landtag.nrw.de ↗

Nadja Lüders

SPD 26.11.2025 Sitzungen 18/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in NRW bauen, erneuerbare Energien ausbauen oder freie Räume schützen will, hat es nicht leicht. Darüber sind wir uns mehrheitlich einig. Wir müssen aber darüber reden, wie das geschehen soll. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll, so heißt es, alles robuster und die Beteiligung effizienter gestaltet werden. Dazu, so der Plan, verkürzt die Landesregierung Beteiligungsfristen – das haben wir gerade schon gehört –, erweitert die Unbeachtlichkeitsregelung für Fehler und setzt eine fünfjährige Verjährungsfrist für Abwägungsmängel. Die verkürzte Regelfrist von einem Monat für Stellungnahmen mag erst einmal harmlos klingen. In der Praxis bedeutet sie jedoch, dass Bürgerinitiativen, Umweltverbände und vor allem auch Kommunen, die alle nicht über vollbesetzte Rechtsabteilungen verfügen, plötzlich große Raumordnungsverfahren mit vielen Plänen, Karten und 100-Seiten-Gutachten mal eben innerhalb von vier Wochen bewältigen müssen. Das muss jedem hier im Parlament klar sein, ehe wir diese Fristen real werden lassen. Auch die geplante Entkoppelung der Umweltverträglichkeitsprüfung von der Offenlegung ist aus unserer Sicht die falsche Richtung. Neben der einmonatigen 26.11.2025 Frist mal eben alle Gutachten hintereinander zu bekommen und nachträglich auch noch peu à peu Umweltbelange zu bewerten, ist eigentlich ein Unding. Die Landesregierung behauptet, sie mache Planungen rechtssicher, und mein Vorredner hat von kleineren unbeachtlichen Fehlern gesprochen. Wie definieren wir die denn dann genau? Tatsächlich führt die Landesregierung eine weitreichende Unbeachtlichkeitsregel ein. Fehler im Verfahren sollen nämlich zukünftig ohne Folgen bleiben, wenn man hinterher behauptet, die Fehler hätten in der Abwägung keine Folge. Das muss man einem Juristen erst mal erklären. Das geht nämlich nicht. Das ist rechtstechnisch keine Rechtssicherheit, sondern führt eher zu Unsicherheiten. Ferner wird dieser Entwurf am Ende auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen. Sie bekommen kürzere Fristen, mehr Druck und zusätzliche Unsicherheiten. Was sie mit dem Gesetz aber nicht bekommen, sind mehr Ressourcen, um genau das zu bewältigen. (Beifall von der SPD) Wer so plant, erschwert nur die Arbeit derer, die sowieso schon mit dem Rücken zur Wand stehen. Das eigentliche Problem in diesem Gesetzentwurf ist, dass die Landesregierung darin Tempo mit Qualität verwechselt. Schnellere Verfahren erreichen wir nicht, indem wir, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, Fehler einfach wegerklären. Als SPD sagen wir: Wir wollen schnellere Planung, aber fair, transparent und rechtssicher; realistische Fristen für Stellungnahmen, Umweltprüfungen von Anfang an; verständliche Unterlagen; starke Beteiligung und Kommunen, die nicht überfordert werden, sondern endlich handlungsfähig sind. Ich möchte zum Schluss noch etwas an die Kolleginnen und Kollegen der Grünenfraktion gerichtet sagen. Wer sich als Partei der Bürgerbeteiligung und des Umwelt-, Flächen- und Freiraumschutzes versteht, kann ein solches Gesetz nicht einfach durchwinken. Wenn schon Ihre eigenen Vertreter im Regionalrat in Düsseldorf vor Rechtsunsicherheiten, verkürzter Beteiligung und schwächerem Umweltschutz warnen, sollten Sie das ernst nehmen. Für uns ist dieser Gesetzentwurf unzulänglich. Wir werden im Ausschuss sicherlich weitere Ausführungen durch die Stellungnahmen in Anhörungen erhalten und genau hinschauen. – Der Überweisung stimmen wir zu. (Beifall von der SPD)

Alle Reden von Nadja Lüders Protokoll ↗