Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer verstehen will, wie Europa in die Zukunft aufbricht, muss nach Nordrhein-Westfalen schauen. Hier zeigt sich, dass Transformation gelingen kann. Bildung, Mobilität, Digitalisierung: Wir wissen, dass sich alles gleichzeitig und tiefgreifend verändert. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gestaltet diesen Wandel aber entschlossen mit einem Plan, der das Fundament unseres Landes neu legt. Der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 ist der Rahmen für ein Jahrzehnt des Aufbruchs. Der Investitionsstau hat enorme Spuren hinterlassen: undichte Schuldächer, marode Brücken, überlastete Straßen, fehlende Kita-Plätze. Wir lamentieren nicht, sondern wir handeln. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dem größten Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes stellen wir jetzt die Weichen für gute Bildung, für eine starke Wirtschaft und für eine verlässliche Infrastruktur. In den nächsten zwölf Jahren investieren wir mit Mitteln von Bund und Land Landtag über 30 Milliarden Euro für Kitas, Schulen, Straßen und Brücken, Krankenhäuser und Sportanlagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir den rechtlichen und finanziellen Rahmen für diesen Nordrhein-Westfalen-Plan. Darin wird die Umsetzung des Anteils Nordrhein-Westfalens und seiner Kommunen an dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ geregelt. Von den 100 Milliarden Euro, die den Ländern aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt werden, erhält Nordrhein-Westfalen in den nächsten zwölf Jahren rund 21,1 Milliarden Euro. 60 % davon gehen an unsere Kommunen. Geld allein baut aber noch keine Brücke und saniert kein Schuldach. Entscheidend ist jetzt, dass das Geld schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird. Deshalb sind die Säulen unseres Programms so wichtig. Säule 1 mit dem beschriebenen Teil „21,1 Milliarden Euro“: Davon sind 12,7 Milliarden für die Kommunen und davon wiederum 10 Milliarden unmittelbar und 2,7 Milliarden über die Verstärkung von Förderprogrammen, die zielgerichtet eingesetzt werden können. 40 % sind eigene Mittel des Landes für die eben beschriebenen Landesaufgaben. Die Säule 2 des mehr als 30-Milliarden-Programms umfasst unsere eigenen Mittel, die wir aus dem steuerlichen Ausfall des steuerlichen Investitionssofortprogramms in Höhe von 1,68 Milliarden Euro erhalten. Das sind Mittel, die wir einsetzen dürfen und werden, und zwar für Investitionen in Bildung und Betreuung sowie für die Erhöhung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds um 840 Millionen, damit die Dinge dort schneller passieren können. Säule 3 ist die auch schon öffentlich diskutierte und in der Fragestunde intensiv miteinander ausgetauschte Verstetigung von Landesförderprogrammen durch eine Garantie des Landes, wonach die umfassenden Investitionsprogramme in Höhe von 8,4 Milliarden Euro für die nächsten zwölf Jahre garantiert werden. Wer vor Ort Verantwortung trägt, soll handeln können, ohne in Formularen zu versinken. Deshalb hat die Landesregierung die Verfahren bewusst schlank gehalten. Weniger Bürokratie, mehr Wirkung – das ist die Leitidee. Damit die Kommunen das Geld zielgerichtet investieren können, ermöglichen wir auch eine Verstärkung von Förderprogrammen für neue Chancen. Es ist sinnvoll, dass wir nicht einfach 60 % den Kommunen pauschal über ein Förderbudget zuweisen, denn es gibt kommunale Investitionen – auch das haben wir Mittwoch bereits diskutiert –, die so umfangreich sind, dass wir sie nicht über Pauschalzuweisungen angemessen mitfinanzieren könnten. 07.11.2025 Ich nenne nur das Beispiel Brücken. Wer als Stadt eine kommunale Brücke über Rhein, Ruhr, Lippe oder Weser sanieren oder neu bauen muss, braucht mehr Unterstützung – auch mehr als andere. Darum verstärken wir aus den Bundesmitteln auch bestehende Förderprogramme für die Kommunen, damit wir dort investieren können, wo Zukunft entsteht und entstehen muss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich erinnere zusätzlich daran, dass wir den Kommunen auch im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe unter die Arme greifen. Wir nehmen über die nächsten 30 Jahre 7,5 Milliarden Euro in die Hand – 250 Millionen jährlich –, um die Altschulden der Kommunen in den Griff zu bekommen. Wir gehen fest davon aus, dass der Bund ab dem Jahr 2026 auch seinen Anteil dazu leistet, dass die Kommunen von diesen strukturellen Lasten entlastet werden. Für die Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes schaffen wir neue Strukturen im Haushaltsplan. Diese sind rein technischer Art. Ich werde aber ankündigen, dass sie in der nächsten Woche dann übersendeten Ergänzungsvorlage auch technisch entsprechend zur Verfügung stehen werden. Wir haben in der Fragestunde bereits diskutiert, wie das gehen soll. Das wird sehr schlank passieren, so wie wir es auch beim Sondervermögen Ukraine-Hilfe gemacht haben. Sie erhalten dann im parlamentarischen Beratungsverfahren jedes Jahr darüber Rechenschaft, was zur Verfügung steht und was ausgegeben werden soll. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan starten wir nun in ein Jahrzehnt des Aufbruchs und garantieren Menschen, Unternehmen und Kommunen damit Planungssicherheit. So wird Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig, modern und lebenswert bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
