Ina Blumenthal
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Sie gerade mit Mehrheit gegen die Absetzung des TOPs gestimmt haben, verweise ich im Gegenzug auf § 72 unserer Geschäftsordnung. Dort heißt es: „Die Beratungen sollen frühestens am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksachen beginnen. Wird Einspruch erhoben, weil die Frist nicht eingehalten wurde, so entscheidet auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Landtags dieser mit der Mehrheit seiner Mitglieder über den Beginn der Beratung.“ Herr Kollege Kerkhoff, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass es schon lange Zeit Verhandlungen gegeben hätte. Ich frage mich, mit wem Sie verhandelt haben. Die Mitglieder meiner Fraktion kennen diesen Namen nicht. (Beifall und Zurufe von der SPD – Wider- spruch von der CDU und den GRÜNEN) Ich erhebe hiermit im Namen der SPD-Fraktion Einspruch gegen die Verletzung der Drucksachenfrist bezüglich des Wahlvorschlages zu TOP 13. (Beifall und Zurufe von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Sollten Sie, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen von der Koalition, diesen Einspruch mit Ihrer Mehrheit überstimmen, zeigt dies für alle Menschen in unserem Land, (Zurufe von der CDU: Eijeijei!) wie sehr sich CDU und vor allem die Grünen von dem Grundsatz leiten lassen: Ihr habt zwar recht, aber wir haben die Mehrheit. (Beifall und Zurufe von der SPD – Wider- spruch von der CDU und den GRÜNEN) Wir können an dieser Stelle nur Ihr Verhalten, dieses schändliche Verhalten anprangern. (Lebhafter Widerspruch von der CDU und den GRÜNEN) Aber wir werden nicht müde werden, Ihnen den Spiegel vorzuhalten. Seien Sie sich dessen versichert! (Beifall von der SPD) 26.11.2025 Ich will hier gar nicht auf die Bedenken der Präsidentin des Landesrechnungshofes gegen Ihren Wahlvorschlag Bezug nehmen. Eine vernünftige und der Bedeutung der Arbeit des Landesrechnungshofes entsprechende Prüfung der Rückmeldung dieser Landesregierung hierauf ist in der Kürze, bis zum Eintritt in die Tagesordnung, nicht möglich gewesen. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Es geht hier nicht um irgendeine Wahl. Es geht um eine über unsere Landesverfassung in Art. 78 geregelte Kontrollinstanz. Sie wählen hier nicht den Ortsvereinsvorstand, (Beifall und Zurufe von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) sondern die Besetzung des Landesrechnungshofes, dessen Unabhängigkeit im Übrigen institutionell garantiert ist. Die Mitglieder des Landesrechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit und der Landesrechnungshof Weisungsfreiheit. Dieses Verfahren wird seiner verfassungsrechtlichen Stellung daher in keinster Weise gerecht. Das allein reicht schon, um Ihnen klar zu sagen, dass wir dem Wahlvorschlag nicht zustimmen können. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN)
