landtag.nrw.de ↗

Dr. Werner Pfeil

FDP 27.11.2025 Sitzungen 18/110

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Herr Blondin hat auf bundesrechtliche Notwendigkeiten und Besonderheiten hingewiesen. Herr Bialas hat philosophisch über den Antrag gesprochen. Frau Deppermann hat auf all die Regelungen verwiesen, die es schon gibt, und darauf, dass vieles so, wie es geäußert wurde, gar nicht stimmt. Ich will mich mit den fünf einzelnen Punkten, die Sie fordern, auseinandersetzen. Einer Bedrohungsgefahr sind nicht nur Weihnachtsmärkte ausgesetzt, sondern auch Karnevalsveranstaltungen, Sankt-Martins-Züge, Schützenfeste, Osterfeuer. 27.11.2025 (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: CSDs!) Vieles, was im öffentlichen Raum stattfindet und unsere kulturelle Identität prägt, ist Gefahren ausgesetzt. Und ja, der Sicherheitsaspekt spielt überall eine Rolle, bei all diesen Veranstaltungen. Das führt mich zu Ihrem Antrag. Erstens wird ein landesweites Sicherheits- und Finanzierungskonzept für Weihnachtsmärkte gefordert. (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Ende No- vember!) Seit dem Jahr 2012 gibt es einen Orientierungsrahmen für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial hier in Nordrhein-Westfalen. In der 17. Legislaturperiode, am 13. September 2018, gab es eine Anhörung im Innenausschuss. Im Jahr 2021 wurde als Ergebnis dieser Anhörung von der damaligen CDU-FDP-Landesregierung eine überarbeitete Fassung des Orientierungsrahmens vorgelegt. Dieser dient der Sicherheit von Außenveranstaltungen. Auf Seite 23 des Orientierungsrahmens werden Ausführungen zu Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten gemacht. Als Anhang III ist ein Musterinhaltsverzeichnis für Sicherheitskonzepte beigefügt, an dem sich alle orientieren können. Herr Wagner, soweit ich feststellen konnte, haben Sie an dieser Anhörung im Jahr 2018 teilgenommen. Sie müssten eigentlich wissen, was damals besprochen und dann 2021 verbessert wurde. Und jetzt fordern Sie als Erstes ein landesweites Sicherheitskonzept. Das macht gar keinen Sinn; denn man kann die Sicherheit landesweit nicht mit einem einzigen Konzept für Köln, Düsseldorf, Aachen, Bonn, Mönchengladbach regeln. (Beifall von der FDP und Sascha Lienesch [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dafür müssen lokale Sicherheitskonzepte vor Ort entwickelt werden. Das hat Frau Kollegin Deppermann eben erwähnt. Aus diesen Gründen werden bestimmte Weihnachtsmärkte abgesagt: weil es – das war auch der Grund bei der Loveparade – örtlich zu Problemen kommt. Das will man verhindern. Die erste Forderung in Ihrem Antrag ist also überflüssig. Anders sieht es bei der Frage der Finanzierung dieser Sicherheitskonzepte aus. Schon seit Jahren leiden alle Veranstalter darunter. In dem Antrag wird zweitens gefordert, einen zeitlich limitierten – zeitlich limitierten! – Sonderfonds einzurichten, um so lange eine finanzielle Unterstützung für Schausteller und Veranstalter sicherzustellen, bis es keiner zusätzlichen Sicherheitsmethoden mehr bedarf. Landtag Auch da verweise ich auf die Kollegin. Warum denn zeitlich limitiert? Die Loveparade war ein Ereignis, bei dem örtliche Gegebenheiten dazu geführt haben, dass es zu einem Unglück mit verheerenden Folgen kam. Das wollen wir verhindern – aber nicht zeitlich limitiert; das wollen wir dauerhaft verhindern. Deswegen müssen solche Sicherheitskonzepte dauerhaft für örtliche Gegebenheiten angepasst und vorhanden sein. (Markus Wagner [AfD]: Darüber können wir re- den!) Auch das wurde eben von Frau Deppermann gesagt: Viele der Anschläge werden von Personen ausgeführt, die keinen Migrationshintergrund, wohl aber ein psychisches Problem haben. Das wird auch in der Zukunft so sein. Wir brauchen solche Sicherheitskonzepte nicht zeitlich limitiert, sondern dauerhaft, um auch Angriffen von Personen zu begegnen, die aufgrund psychischer Probleme solche Angriffe auf die Allgemeinheit bei Martinszügen, Karnevalsveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und sonstigen Veranstaltungen vorhaben, sie planen und durchführen. (Beifall von der FDP) Deswegen greifen Sie auch mit der zweiten Forderung in Ihrem Antrag zu kurz – nicht zeitlich limitiert und kein Sonderfonds. Einzig – da unterstützen wir die Veranstalter seit Jahren –: Die Kosten dieser erhöhten Sicherheitsanforderungen, die notwendig werden, können nicht allein von Vereinen oder Kommunen getragen werden. Aber das ist nicht Gegenstand Ihres Antrags. Was Sie dann als Drittes und Viertes fordern, ist das Übliche – das, was die AfD immer fordert: die Ausweisung von Ausländern. Das fordern Sie generell. Da sagen wir von der FDP: Nein. (Markus Wagner [AfD]: Gefährder!) Der Antrag ist so mit Blick auf die dritte Forderung falsch. Regelungen – darauf hat Herr Bialas hingewiesen – gibt es schon. Wenn Straftäter mit Migrationshintergrund, die auch nur zeitlich begrenzt hier sind, ausgewiesen werden müssen, dann wird es auch jetzt vollzogen. (Markus Wagner [AfD]: Wir haben aber ein großes Vollzugsdefizit, Herr Kollege!) Deswegen sind die unter den Ziffern 3 und 4 in Ihrem Antrag aufgeführten Forderungen genauso wie die beiden Punkte 1 und 2 weder sinnvoll noch zu unterstützen. (Beifall von der FDP) Wir als FDP-Fraktion bekräftigen seit Jahren, dass die Kosten nicht allein beim Veranstalter bleiben dürfen. Die Kommunen haben genug Kosten zu tragen. Wenn Weihnachtsmärkte, Sankt-Martins-Züge, Oster-27.11.2025 feuer oder sonstige kulturelle Veranstaltungen stattfinden, dann müssen wir finanziell unterstützen. Wir brauchen aber kein landesweites Konzept. Wir brauchen nicht Ihre Aufforderung zur Abschiebung. Der Antrag ist nicht weiter diskutabel und für uns nicht zustimmungsfähig. Er greift in vielen Bereichen zu kurz und übersieht bereits bestehende Konzepte. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

Alle Reden von Dr. Werner Pfeil Protokoll ↗