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Christof Rasche

29.01.2026 Sitzungen 18/116

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/17451 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 5 Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17474 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Dritten Änderungsgesetz zur Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen, welches im Sommer 2026 in Kraft treten soll, wird ein neues Kapitel des Bauens im bevölkerungsreichsten Bundesland der Bundesrepublik Deutschland geschrieben. Derzeit sind Ideen häufig zwischen Paragrafen und Verfahrensschleifen gefangen. Wer bauen will, braucht nicht immer, aber manchmal viel Geduld. Mit dem Gesetzentwurf legen wir den „BauCode Nordrhein-Westfalen“ vor, der für einen radikalen, aber in Teilen notwendigen Wandel steht. Bauen wird wieder einfach. Wir schaffen unnötige bauordnungsrechtliche Vorschriften ab. Es gibt durch dieses Gesetz kaum noch Hürden durch Bürokratie. Kreativität wird gefördert und das Tempo beschleunigt, weil dieses Gesetz klare Leitlinien, digitale Transparenz und die gemeinsame Haltung, dass wir in Nordrhein-Westfalen weiter bauen, verinnerlicht. Das Grundprinzip der Bauordnung Nordrhein-Westfalen kennen Sie: Wir vertrauen denen, die bauen wollen, weil sie wissen, was sie tun. Dieses Grundprinzip finden Sie ausgestaltet in diesem Änderungsgesetz, welches wir Ihnen heute erstmalig vorlegen, welches heute erstmals gelesen wird. Statt endloser Genehmigungen wird es Verantwortung, statt kleinlicher Vorgaben klare Ziele geben. Diese Bauordnung Nordrhein-Westfalen steht für ein modernes Bauverständnis, nämlich für ein effizientes, mutiges und partnerschaftliches. (Beifall von der CDU) Was steht im Dritten Änderungsgesetz zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen? Ich fasse es in acht Punkte zusammen. Erstens. Als erstes Landesgesetz wird in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen der Ansatz „Digital First“ umgesetzt. Die elektronische Antragstellung wird zum Standard. Zweitens. Die doppelte Einmessungspflicht soll abgeschafft werden. 29.01.2026 Drittens. Die Berücksichtigung allgemein anerkannter Regeln der Technik wird radikal auf die Beachtung der Sicherheitsvorschriften begrenzt. Viertens. Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen wird zur Umbauordnung für unser Bundesland. Fünftens. Die Genehmigungsfreistellungen werden ausgeweitet. Sechstens. Verteidigungs- und Sicherheitsinfrastruktur sowie der Ausbau der allgemeinen öffentlicher Infrastrukturen werden abgestuft, aber privilegiert. Siebtens. Die bauordnungsrechtlichen Erleichterungen für die Energiewende lassen sich in diesem Änderungsgesetz wiederfinden. Achtens. Was wir Ihnen vorgelegt haben, also der „BauCode Nordrhein-Westfalen“, stellt die Bürokratie vom Kopf auf die Füße. Unser Anspruch, dass die Bauordnung das erste Gesetz mit dem Ansatz „Digital First“ wird, bedeutet: weg von Papierbergen und hin zu klaren digitalen Regeln und Bearbeitungsprozessen. Die 212 Bauaufsichtsbehörden haben sich zusammen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung auf einen klaren Weg der Einführung und Umsetzung gemacht. Ich bin insbesondere meinem Ministerkollegen Herbert Reul sehr dankbar dafür, dass es gelungen ist, die Abschaffung der doppelten Einmessungspflicht mit diesem Änderungsgesetz umzusetzen. Dieses Änderungsgesetz steht für das Grundprinzip „Weniger ist mehr“: Weniger Vorschriften schaffen mehr Freiheit, schaffen letztendlich mehr Tempo. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Radikal rangegangen sind wir an das Thema „allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Wir haben miteinander schon viel über DIN-Vorschriften gesprochen. Wir haben im Frühjahr 2024 einen Beteiligungsprozess „Bürokratie am Bau? Ciao!“ durchgeführt, im Zuge dessen wir Architektinnen, Architekten, Ingenieure genauso wie die am Bau beteiligten Handwerksbetriebe und die Industrie eingeladen haben, uns zu sagen, wo etwas nicht richtig läuft, wo es zu viel Bürokratie gibt, wo es vielleicht auch widersprüchlich ist. In den rund 200 Eingaben, die wir bekommen haben, gab es ein Dauerthema, nämlich die DIN-Vorschriften. Da wir in der heutigen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die Pflicht drin haben, die allgemein anerkannten Regeln der Technik umfassend zu beachten, haben wir gesagt: Das nehmen wir raus. Wir begrenzen das auf das Sicherheitsrecht, denn die Bauordnung ist Baugefahrenabwehrrecht, ist Sonderbefugnisrecht. – Damit nehmen wir nur noch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung in den Bezug. Sie enthält 10 % der DIN-Vorschriften. Landtag Wenn Sie das so beschließen sollten, wie wir es Ihnen vorschlagen, würden wir damit 90 % der DIN-Vorschriften in das Off stellen. Es gäbe keine Vorgabe mehr dazu, wie viele Steckdosen in welchem Raum in welchem Gebäude zu sein haben. Wer bauen will, braucht Freiheit. Diese schaffen wir mit diesem Gesetz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein Thema ist mir persönlich besonders wichtig. Deswegen will ich darauf noch eingehen. Wir werden im weiteren Verlauf bis zum Sommer noch den einen oder anderen Austausch führen. Wir haben hier lange miteinander darum gerungen, wie wir die Bauordnung zur Umbauordnung machen wollen. Wir haben gestritten, ob der § 85a der Niedersächsischen Bauordnung das Nonplusultra ist. Ich habe zu Ihnen gesagt: „Das machen wir mit den Praktikerinnen und Praktikern zusammen“, denn – Sie kennen meine Haltung – das theoretische Gesetz nützt nichts, wenn es in der Praxis nicht ankommt. Deswegen haben wir zusammen mit denen, die bauen, aus dieser Bauordnung eine Umbauordnung geschrieben, die Ihnen jetzt zur Beratung überlassen wird. Der Umbau oder die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes ist letztendlich nichts anderes als das Weitererzählen einer wirklich guten Geschichte. Es wird bewahrt, was tragfähig ist, und es wird verändert, was einfach auf die heutige Zeit nicht mehr passt. (Beifall von Hedwig Tarner [GRÜNE] – Heiter- keit von Hedwig Tarner [GRÜNE] und Sebas- tian Watermeier [SPD]) – Ich dachte, da kam noch was. Es freut mich, dass Sie freut, was wir hier vorlegen. Wir haben uns mit der folgenden Frage auseinandergesetzt: Ist es richtig, dass umgebaut werden soll, oder ist es einfach falsch? Können wir es uns leisten, dass nicht umgebaut wird, dass nicht umgenutzt wird? – Das nachhaltigste Gebäude ist jenes, welches schon steht. Deswegen finden Sie in dieser Bauordnung, die zur Umbauordnung wird, Regelungen für gewerblich genutzte Immobilien, damit sie nachgenutzt werden können, damit sie geändert werden können. Sie finden Regelungen zur erstmaligen Aufstockung eines Gebäudes um ein Geschoss. Sie finden darin eine klare Oldtimer-Regelung für die Bestandsgebäude, im Rahmen derer wir die Praxis, die Bauaufsicht und die Prüfschritte auf ein Minimum zurückführen. Insofern lädt diese Bauordnung zum Diskutieren ein. Wir sind ausdrücklich offen für weitere Änderungen – allerdings nur, wenn sie zu weniger Bürokratie führen. Wir bedanken uns sehr herzlich für die erste Lesung. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 29.01.2026

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