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Dr. Marcus Optendrenk

26.11.2025 Sitzungen 18/109

Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung die Abrechnung von Umzugskosten durch pauschale Erstattungsbeträge deutlich vereinfachen. Und auch das Reisekostenrecht wollen wir weiter fortentwickeln und mit übersichtlichen Strukturen einfacher und rechtsklarer gestalten. Es geht bei diesem Gesetzentwurf um Vereinfachung und Modernisierung. Es geht darum, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Transparenz zu schaffen. Bei der Abrechnung von Umzugskosten tritt dabei das Instrument der Pauschalregelung an die Stelle einer Einzelfallgerechtigkeit bis ins letzte Detail. Die neuen Regelungen ermöglichen damit eine moderne, digitale und effiziente Verwaltungspraxis. Ich bin überzeugt, dass diese Neuausrichtung und die damit beabsichtigte Vereinfachung der richtige Weg ist und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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