Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Geerlings, was muss man für ein schlechtes Gewissen haben, wenn man als größte Fraktion in diesem Haus bei einem so wichtigen Gesetz und bei dem ganzen Vorlauf eine solche Debattenverweigerung betreibt? (Beifall von der FDP und der SPD) Ich will mich – Herr Kollege Rock, Sie haben das ja auch nur sehr bedingt getan – inhaltlich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen 27.11.2025 (Zuruf von den GRÜNEN: Er hat das ganz kor- rekt dargestellt!) und ausdrücklich zurückweisen, dass hier irgendjemand von der Opposition Sand ins Getriebe gestreut hätte. (Zurufe) Von unserer Seite hat niemand etwas verzögert. Die Opposition ist Ihnen auch im Verfahren ausdrücklich entgegengekommen, indem wir unsere Bereitschaft zu einem schriftlichen Anhörungsverfahren erklärt haben. Das hat für Sie wertvolle Zeit gespart, auch wenn eine Präsenzanhörung für uns als Opposition zweifelsohne sehr erkenntnisreich gewesen wäre. (Beifall von der FDP) Zweitens. Zu keinem Zeitpunkt haben wir als FDP-Landtagsfraktion prinzipiell Einwände gegen die Anwendung neuer oder moderner personalwirtschaftlicher Instrumente im öffentlichen Dienst erhoben, wie diese auch bei privaten Arbeitgebern an der einen oder anderen Stelle zum Einsatz kommen. Ganz im Gegenteil: Gegen eine Modernisierung des öffentlichen Dienstes an sich oder von Entscheidungsgrundlagen der Personalauswahl ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern es sich um einen sachgerechten und nicht willkürlichen Einsatz anerkannter Methoden und Verfahren handelt. Bei dieser Debatte geht es aber um etwas ganz anderes. So haben es Ihnen auch sämtliche Verbände ins Stammbuch geschrieben. Herr Kollege Rock, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass ich Ihren Änderungsantrag gestern gewürdigt habe und dass wir als Fraktion auch nicht dagegen gestimmt haben, weil der Änderungsantrag natürlich eine Verbesserung im Vergleich zu dem gewesen ist, was vorher vorlag, aber es reicht uns eben noch nicht aus. Der von Ihnen reklamierte Zeitdruck ist objektiv für keinen der Fachverbände nachvollziehbar. Uns ist angesichts der Bedeutung für Gerechtigkeit und Fairness bei der Stellenbesetzung und Beförderung an einer fachlich wirklich guten Lösung gelegen. Deshalb haben wir auch für ein ordentliches Beratungsverfahren plädiert. Außerdem haben die hier angesprochenen Fragen für viele Betroffene im öffentlichen Dienst eine immense Bedeutung, wenn es um Aufstieg und die Chancen auf berufliche Weiterentwicklung geht. Dieses Thema ist unmittelbar relevant für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. (Beifall von der FDP) Personalentscheidungen bei Beamten müssen in jeder Hinsicht nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz an der Bestenauslese und dort an den Kriterien „Eignung“, „Befähigung“ und „fachliche Leistung“ ausgerichtet sein. Landtag Genau diesbezüglich gibt es nachvollziehbare Bedenken. Beamte haben eine über Jahre gewachsene Beurteilungslage, die strengen formalisierten Vorschriften genügt. Diese mögen manchmal umständlich sein, sollen aber die größtmögliche Objektivität herstellen. Wenn die Personalbewertung zukünftig stärker von Momentaufnahmen abhängt, ist dieser Grad an Objektivität und Neutralität nicht mehr zwingend vergleichbar gegeben. Jemand kann in einem Assessment-Center auch eher zufällig mal einen besonders guten oder einen unüblich schlechten Tag erwischen. Dieser Ausreißer darf im Vergleich zur jahrelangen dienstlichen Beurteilung – aus unserer Sicht jedenfalls – kein überproportionales Strukturgewicht haben. Ich kann es auch etwas anders formulieren: Wenn eine Behördenleitung gezielt bestimmten Menschen etwas Gutes tun möchte – sei es durch die persönliche Nähe zum Dienstvorgesetzten oder aus Gründen politischer Übereinstimmung –, so wird dies mit Ihrem Verfahren zukünftig erleichtert. Sie befördern dann nach politischer Übereinstimmung schneller und leichter Ihre Schützlinge und die jahrelang zuvor gezeigte kontinuierliche Leistung von Konkurrenten tritt dahinter zurück. Wie verschiedene aktuelle Beispiele schwarz-grüner Personalpolitik leider zeigen, ist diese Befürchtung der Beamtenverbände real begründet und kein böses Hirngespinst der Opposition. Hören Sie deshalb jetzt auf den Beamtenbund. Wenn Sie den unschönen Anschein von Ämterpatronage verhindern wollen, ist es geboten, sich parteiübergreifend und mit dem Fachverstand der Verbände insgesamt auf faire Regelungen zu verständigen – gerne auch mit der Opposition. Sonst zahlen Sie auf ein anderes Bild ein, das Sie bereits mit der Reduzierung der Beteiligung des Landespersonalausschusses erzeugt haben. Überall dort, wo Standardisierung und Objektivierung erfolgen sollen, wollen Sie eine Flexibilität. Das dient nicht der Qualität der Personalauswahl. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
