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Markus Wagner

AfD 26.11.2025 Sitzungen 18/109

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Titel des Antrags „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung“ macht selbst Koffeinliebhaber müde. Doch hinter dieser juristischen Fassade verbirgt sich ein Eingriff von erstaunlicher Tiefe. Man könnte fast sagen: Wir reden über nichts Geringeres als das Rückgrat unseres Beamtentums, und wir sollten sehr genau darauf achten, ob wir es gerade stärken oder verbiegen. Niemand hier bestreitet, dass das Bundesverwaltungsgericht klare Grenzen gesetzt hat. Aber die Frage ist doch: Muss man, nur weil man eine Haustür nachbessern muss, gleich die ganze Fassade einreißen? Der vorliegende Gesetzentwurf tut nämlich genau das. Der neue § 92a LBG, der Kern des Ganzen, öffnet die Tür für eine Entwicklung, die man freundlich „modern“ nennen kann, realistisch aber nur „abenteuerlich“. Dienstliche Beurteilungen, seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument, sollen künftig nur noch eines von vielen Kriterien sein. Plötzlich treten externe Potenzialanalysen, Assessment-Center oder psychologische Tests auf den Plan – Verfahren, die nicht selten aus jener florierenden Testindustrie stammen, deren 26.11.2025 Versprechen oft größer sind als ihr Erkenntniswert. Ich frage Sie: Wollen wir die Beurteilung unserer Beamten wirklich von Menschen abhängig machen, die sie einen halben Vormittag kennen, und das auch nur durch die Glasscheibe eines Testraums? Die Vorgesetzten beurteilen seit jeher Leistung, Befähigung und Eignung aus dem gelebten Alltag heraus. Sie wissen, wer anpackt, wer Verantwortung übernimmt, wer Loyalität zeigt. Jetzt sollen wir all das einstampfen, weil irgendein externes Verfahren morgen vielleicht Resilienz, übermorgen Agilität und nächste Woche Mondphasenaffinität für entscheidend hält. Mit Verlaub, das ist keine Modernisierung, das ist ein pädagogisches Experiment auf Kosten der Verlässlichkeit unseres öffentlichen Dienstes. Als wäre das nicht genug, soll auch noch die Landesregierung per Verordnung beliebig feststellen dürfen, welche Auswahlverfahren als wissenschaftlich fundiert gelten. Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn sich die Exekutive selbst das Recht gibt, irgendwann einmal zu definieren, was wissenschaftlich ist, dann klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken. Das ist kein Parlamentsvorbehalt, das ist gesetzgeberische Selbstentmachtung mit eingebautem Risiko für politische Einflussnahme. Dass dieses Gesetzgebungsverfahren insgesamt mit erstaunlicher Geschwindigkeit vorangetrieben wurde, kommt noch hinzu. Die Anhörungsfrist: knapp bemessen. Die Möglichkeit zur echten Beteiligung der Gewerkschaften: äußerst überschaubar. Die Kritik des Deutschen Beamtenbundes NRW: deutlich, aber offenbar wenig gehört. Das ist ein Verfahren, bei dem nicht einmal ein Assessment-Center zu einem anderen Ergebnis käme als „mangelhaft“. Nun könnte man ja hoffen, dass wenigstens die Laufbahnverordnung die Wogen glättet. Tatsächlich finden sich dort sinnvolle Korrekturen, insbesondere bei Übergangsregelungen und Stichtagen. Das ist richtig und verdient Anerkennung. Aber gleichzeitig werden Probezeiten verkürzt, Erprobungsphasen gestrichen und Aufstiegsregelungen gelockert – und all das unter dem Stichwort „Fachkräftemangel“. Natürlich kann man Probleme kaschieren, indem man Standards absenkt, aber man sollte dann bitte nicht so tun, als sei das modern. Und wenn man dann trotz all dieser Veränderungen Übergangsregelungen schafft, die selbst Juristen ins Grübeln bringen, dann brauchen wir uns über steigende Rechtsunsicherheit und eine Zunahme von Konkurrentenstreitverfahren nicht zu wundern. Eines ist klar: Dieser Entwurf führt nicht zu mehr Klarheit, er führt zu mehr Unsicherheit. Er stabilisiert nicht die Bestenauslese, er verwässert sie. Er schafft keine Transparenz, er schafft Abhängigkeiten, und er modernisiert auch nicht den öffentlichen Dienst, er macht ihn zu einem Experimentierfeld für Methoden, deren Nutzen eher im Prospekt eines Beratungs-Landtag unternehmens steht als im Urteil eines Verwaltungsgerichts. Dieser Gesetzentwurf ist vielleicht gut gemeint, aber so schlecht gemacht, dass er mehr schadet als nützt. Deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall von der AfD)

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