Sonja Bongers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt diskutieren wir hier über das Polizeigesetz, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Land Nordrhein-Westfalen diesbezüglich neue Hausaufgaben erteilt hat. In dem vorliegenden Entwurf des Polizeigesetzes sehen wir eine Reihe notwendiger Veränderungen. So gibt es klare Definitionen und Schutzmaßnahmen bei Datenerhebungen, und es wurde geregelt, dass unzulässig erhobene Daten gelöscht werden müssen. Darüber hinaus wurden die Eingriffsschwellen in den §§ 16a, 17, 19, 20 und 21 präzisiert. Zukünftig müssen die Voraussetzungen für längerfristige Observationen, verdeckte Ermittlungen und technische Überwachung deutlich geklärt werden. Im Kontext der Eingriffsschwellen wird zwischen Straftaten von erheblicher Bedeutung – größer drei Jahre Freiheitsstrafe – und besonders schweren Straftaten – größer fünf Jahre Freiheitsstrafe – unterschieden. Außerdem dürfen Kontakt- und Begleitpersonen nur bei eigener Gefahrennähe erfasst werden. Ebenfalls begrüßen wir den Vorstoß zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt zum Landtag Beispiel bei der Aufenthaltsüberwachung sowie die Fristverlängerung bei der Wohnungsverweisung. Allerdings – jetzt muss ich etwas Wasser in den Wein gießen – wurden von einer Reihe von Sachverständigen im Innenausschuss nach wie vor Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf angemerkt. Unter anderem wurde an einigen Stellen eine noch präzisere Begriffsdefinition gefordert. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) So ist die Definition von Straftaten von erheblicher Bedeutung zu weit gefasst. Stattdessen wird hier zur engeren Fassung die Definition des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagen. Außerdem äußerte die Landesbeauftragte für Datenschutz datenschutzrechtliche Bedenken. So gibt es im neuen Entwurf immer noch keine Differenzierung der Speicherzwecke, keine angemessenen Speicherfristen oder keine regelmäßige Überprüfung der Daten. Auch mahnt die Polizeigewerkschaft an, den Praxisbezug im Auge zu behalten. All diese Änderungen im Gesetz erfordern gründliche Schulungen, damit die Beamtinnen und Beamten diese korrekt anwenden können. Es muss darüber hinaus geschaut werden, ob durch die gesetzlichen Veränderungen die Dokumentationspflicht nicht überkomplex wird und viele zusätzliche Ressourcen erfordert. Wir verstehen, dass Sie zeitlich mit den Nachbesserungen unter Druck sind, möchten aber trotzdem noch einmal appellieren, die entsprechenden Kritikpunkte der Sachverständigen aus der Anhörung ernst zu nehmen. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Aus diesem Grund erkennen wir die Verbesserung an – ich habe es am Anfang vorgetragen –, bleiben aber trotzdem dabei, dass man sich die Zeit nehmen muss, um wirklich ein verfassungskonformes Gesetz zu entwickeln. Insofern ist heute mehr als eine Enthaltung für diesen Gesetzentwurf nicht drin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
