Ina Blumenthal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf des 22. Rundfunkänderungsgesetzes. Das klingt sehr technisch, ist aber politisch tatsächlich hochrelevant. Es geht darum, ob Medien in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft unabhängig, vielfältig und nah an den Menschen arbeiten können. Mit diesem Gesetz setzen wir den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Landesrecht um. Vor allem machen wir unsere Medienordnung endlich digitaler. Die SPD-Fraktion unterstützt das ausdrücklich, weil hier zentrale Punkte aufgegriffen werden, für die wir seit Jahren kämpfen: starke öffentliche Medien, ein lebendiger Lokalfunk, gute Bedingungen für journalistischen Nachwuchs. Beim WDR-Gesetz sorgen wir für mehr Transparenz und bessere Kontrollen. Die Gremienaufsicht wird ebenfalls gestärkt, indem Aufgreifschwellen an die Preisentwicklung angepasst werden. Das ist tatsächlich kein Selbstzweck, sondern Schutz der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Denn wer so viel Vertrauen wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt, (Lachen von Markus Wagner [AfD]) der muss sich an klaren Maßstäben messen lassen. Wir modernisieren außerdem die Kommunikation mit dem WDR. Künftig wird es einfacher, Beschwerden elektronisch einzureichen, ohne Papier, ohne Hürden. Wer sich über ein Programm ärgert oder eine Frage zu Telemedien hat, soll niedrigschwellig Gehör finden. Das ist gelebte Transparenz, und es ist auch ein klares Signal: Der WDR ist eben kein abgeschotteter Sender, sondern Teil einer Öffentlichkeit, der er dient. Ein zweiter Schwerpunkt ist das Landesmediengesetz. Hier geht es um diejenigen, die oft im Schatten der großen Player stehen, aber für Medienvielfalt einfach unverzichtbar sind: Campusradios, Bürgermedien und der Lokalfunk. Die Campusradios in NRW sind längst digitale Labore. Über 400 Studierende in 13 Redaktionen machen dort Programm, probieren Formate aus, testen neue Wege, auch in Social Media und Streaming. Bisher hing allerdings ihre Anerkennung als Bürgermedium an einer terrestrischen Frequenz, ein 26.11.2025 Anachronismus in Zeiten von Webradios und Apps. Künftig ist die Förderung auch dann möglich, wenn ausschließlich online gesendet wird. Das sichert aus unserer Sicht die Ausbildung, die Experimentierfreude und natürlich auch den journalistischen Nachwuchs, und das gerade in Zeiten von Desinformation. Wir stärken aber auch, und das ist uns ein besonderes Anliegen, den Lokalfunk, der in sehr vielen Regionen die einzige professionelle Stimme vor Ort ist, da, wo es eben kein Korrespondentenbüro gibt und keine große Redaktion mehr vorhanden ist. Wenn sich Strukturen ändern, wenn Funkhausmodelle entstehen, dann braucht es Flexibilität statt juristischer Fesseln. Künftig kann sich die Chefredaktion auch dann verantwortlich zeichnen, wenn sie nicht bei der Veranstaltergemeinschaft angestellt ist. Entscheidend ist die Unabhängigkeit der Redaktion und eben nicht mehr das Lohnzettelbüro. Wer lokale Demokratie ernst nimmt, der muss den Lokalfunk auch arbeitsfähig halten. Der dritte Punkt: die Partizipation. Wir weiten den Blick von der Förderung einzelner Bürgermedien hin zur Förderung der Beteiligung insgesamt. Denn demokratische Debatten finden heute auf ganz vielen Kanälen statt, lokal, digital, in Projekten jenseits der Hochschule. Wer mitreden will, soll auch senden können. Aus unserer Sicht bildet das die Medienrealität deutlich besser ab als eine enge technische Kategorie. Medienpolitik – das ist uns allen klar – darf nicht im Gestern stehen bleiben, wenn die Diskussion längst im Heute stattfindet. Viertens. Wir räumen beim Telemedienzuständigkeitsgesetz auf. Nach der Ablösung des Telemediengesetzes durch das Digitale-Dienste-Gesetz stellen wir klar, dass die Landesanstalt für Medien weiterhin gegen Verstöße gegen die Impressumspflicht vorgehen kann. Auch im Netz gilt: Wer Öffentlichkeit herstellt, trägt Verantwortung und muss erkennbar sein. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Baustein für Rechtsklarheit und für Fairness im digitalen Raum. Dieses Gesetz ist kein großer Schlagzeilenwurf, aber eine wichtige Justierung, damit unsere Medienordnung mit der Realität Schritt halten kann. Die SPD-Fraktion unterstützt die Überweisung an den Ausschuss und wird die Beratung auch weiterhin konstruktiv begleiten, mit dem klaren Ziel: starke Medien für ein starkes, demokratisches Nordrhein-Westfalen. Bleiben Sie informiert! – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
