Christof Rasche
Herr Schalley, für Ihre extrem abwertende Wortwahl – ich wiederhole sie jetzt nicht; Sie können es ja im Protokoll nachlesen – spreche ich eine nichtförmliche Rüge aus. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die haben Sie sich erarbeitet. (Zuruf von Zacharias Schalley [AfD] – Weitere Zurufe) Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josephine Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Schalley, was passiert, wenn man vor lauter Ideologie, Hass und Hetze die Familien im Land nicht mehr sieht, konnten wir alle gemeinsam Ihrem Redebeitrag entnehmen. 27.11.2025 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Familien in diesem Land haben wahrlich etwas anderes verdient, als vor Ihren Karren gespannt zu werden; einen Karren, der der Vielfalt und den Anforderungen von Familien im 21. Jahrhundert überhaupt nicht Rechnung trägt. Sie haben auch mehr verdient als ein Zurück in eine Zeit, die es Gott sei Dank nie gab. (Vereinzelt Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Aber kommen wir jetzt zum Haushalt. Im Einzelplan 07 erhöhen wir die Gesamtausgaben um rund 400 Millionen Euro auf über 9,8 Milliarden Euro und stärken damit insbesondere die Bereiche „Kinder- und Jugendhilfe“ sowie „Familiendienste und Familienhilfe“. Wissen Sie, was ein Mantra ist? Die SPD bringt immer wieder das Mantra von der kompletten Katastrophe in allen Teilbereichen der Landeszuständigkeit. Das ist Ihr Mantra. Aber im Gegensatz zu dem, was Sie gerade dargestellt haben – welch beruhigende Wirkung ein Mantra haben soll –, ist Ihr Kalkül genau das Gegenteil: Sie wollen damit nicht beruhigen. Ich möchte sehr deutlich sagen: Das wird dem konstruktiven Bedarf nach einer Debatte aus meiner Sicht nicht gerecht, und es wird auch der Arbeit der vielen engagierten Kräfte in unseren Kitas in dieser Art und Weise nicht gerecht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Denn die tragende Säule für unsere Jüngsten ist die frühkindliche Bildung. Wir kümmern uns seit Beginn dieser Legislatur mit Nachdruck um die Verbesserung der Strukturen. Niemand bestreitet, dass die Herausforderungen groß sind. Wir werden sie nur Stück für Stück und Schritt für Schritt lösen können. Daran arbeiten wir, mit dem klaren Fokus auf eine Verbesserung von Stabilität und Verlässlichkeit. Das ist auch das Kernelement der KiBiz-Reform. Die KiBiz-Reform beinhaltet vier zentrale Säulen: eine Personaloffensive für mehr Fachkräfte im System, dauerhafte Finanzierungsstabilisierung durch zusätzliche Mittel, umfangreiche Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Die Ausbildungsoffensive ist mir dabei ein ganz besonders wichtiger Punkt. Wir werden mit der KiBiz-Reform – so haben wir es in den Eckpunkten beschrieben – mindestens 50 Millionen Euro zur Stärkung der Ausbildung in das System geben, vor allem für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen. Wir werden zukünftig auch Praxisanleitungen fördern. Landtag Darüber hinaus haben wir bereits den Einrichtungen mehr Möglichkeiten zum flexiblen Personaleinsatz eröffnet. Das werden wir auch fortsetzen. Wir tragen damit den veränderten Bedarfen Rechnung; den veränderten Bedarfen vor Ort, aber auch den veränderten Realitäten, wer heutzutage alles in den Kitas vertrauensvoll zum Gelingen eines Kita-Alltags beiträgt. Es ärgert mich, dass hier immer wieder suggeriert wird, dass diejenigen, die als Kinderpflegerinnen eine ganz wichtige Säule unserer frühkindlichen Bildungssysteme sind, nicht vollwertig zu diesem System gehören. Das finde ich nicht gut. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Insgesamt plant die Landesregierung, den KiBiz-Deckungskreis im Haushaltsjahr 2026 um rund 427,5 Millionen Euro zu stärken. Damit sollen rund 6,2 Milliarden Euro für frühkindliche Bildung bereitgestellt werden. In keinem Haushaltsjahr und in keiner Legislaturperiode zuvor wurden mehr Mittel für die Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt. Mit der eingebrachten Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2026 haben sich unter anderem für den KiBiz-Deckungskreis Veränderungen ergeben. Diese ergeben sich unter anderem aus der moderat verbesserten Steuerschätzung 2026. Wir haben heute Morgen auch schon über die dynamische Fortschreibungsrate im Kinderbildungsgesetz gesprochen. Ich will noch einmal darauf verweisen: Wir alle wissen hoffentlich noch, was wir damals, in der letzten Legislaturperiode, in § 37 verabschiedet haben. Ich habe auch damals in der Opposition immer gesagt, dass ich die Art und Weise für richtig halte, wie der § 37 gefasst worden ist. Das hat nämlich dazu geführt, dass es in den letzten beiden Jahren eine Dynamisierung von 20 % auf die Kindpauschalen gab. Denn mit der Fortschreibungsrate, wie sie jetzt im KiBiz steht, können solche Realkostensteigerungen abzubilden und abzufedern. Die Kehrseite ist – ich hoffe, es können sich alle noch darin erinnern und vor allem auch Sie, geschätzte Kolleg*innen von der FDP –, dass eine nach der Berechnungsgrundlage ausbleibende Dynamisierung sich natürlich genauso abbildet. Weil wir aber um die schwierige Lage der Kitas wissen, beabsichtigt die Landesregierung, die gesetzlich bedingt voraussichtlich ausbleibende Dynamisierung freiwillig auszugleichen, sodass die im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Landesmittel dennoch dem Kita-System zugutekommen. Den Kommunen und Trägern sollen diese Mittel in Höhe von 90 Millionen Euro im Jahr 2026 als freiwillige Leistung des Landes bereitgestellt werden. Insgesamt stehen 200 Millionen zusätzlich für das Kita-Jahr 2026/2027 zur Verfügung. Das haben wir richtigerweise so im Eckpunktepapier mit den Trägern gemeinsam verabredet. Es ist vom Land freiwillig und zusätzlich zur Verfügung gestelltes Geld, weil 27.11.2025 wir wissen, dass das ein wichtiger Beitrag für mehr Stabilität in unseren Kitas ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Darüber hinaus erhöhen wir die Mittel für die Förderung der Kita-Helfer*innen und stellen über die Ergänzungsvorlage zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit nehmen wir die Kürzungen zurück und gehen sogar wieder ein Stück darüber hinaus. Mit der Ergänzungsvorlage 2026 stellen wir insgesamt die haushaltsrechtlichen Weichen für die Umsetzung des im Oktober beschlossenen Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur. Wir halten unsere Versprechen für die Investition in die frühkindliche Bildungs- und Infrastruktur im Umfang von 1,5 Milliarden Euro. Auch außerhalb der frühkindlichen Bildung setzen wir weiter Schwerpunkte im Bereich „Kinder und Jugend“. Die Dynamisierung der Förderposition im Kinder- und Jugendförderplan soll im Haushalt 2026 fortgesetzt werden. Damit erhalten die Träger im Rahmen der Strukturförderung weiterhin Planungssicherheit, und die Vielfalt der Angebote in NRW kann erhalten werden. Das bedeutet: Gemeinsam mit den in der Ergänzungsvorlage vorgesehenen Mitteln für den Aktionsplan „Jugendbeteiligung“ kommen wir insgesamt auf einen Aufwuchs von 160 Millionen Euro. Ein Mehr auch für die Jugendbeteiligung ist das erklärte Ziel unserer Jugendpolitik. Dazu haben wir einen Aktionsplan erarbeitet, mit dessen Umsetzung wir im kommenden Jahr starten werden. Auch hier ist der Kinder- und Jugendförderplan das Werkzeug unserer Wahl. Für die Umsetzung stellen wir 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung. Des Weiteren beabsichtigen wir, die Projekte der Träger der Kinder- und Jugendarbeit für junge Geflüchtete im Jahr 2026 weiter zu fördern. Diese Projekte werden vor Ort sehr gut von den jungen Menschen angenommen und haben sich darüber hinaus bewährt. Zusätzlich stellen wir diesen Trägern im Rahmen des Maßnahmenpakets der Landesregierung seit dem vergangenen Jahr Mittel für Projekte im Bereich der Radikalisierungsprävention für junge Geflüchtete zur Verfügung. Im vergangenen Jahr haben wir auch das kommunale Landesprogramm „Teilhabe, Demokratiebildung, Extremismusprävention für junge Geflüchtete“ aufgelegt, das gut angelaufen ist. Beides werden wir im Jahr 2026 fortführen. Die Arbeit der Brückenprojekte wird im kommenden Jahr ebenfalls fortgesetzt. Im Jahr 2026 stellen wir weiterhin 21 Millionen Euro für diese Projekte zur Verfügung und schaffen damit weiterhin Verlässlichkeit. Landtag Ein Punkt ist mir besonders wichtig. Ein besonders schönes Programm ist das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“. Auch hier werden wir die Förderung weiter umsetzen. Ich hatte im Sommer die Gelegenheit, einige Projekte vor Ort zu besuchen und konnte mir einen Eindruck davon verschaffen, was diese Mittel ganz konkret vor Ort für die Familien und für die Kinder bedeuten. Diese Projekte schaffen vor Ort ganz praktische Chancen – also Teilhabemöglichkeiten und Zugänge für Kinder, Jugendliche und Familien. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir weiterhin 15 Millionen für diese wichtige Arbeit vor Ort für die Kinder und für die Familien zur Verfügung stellen werden. Auch der Schutz von Kindern hat höchste Priorität. Prävention und entschlossenes Handeln sind das Versprechen der Landesregierung. Für das Landeskinderschutzgesetz sind im Landeshaushalt für das nächste Jahr in der Titelgruppe 90 Mittel in Höhe von rund 78 Millionen Euro etatisiert. Eine Erhöhung um rund 1,3 Millionen Euro ermöglicht es, die Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 7 und 8 auskömmlich zu finanzieren. Wie Sie wissen, beschreiben §§ 7 und 8 des Landeskinderschutzgesetzes das Qualitätsentwicklungsverfahren, das aus meiner Sicht ein ganz wichtiger und zentraler Baustein ist, um die Arbeit der Jugendämter vor Ort zu unterstützen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes vom 10. Juli dieses Jahres – Stichwort: Beauftragter oder Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte – wurde das Landeskinderschutzgesetz weiterentwickelt. Zur Finanzierung der Geschäftsstelle der oder des unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte wurde bereits im Haushalt 2025 die Titelgruppe 91 eingerichtet. Familien in Nordrhein-Westfalen sind vielfältig, und sie haben vielfältige Bedarfe. Deshalb finde ich es wichtig und es freut mich, dass wir trotz schwieriger finanzieller Voraussetzungen die freiwilligen familienunterstützenden Leistungen im Vergleich zum Vorjahr wieder stärken können. Im Fachkapitel „Familiendienste und Familienhilfen“ stehen im nächsten Jahr rund 5 Millionen Euro zusätzlich zur Stärkung der Strukturen in diesem Bereich zur Verfügung. Ein Punkt, der mir dabei besonders am Herzen liegt, weil er direkte Auswirkungen auf die Familien hat, ist der Bereich der Familienerholung. Oftmals ist diese Möglichkeit, die durch die Unterstützung des Landes geschaffen wird, die einzige Möglichkeit, dass Familien einen Urlaub machen können. Insgesamt stehen in diesem Bereich wieder 3,4 Millionen Euro für das Programm „Familienzeit NRW“ zur Verfügung. Das ist so viel wie im Jahr 2024. Ich will noch kurz auf die beiden Fachstellen eingehen, die wir im Landeshaushalt auch abgebildet und abgesichert haben. Wir haben vielfältige Familien-27.11.2025 strukturen, aus denen jeweils unterschiedliche Fragen an den Alltag, aber manchmal auch rechtlich komplexe Fragestellungen erwachsen. Deshalb fördern wir weiterhin die Landesfachstelle Alleinerziehende und werden diese Förderung noch einmal um 160.000 Euro stärken. Zudem werden wir eine Landesfachstelle für Regenbogenfamilien einrichten, damit auch diese Familienformen noch einmal besonders unterstützt werden können. Damit setzen wir auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie sehen, dass die unterschiedlichen Bereiche, die mit diesem Haushalt angesprochen werden, sehr vielfältig sind und wir an vielen Stellen – auch und gerade in schwierigen und herausfordernden Zeiten – eine Priorität setzen, Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. Dass das in dieser Art und Weise gelungen ist, zeigt, welche Priorität diese Landesregierung und auch die sie tragenden Fraktionen insgesamt setzen. Ich finde, das ist auch in schwierigen Zeiten ein gutes Signal an die Familien in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
