Sebastian Watermeier
Ich freue mich auch, Frau Ministerin. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz. Er umfasst Änderungen in drei Gesetzen, in der Landesbauordnung, im Denkmalschutzgesetz und im Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften. Dafür, dass insbesondere eine weitere Novellierung der Landesbauordnung schon seit Ende 2024 immer wieder angekündigt worden ist – es war, meine ich, auf dem Jahrestag des BDB, Frau Ministerin; in Attendorn haben Sie das Thema zum ersten Mal aufgemacht –, hat es lange gedauert. Dieser Gesetzentwurf kommt spät. Er kommt unter einem erheblichen Zeitdruck, der ehrlicherweise schon der vorherigen Novelle der Landesbauordnung nicht gut getan hat. Insgesamt ist es die achte Änderung gesetzlicher Vorschriften in diesem Bereich in Ihrer seit 2017 währenden Amtszeit. Bis zu diesem Montag, bis exakt 15:01 Uhr, war die Vorlage dieses komplexen Artikelgesetzes mit Drucksachennummer und Synopse für die Abgeordneten dieses Parlaments nicht abrufbar. Das ist kein guter Start für die Beratung eines umfassenden Gesetzentwurfs, der für die Baupraxis und die Kommunen von erheblicher Bedeutung ist. (Zuruf von Dr. Christian Untrieser [CDU]) Begleitet wurde der Prozess von einer Pressemeldung Ihres Hauses am Wochenende, die in der öffentlichen Wahrnehmung doch einen deutlichen Akzent gesetzt hat. Im Gegensatz zu Ihrer Rede im Plenum ging es kaum noch um Entlastung und Vereinfachung, sondern vor allem um die Botschaft, dass sicherheitsrelevante Anlagen, insbesondere Kasernen, künftig schneller gebaut werden können. Lassen Sie mich dazu klar sagen: Die sicherheitspolitische Lage ist ernst. Kollege Ritter hat es soeben beschrieben. Die SPD steht zu ihrer Verantwortung für Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit. Wir verweigern diese Debatte auch nicht. Zugleich erwarten wir aber, dass diese Fragen nicht den Blick auf die weiterhin drängenden Herausforderungen im Wohnungsbau und in anderen Bereichen verstellen. Gerade deshalb stellt sich für uns die Frage, ob der Gesetzentwurf die versprochenen Baukostensenkungen und die Beschleunigung von Genehmigungsprozessen in den Mittelpunkt stellt oder ob hier andere Entwicklungen befördert werden. Das bedarf einer genaueren parlamentarischen Prüfung. Ich will das beispielhaft an drei Punkten verdeutlichen. Landtag Bei den vorgesehenen Regelungen zur erweiterten Verfahrensfreiheit und zur Genehmigungsfiktion stellt sich die Frage, inwieweit kommunale Steuerungsund Aufsichtsrechte eingeschränkt werden und ob dies Auswirkungen auf die Wirksamkeit der kommunalen Selbstverwaltung hat. Da ist die Frage, ob die Allgemeingültigkeit der DIN-Normen tatsächlich Erleichterung bringt oder ob das Baugeschäft mit steigender Rechtsunsicherheit – Stichwort „Mangel ohne Schaden“ – durch unklare Haftungsfragen belastet wird. Es stellt sich auch die Frage, ob die nun vorliegenden Änderungen beim Denkmalschutz gegenüber dem Referentenentwurf, der gerade in der denkmalpflegerischen Szene erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken ausgelöst hatte, tatsächlich tragfähig sind, um das hohe Gut der Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen ausreichend zu schützen. Diese Fragen und viele mehr werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen müssen. Wir reden hier nicht nur über technische Änderungen, sondern über die Grundsatzfrage, wie Baupolitik und Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen gestaltet werden sollen. Die SPD wird sich der notwendigen Debatte, wie wir effizienter und kostengünstiger bauen können, nicht verweigern. Im Gegenteil, wir begrüßen ausdrücklich, dass Bewegung in diese schon lange überfällige Diskussion kommt. Zugleich sagen wir klar: Beschleunigung und Abbau von Hemmnissen dürfen weder Selbstzweck sein noch zum Deckmantel für einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für bezahlbaren Wohnraum, soziale und ökologische Standards sowie für eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge werden. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse daher zu und werden uns dort konstruktiv in die weitere Beratung einbringen. Ich verbinde damit auch die Hoffnung, dass wir dies gemeinsam und auf breiter Basis des Sachverstands aller relevanten Akteure des Baubereichs und des Denkmalschutzes sowie der Stadtentwicklung tun werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
