Bau insbesondere im Bestand, klareren Verfahren und ersten Schritten auch gegen den Normenwildwuchs, der sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt hat. Nach einem Jahr Ankündigung ist er nun da, und wir können gemeinsam mit 29.01.2026 den Praktikern prüfen: Wo setzt der Entwurf gute Impulse? Wo bleibt er hinter dem zurück, was in der Baukrise nötig wäre? Auch wenn vielfach gesagt wird: „Gut Ding will Weile haben“, die Belastung in der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie der vielerorts zu Recht beklagte Wohnungsmangel hätten hier doch mehr Eile als Weile verlangt. Für Investitionswillige und Wohnungssuchende zählt jeder Tag, der Erleichterungen, weniger Bürokratie und weniger Hemmnisse bringt. Wir Freie Demokraten werden unterstützen, was das Bauen im Bestand erleichtert, technische Vorgaben auf das Notwendige beschränkt und Verfahren beschleunigt; Frau Ministerin, das kann ich Ihnen zusichern. Wir haben dazu auch in der Vergangenheit hier im Plenum schon zahlreiche Anträge und Initiativen vorgelegt. Ich freue mich, dass mit dem Entwurf diese auch aus der Praxis adressierten Anregungen aufgegriffen werden. Zu den Regelungen für Umbauten. Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen: Nachhaltig sind in der Tat insbesondere die Gebäude, die bereits stehen. Die Regelungen zu Umbauten erleichtern die Umnutzung von Laden- und Büroräumen in Wohnraum sowie Aufstockungen, ohne dass dabei Zusatzpflichten anderer Gebäudeklassen ausgelöst werden. Ich sage ausdrücklich: Die Richtung stimmt. Auch bei den technischen Regeln werden die Hinweise aus der Praxis aufgegriffen. Die Flut an DIN-Normen ist nicht identisch mit den anerkannten Regeln der Technik, sondern oft teurer, kleinteiliger und kaum noch durchschaubar. Künftig sollen nur noch die technischen Baubestimmungen des Landes verbindlich sein. Das ist ein richtiger Schritt für Nachvollziehbarkeit und idealerweise auch Kostensenkung bei zu wahrender Sicherheit und Praxistauglichkeit. Die Einführung einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren ist auch ein wichtiger Baustein, auch wenn dieses Instrument noch auf Bedenken trifft. Wenn die Behörde nicht entscheidet, gilt als genehmigt, was rechtmäßig beantragt ist. Wir vertrauen dabei auf die Fachkompetenz von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren. Wir Freie Demokraten hätten uns dieses Instrument – das ist kein Geheimnis – früher gewünscht und wären auch zu einer Ausweitung bereit, begrüßen aber den Einstieg und wollen ihn konstruktiv weiterentwickeln. Bei den Abweichungen von Standards vollzieht der Entwurf eine echte Kulturwende, die wir ausdrücklich unterstützen. Aus einem „Können“ wird ein „Sollen“, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. In Kombination mit Prüfsachverständigen, deren Bescheinigung die Entscheidung des Bauamtes ersetzt, entsteht etwas, was sehr nah an die Vorstellungen zum Gebäudetyp E heranreicht. Das erleichtert Inno-Landtag vationen, stärkt Eigenverantwortung und hilft, bei Banken und Versicherern einen belastbaren Nachweis zu bekommen, ohne jede Abweichung zur nervenaufreibenden Einzelfallentscheidung zu machen. Herr Kollege Klocke hat gerade schon darauf hingewiesen, dass wir in Zeiten leben, in denen sich die Anforderungen an Bündnisverteidigung sowie Katastrophen- und Zivilschutz auch in der Infrastruktur und in Verfahren wiederfinden müssen. Diesen Anforderungen will der Gesetzentwurf richtigerweise gerecht werden. Gleichzeitig werden wir im weiteren Verfahren prüfen, ob Denkmalschutz, Sicherheit und kommunale Beteiligung sauber austariert sind. Auch die neue Zustimmung durch die obere Bauaufsicht, die in bestimmten Fällen die klassische Baugenehmigung ersetzen soll, kann komplexe Vorhaben der öffentlichen Hand beschleunigen. Es gilt aber: Ja zu Beschleunigung, Nein zu Hintertüren und Intransparenz. Die Kommunen sind keine Zuschauer, wenn vor Ort große stadtbild- und infrastrukturprägende Projekte entstehen. Hier haben wir noch Fragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besser spät als zu spät: Der Gesetzentwurf enthält vieles, wovon wir Freie Demokraten uns Erleichterungen für dringend benötigte Investitionen im Bau erwarten. Das werden wir unterstützen. Dies gilt ebenso für ein zügiges, zielorientiertes Beratungsverfahren. Deswegen stimmen wir selbstverständlich auch der Ausschussüberweisung zu. Unser Ziel ist ein Bauordnungsrecht, das Innovationen und Investitionen erleichtert und Umbau statt Stillstand ermöglicht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Arndt Klocke [GRÜNE])
