Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank.– Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Seli-Zacharias, es drängt sich einem wirklich die Frage auf, ob Sie bei der vorhergegangenen Debatte tatsächlich nicht anwesend waren. Denn anders ist dieser Redebeitrag nicht zu erklären. 27.11.2025 (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich möchte aber zur eigentlichen Sachlage zurückkommen. Denn mir geht es darum, dass wir einmal die tatsächliche Sachlage hintereinander bringen. Klar ist, dass es im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen bei Menschen, für die keine Bleibeperspektive besteht, auch notwendig sein kann, sie in Abschiebehaft oder Abschiebegewahrsam zu nehmen. Der Bund hat hier mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz weitere Möglichkeiten geschaffen. Wir alle wissen, dass das unmittelbare Auswirkungen auf die Auslastung in Büren hat. Wenn Sie sich die Zahlen zur Auslastung in Büren anschauen, dann wird deutlich, dass diese in den vergangenen Jahren nicht immer so hoch gewesen ist. Im Gegenteil: Lange Zeit lag sie bei ungefähr 50 %. Wir haben jetzt eine höhere Auslastung. Das macht es notwendig, eine weitere Abschiebehaftanstalt zu planen und bauen. Das hat die Landesregierung mit dem Maßnahmenpaket auch so beschlossen. Richtig ist aber auch, dass Abschiebehaft eine freiheitsentziehende Maßnahme ist und bleibt und somit immer unter Richtervorbehalt steht und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt. Manchmal würde ich mir wünschen, dass auch Debatten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen würden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die UfA 2 ist ein Baustein des Maßnahmenpakets. Das Maßnahmenpaket besteht aus vielen Bausteinen in den Bereichen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“. Die Planung für die zweite Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Mönchengladbach befindet sich in vollem Gange. Wie das Ministerium der Finanzen und mein Haus im Namen der Landesregierung am 18. November 2025 in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gegeben haben, hat das Bundesministerium der Verteidigung inzwischen bestätigt, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Gelände in Mönchengladbach-Rheindahlen für den Bau der neuen Abschiebehaftanstalt nutzen kann. Sie alle wissen – wir haben es auch ausführlich miteinander in der Aktuellen Viertelstunde des Ausschusses diskutiert –, dass sich die Sicherheitslage verändert hat und dass das Bundesverteidigungsministerium aufgrund dieser geänderten Sicherheitslage das bekannte Moratorium erlassen hat. Wir waren uns in dieser Sitzung auch einig, dass wir es für richtig halten, dass das Bundesverteidigungsministerium alles prüft – inklusive der Liegenschaften –, weil es hier um die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland geht. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Wir haben auch Sicherheitsinteressen!) Landtag Mittlerweile – auch das haben wir schon im Ausschuss dargelegt – haben wir die Gespräche mit dem Bundesverteidigungsministerium zu einem guten Abschluss führen können. Es braucht nicht rein die SPD, damit in diesem Land etwas vorangeht, sondern es braucht die guten Absprachen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und dem in diesen Verhandlungsangelegenheiten federführenden Finanzministerium. Ich bin beiden sehr dankbar, dass sie im Interesse aller eine gute, gemeinsame Lösung gefunden haben: Einerseits braucht der Bund die Liegenschaften für die Bundeswehr, andererseits haben wir gleichzeitig ein gemeinsames Interesse daran, dass das zweite Abschiebegefängnis an der Stelle gebaut werden kann. Damit ist die eingeforderte Klarheit nun gegeben. Sie stellen es so dar, als hätte die Landesregierung das Thema verschleppt. Ich möchte noch einmal betonen: Die äußere Sicherheit ist aus meiner Sicht an dieser Stelle wichtiger als dieses politische Theater, das Sie hier immer wieder aufzuführen versuchen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Parallel zu den Verhandlungen mit dem Bund sind die weiteren Planungsschritte für die Einrichtung einer zweiten Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige weiter vorangeschritten. Wir stehen nicht bei null, aber es ist bezeichnend, dass Sie das an dieser Stelle einmal mehr mit keinem Wort würdigen und auch nicht zur Kenntnis nehmen wollen. So stehen das Raumprogramm, die Erstellung des Betriebs- und Sicherheitskonzepts sowie die Beauftragung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs kurz vor dem Abschluss. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen laufen. Erforderliche Gutachten des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen zu Themen wie beispielsweise „Artenschutz“ werden bald finalisiert sein. Das sind die notwendigen weiteren Schritte für das anstehende Bauleitplanverfahren. Eine Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige stellt aber auch Anforderungen an Raumprogramm und Sicherheit. Daher sind die Planungen sorgfältig voranzutreiben. Das geschieht derzeit und wird demnächst zum Abschluss kommen. Jetzt alternative Standorte zu prüfen, einen auszuwählen und auch für diesen die erforderlichen Planungen einzuleiten, ist weder erforderlich, weil die Zusage besteht und damit Klarheit geschaffen ist, noch wäre es verhältnismäßig. Das gilt vor all den Dingen vor dem Hintergrund der Schritte, die ich gerade skizziert habe, und den Schritten, die wir in der Planung bereits gegangen sind. Es bedarf nicht dieser Diskussionen, die wir führen. Es bedarf aber sehr wohl eines gemeinsamen politischen Verständnisses davon, dass wir einige Schritte auf dem Weg zu einer weiteren Unterbringungsein-27.11.2025 richtung gemacht haben, dabei aber trotzdem immer im Blick behalten müssen, dass wir von einer freiheitsentziehenden Maßnahme sprechen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
