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Ralf Witzel

FDP 26.11.2025 Sitzungen 18/109

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs will ich im Rahmen unserer sachorientierten Oppositionsarbeit ausdrücklich bestätigen: Ihr Änderungsantrag, den Sie von den Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, ist nicht verkehrt, da Sie damit selbst am Beispiel des Personalgesprächs einräumen, dass Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf sprachliche Unschärfen enthalten hat, die Sie wenigstens an dieser Stelle offenbar selbst beseitigen wollen. Es gibt keinen Grund, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Er löst aber nicht das gesamte Problem, das hinter dieser Gesetzgebung steht. Von Vorrednern ist hier schon vieles zum bisherigen Beratungsverfahren gesagt worden, das in der Tat chaotisch und ganz ungewöhnlich gewesen ist. Wir haben uns sehr darüber gewundert, dass die Berufsverbände sich nicht mit hinreichend Zeit so einbringen durften, wie sie das wollten, weil es hier objektiv überhaupt keinen zeitlich dringlichen Handlungsbedarf gibt. Zudem haben sich sachlich natürlich bestimmte Fragen gestellt, die Sie auch in Ihrem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Was genau ist ein Personalgespräch? Meinen Sie damit eine wissenschaftlich fundierte Auswahlmethode oder das gemeinsame Abendessen von Minister Limbach mit seiner Duzfreundin? (Heiterkeit von Kirsten Stich [SPD]) Erfüllt dieses schon die Anforderungen oder ist etwas anderes gemeint? 26.11.2025 Ihr Änderungsantrag schafft in Teilen Klarheit, geht aber nicht weit genug. Personalentscheidungen bei Beamten müssen in jeder Hinsicht nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz an der Bestenauslese und dort an den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ausgerichtet sein. Die Kritik der Beamtenverbände spricht Bände. Schwarz-Grün argumentiert beispielsweise mit der objektiven Notwendigkeit der Gesetzesänderung durch aktuelle Rechtsprechung. Der DBB und der DGB bestreiten diese ausdrücklich. Der DBB führt in Stellungnahme 18/3117 unter anderem Folgendes im Wortlaut aus: „Als Zwischenergebnis lässt sich festhalten, dass der Gesetzentwurf nicht transparent macht, weshalb eine – zumal so weitgehende – Pflicht zur Umsetzung der Rechtsprechung erkannt wird, so dass von einem hiervon zu unterscheidenden politischen Umsetzungswillen auszugehen ist, […]“ Sachverständige sehen vor allem die Gefahr, dass jahrelang gewachsene Erkenntnisse dienstlicher Beurteilungen durch zusätzliche Personalbeurteilungsinstrumente, die bloß eine situative Momentaufnahme zeigen, verwässert werden. In derselben Stellungnahme führt der DBB im Wortlaut aus – Zitat –: „Es ist zu erwarten, dass durchaus versucht werden wird, ‚kreative‘ Lösungen zu finden, um eigentlich besser beurteilte Kandidatinnen und Kandidaten nicht auswählen zu müssen. Um es deutlich zu formulieren, lässt der Gesetzentwurf zu, dass Auswahlentscheidungen getroffen werden könnten, die der Gefahr des Makels der ‚Ämterpatronage‘ ausgesetzt sein werden.“ Das müssen wir als Parlament ernst nehmen. Als Ergebnis geänderter Kriterien bei Entscheidungen der Personalauswahl befürchtet der DBB unter Bezugnahme auf das aktuelle Bundesverwaltungsgerichtsurteil eine neue Fehleranfälligkeit sowie langwierige Rechtsstreitigkeiten, die zu Rechtsunsicherheit und im Ergebnis zu Beförderungsblockaden führen. Der DGB äußert sich in seiner Stellungnahme 18/3138 ähnlich. Ich darf auch hier im Wortlaut zitieren: „Um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine verbindliche Standardisierung und rechtliche Rahmensetzung solcher Verfahren unerlässlich. Nur so kann verhindert werden, dass zusätzliche Auswahlinstrumente die dienstliche Beurteilung entwerten und Angriffsflächen für Klagen oder politische Einflussnahme entstehen.“ Diesen ernst zu nehmenden und nachvollziehbaren Kritikpunkten begegnen CDU und Grüne nicht in hinreichender Weise – nicht dadurch, dass Sie mit den Landtag Berufsverbänden intensiver in den Dialog eintreten. Vielmehr drücken Sie jetzt umso mehr aufs Tempo. Sie wollen bloß mehr Flexibilität bei der Personalauswahl. Je größer die Nähe zu Leitungspositionen oder zu politischen Tätigkeiten ist, umso relevanter wird die von den Verbänden geäußerte Sorge. Ziel der Personalauswahl für den öffentlichen Dienst sollte es aber stets sein, den besten Bewerber auszuwählen. Gegen eine Modernisierung von Entscheidungsgrundlagen der Personalauswahl ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern es sich um den sachgerechten Einsatz personalwirtschaftlich anerkannter Instrumente und Verfahren handelt. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Genau hier besteht aber zugleich der begründete Verdacht, dass durch die Gesetzesänderung Entscheidungen zur Einstellung oder zum Aufstieg stärker der politischen Interessenlage unterliegen sollen, als es bisher der Fall war. Diese Risiken wollen wir ganz ausdrücklich nicht eingehen, und sie fallen in eine Gesamterzählung von Beobachtungen, die wir in diesen Tagen tätigen dürfen. Denken Sie nur an den Beginn der heutigen Plenarsitzung. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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