Simon Rock
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es noch einmal inhaltlich. Ich will versuchen, noch einmal inhaltlich darauf einzugehen, weil Herr Zimkeit es auch bei dem vierten Wortbeitrag in dieser Debatte zur dritten Lesung nicht geschafft hat, auf die Inhalte einzugehen oder einmal zu sagen, wie es denn besser gehen könnte, wenn ihn Sachen stören; wie man es besser formulieren sollte. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Wer regiert hier ei- gentlich?) Ich will noch einmal Abs. 2 vorlesen: „Ergänzend zu den dienstlichen Beurteilungen können weitere Auswahlinstrumente nach Absatz 4 herangezogen werden, wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen nicht möglich ist.“ Das sind drei Fallkonstellationen, die ich Ihnen gestern geschildert habe. Die will ich jetzt nicht wiederholen. Dann gibt es den Abs. 3, der besagt, dass diese in den Fällen beruflichen Aufstiegs – für die berufliche Entwicklung und die Zulassung zum Aufstieg – diese unmittelbar mitentscheidend herangezogen werden können. Wir haben klar gesagt, dass es nur für diese beiden Fälle gilt, und dass weitere Einzelfälle der besonderen Begründung unterliegen, weil wir diese vorhandenen dienstlichen Beurteilungen nicht willkürlich durch Assessment-Center und anderes austauschen wollen. Wenn Sie sagen, das passe Ihnen nicht, dann sagen Sie doch einmal, wie Sie es besser haben wollen, verdammt noch mal. 27.11.2025 (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Wi- derspruch von der SPD) Deshalb werbe ich noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich würde mir einfach wünschen, da etwas mehr konstruktiv und weniger destruktiv ranzugehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
