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Christof Rasche

27.11.2025 Sitzungen 18/110

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenigstens weiß man bei der AfD ab Satz eins wessen Geistes Kind Sie sind. Dann weiß auch jeder, wie man damit umzugehen hat. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Ich will klarstellen: Nordrhein-Westfalen ist und bleibt ein Einwanderungsland, (Christian Loose [AfD]: In die Sozialsysteme!) und Nordrhein-Westfalen steht zu seiner Verantwortung, Menschen Zuflucht zu gewähren, (Andreas Keith [AfD]: Aus Österreich!) die vor Krieg, Verfolgung oder Gewalt fliehen müssen. (Beifall von den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Aber Nordrhein-Westfalen geht pleite!) Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Garant für gelingende Integration bei uns in Nordrhein-Landtag Westfalen ist unsere gut ausgebaute, flächendeckende integrationspolitische Infrastruktur. (Markus Wagner [AfD]: Das funktioniert ja su- per!) Wir haben in Nordrhein-Westfalen viel Erfahrung mit gelingender Integration. (Markus Wagner [AfD]: Warum sieht man da- von nichts?) Denn wir haben eine lange Historie als Einwanderungsland. Wir haben aber auch eine lange Erfahrungsgeschichte mit Herausforderungen in Bereichen von Integration. Die integrationspolitische Infrastruktur ist genau darauf eine Antwort, weil sich über die Jahre und Jahrzehnte diese integrationspolitische Infrastruktur als eine Antwort darauf, wie gelingende Integrationsprozesse in unserer Gesellschaft begleitet werden müssen, herausgebildet hat. (Markus Wagner [AfD]: In Solingen?) Genau hier setzt der Haushaltsentwurf klare Prioritäten: bei den kommunalen Integrationszentren, dem kommunalen Integrationsmanagement, den Integrationspauschalen des Landes, den Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege und in den Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, aber eben auch bei der regionalen Beratung von Geflüchteten, Sprachangeboten sowie der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Wir setzen in Nordrhein-Westfalen auf einen integrationspolitischen Konsens der demokratischen Kräfte auf, der auch über die unterschiedlichen Legislaturperioden trägt. Gerade jetzt ist es von großer Bedeutung, dass wir genau an dieser gemeinsamen integrationspolitischen Linie weiter aufsetzen und dass wir genau daran weiter festhalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Unser Land bietet vielen Menschen eine Perspektive, und die vielen Menschen, die über Jahre und Jahrzehnte zu uns gekommen sind, haben mit ihren Kompetenzen und mit ihrem Einsatz für unser Land Perspektiven und Chancen mitgebracht. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Genau diese Potenziale und Chancen wollen wir weiter nutzen. Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist genauso in vielen gesellschaftlichen Bereichen spürbar, wie auch der demografische Wandel eine gesellschaftliche Realität ist. Wir brauchen daher Menschen, die im Wege der Fachkräftezuwanderung zu uns kommen. Wir brauchen aber auch die Potenziale derjenigen, die als Geflüchtete zu uns gekommen sind. Deshalb kümmert sich die Landesregierung mit Nachdruck um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und nimmt hierbei neben den 27.11.2025 Strukturen des kommunalen Integrationsmanagements auch Programme wie PerMenti in den Blick, die besonders Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte ansprechen. (Beifall von den GRÜNEN) Selbstverständlich gehen wir auch neue Wege, beispielsweise mit dem Programm NRW.integrativ, mit dem wir die bessere Verzahnung zwischen Verwaltung, Unternehmen und vor allem den Menschen, die zu uns gekommen sind, vorantreiben wollen. In Zahlen heißt das: Trotz der angespannten Haushaltslage soll der Gesamtansatz des Integrationskapitels gegenüber dem Jahr 2025 um rund 5,5 Millionen auf 552,5 Millionen Euro steigen. Der Gesamtansatz für die integrationspolitische Infrastruktur nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz soll bei rund 148 Millionen Euro liegen und somit weiterhin über der gesetzlich festgelegten Mindestfördersumme von 130 Millionen Euro. Sehr geehrte Damen und Herren, werfen wir aber auch einen Blick auf den Bereich „Flucht“ und dort auf die aktuellen Zahlen. Es ist bereits angesprochen worden: Der Zuzug war im vergangenen Jahr um ungefähr 47 % rückläufig, und dieser Trend hat sich im weiteren Jahresverlauf so fortgesetzt. In Anbetracht dieser Entwicklungen waren Anpassungen im Flucht-Kapitel gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vorzunehmen. Mir ist dabei wichtig, zu betonen, dass die Landesregierung die derzeitige Platzzahl im Landessystem garantiert. Insgesamt stehen damit dauerhaft 35.000 Plätze zur Verfügung, von denen 28.000 Plätze aktiv und 7.000 als Standby-Plätze vorgehalten werden. Letztere können jederzeit in kurzer Zeit aktiv gestellt und genutzt werden. Damit steht dauerhaft ein gut ausgebautes System zur Verfügung. Unberührt bleibt dabei, dass das Land auch weiterhin die Instrumente nutzt, die der rechtliche Rahmen bietet; hierzu zählen die Wohnverpflichtungen in den Landeseinrichtungen, die ausgeschöpft werden. Für den Haushaltsplanentwurf 2026 in der Form der Ergänzungsvorlage ergibt sich daher folgendes Bild: Insgesamt umfasst das Fachkapitel Ausgaben von rund 1,7 Milliarden Euro; das sind rund 214 Millionen Euro weniger als im Jahr 2025. Die Ausgaben für Unterbringung der Geflüchteten im Landessystem werden gegenüber 2025 um rund 162 Millionen Euro gesenkt. Mir ist auch wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir die Kommunen ganz und gar nicht im Regen stehen lassen. Unterbringung und Versorgung, aber vor allem auch die Integration von Geflüchteten finden vor Ort statt. Neben der integrationspolitischen Infrastruktur, auf die ich gerade schon eingegangen bin, haben wir mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und der Änderung auch hier die pauschalen Zahlungen Landtag angepasst, und nun stehen ungefähr 644 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung. Im Rahmen der Ergänzungsvorlage haben wir 100 Millionen Euro als Vorsorgekosten im Bereich „Landeszuweisungen“ vorgesehen. Die FlüAG-Zahlungen an die Kommunen umfassen somit den größten Einzelposten, nämlich ca. 36 % des Ausgabenansatzes im Asyl-Kapitel. Ich denke, das macht deutlich, dass das Land die Kommunen nicht im Regen stehen lässt, sondern dass wir uns unserer Verantwortung sehr wohl bewusst sind und die Kommunen unterstützen. Darüber hinaus – auch das ist gerade schon angesprochen worden – werden wir auch weiterhin den Weg konsequent gehen, die Zentralen Ausländerbehörden zu stärken. Auch hier werden zusätzliche Mittel – rund 4 Millionen Euro – zur Verfügung gestellt, um insbesondere die Bereiche der freiwilligen Rückkehr, aber auch die Entlastung der Kommunen durch die Unterstützung der konkreten Rückführungsmaßnahmen, der Identitätsklärung und der Passersatzpapierbeschaffung zu stärken. Alles in allem sendet auch dieser Haushalt trotz schwieriger Zeiten ein klares Signal: Wir stehen zur Integration derer, die zu uns gekommen sind, und wir stärken die Kommunen an den Stellen, wo es dieser Unterstützung auch dringend bedarf: bei der Integration, bei der Unterbringung, aber auch bei der Unterstützung und Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden. (Beifall von den GRÜNEN)

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