Angela Freimuth
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag fordert von Land und Bund mehr Geld für die Landtag Kommunen für die Bearbeitung der Wohngeldanträge, eine Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes sowie eine andere Energiepolitik der Bundesregierung und steht zur Vermeidung einer konzeptionellen Diskussion zur direkten Abstimmung. (Andreas Keith [AfD]: Weil es schnell gehen muss!) Die Umsetzung des reformierten Wohngelds war und ist eine anspruchsvolle Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen. Wer wollte das leugnen? Damit haben wir uns auch an unterschiedlichsten Stellen befasst. Sie ist im Übrigen auch eine Herausforderung für die anspruchsberechtigten Antragsteller. Für alle ist es eine enorme Belastung, dass es in Teilen nach wie vor lange Wartezeiten gibt. Ich könnte jetzt natürlich noch mal die Ziele der Wohngeldreform in Erinnerung rufen oder wiederholen, was notwendig ist, um mehr Investitionen in den Wohnungsbau und damit auch eine Entspannung der Märkte, die besonderen Regeln unterworfen sind, zu erreichen. Darum geht es aber letztlich gar nicht. Das ist nicht Gegenstand des Antrags. Es ist zugestanden, dass die konsequente Nutzung der digitalen Identifizierung via BundID, eine voll nutzbare Upload-Funktion, die Datenübernahme für Folgeanträge, kurzum die vollständige medienbruchfreie digitale Antragstellung und Bearbeitung ein überfälliges Ziel sind. Natürlich müssen dafür alle Prozesse in der Verwaltung unseres Gemeinwesens modernisiert aufgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise das digitale Bürgerkonto für alle und die Bündelung der Sozialleistungen nach Zielgruppen für diejenigen, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können, und meinetwegen – daran wird es bestimmt nicht scheitern – auch eine Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes. Weil wir nur eine Block-I-Debatte haben und keine Ausschussüberweisung stattfindet, will ich mir die Bemerkungen zur Energiepolitik sparen; Kollege Brockes hat dazu für die FDP immer deutlich Position bezogen. Ich will aber, ohne meinem Kollegen Dirk Wedel vorzugreifen, auf die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen eingehen. Im Gegensatz zur Rede des Antragstellers ist dazu im Antrag aber nichts enthalten. Es ist aber mehr als erwähnenswert. Anstatt nur für irgendwelche Einzelproblemfelder berechtigter Art – das sei durchaus zugestanden – nur nach zusätzlichen Mitteln zu schreien, muss es doch unser Bestreben sein, eine Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen, die die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen behebt. Und wir müssen zudem endlich Instrumente entwickeln, um das Konnexitätsgebot über alle Ebenen unseres föderalen Gemeinwesens durchzusetzen. 07.11.2025 (Beifall von der FDP) Das ist notwendig, damit das Grundrecht auf kommunale Selbstverwaltung gelebt werden kann. Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen eine Regelung in die Landesverfassung aufgenommen; seit etwas über 20 Jahren wird diese auch pragmatisch angewandt. Insofern braucht es diese Konnexitätsregelung auch für alle Ebenen unseres föderalen Systems – sprich: auch den Bund –: pragmatisch, innovativ und in Verantwortung füreinander. Eine Debatte dazu würde sich in der Tat lohnen. Im vorliegenden Antrag gibt es dafür aber gar keine Grundlage. Deswegen leistet dieser Antrag auch keinen Beitrag. Das wäre zudem auch nicht in fünf Minuten abzuhandeln. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN – Lachen von Carlo Clemens [AfD])
