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Jörg Blöming

CDU 26.11.2025 Sitzungen 18/109

Wir beraten heute abschließend über das Gesetz zur Neuregelung des Landesumzugskostengesetzes sowie zur weiteren Modernisierung des Reisekostenrechts. Damit setzen wir einen wichtigen Schritt für Bürokratieabbau, Transparenz und Digitalisierung in der Landesverwaltung. Das bisherige Landesumzugskostengesetz stammt aus dem Jahr 1993 – also aus einer Zeit, in der die Lebensrealität und die Arbeitswelt eine völlig andere war. Viele Regelungen waren kleinteilig, kompliziert und für die Beschäftigten wie für die Verwaltung gleichermaßen aufwendig. Das hat Zeit, Nerven und Ressourcen gekostet. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir Klarheit und Planbarkeit. Statt komplizierter Einzelabrechnungen gibt es künftig Pauschalen, die sich an objektiven Kriterien orientieren: Größe der neuen Wohnung, Anzahl der Personen im Haushalt, Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Das bedeutet: Beschäftigte können schon vor einem Umzug verlässlich einschätzen, welche Kosten erstattet werden. Und die Verwaltung wird spürbar entlastet – weniger Einzelfallberechnungen, weniger Papier, mehr digitale Prozesse. 26.11.2025 Und wie die Beratungen in den Ausschüssen gezeigt haben, gibt es auch große Einigkeit, dass eine Modernisierung des Gesetzes sinnvoll ist und auch grundsätzlich über den Weg. Wir schaffen damit die Grundlage für ein modernes E-Government. Die Beantragung und Abrechnung werden künftig einfacher und schneller. Die Digitalisierung wird konsequent vorangetrieben – ein Punkt, den auch die Sachverständigen in den Anhörungen ausdrücklich begrüßt haben. Parallel dazu modernisieren wir das Reisekostenrecht. Veraltete Vorschriften werden überarbeitet, Doppelstrukturen beseitigt. Die Auslandskostenerstattungsverordnung wird aufgehoben und in die bestehenden Normen integriert. Das sorgt für einen einheitlichen und übersichtlichen Rechtsrahmen. Natürlich gab es in den Beratungen auch kritische Hinweise und diese nehmen wir ernst: Pauschalen müssen realitätsgerecht bleiben. Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion dagegen lehnen wir ab. Härtefälle sollen weiterhin aufgefangen werden – das bleibt über die Verwaltungspraxis möglich. Und: Das Antragserfordernis wird durch die fortschreitende Digitalisierung künftig deutlich entschärft. Dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir Bürokratie abbauen und die Verwaltung fit für die Zukunft machen. Wir schaffen Transparenz, Effizienz und digitale Prozesse – und damit bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wir werden dem Gesetzentwurf daher unsere Zustimmung erteilen.

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