Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! KI bestimmt rasant zunehmend immer stärker unser heutiges Leben. Klar ist, dass Künstliche Intelligenz menschliche nicht ersetzen darf. Klar ist aber ebenso, dass sich KI nicht aufhalten lässt und auch neue Chancen in vielen Anwendungsfeldern mit sich bringt. Es kommt also darauf an, KI nicht zu verbannen, sondern um den Umgang damit, darauf, die richtigen Leitplanken zu setzen und Anwendungsfelder zu identifizieren. Der FDP-Landtagsfraktion geht es darum, mit positivem Gestaltungswillen Chancen für Medien und Kreativwirtschaft zu nutzen und konstruktiv Wege aufzuzeigen, wie Innovation und Urheberrecht in Einklang gebracht werden können. Die Herausforderung liegt darin, Plattformökonomie zu gestalten, Rechtssicherheit für Nutzer und Medienschaffende gleichermaßen herzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Debatte über faire Vergütungen und Transparenzpflichten sowie deren praktische Umsetzung. Wir brauchen auch für den Raum digitaler Publikationen eine wirksame Medienaufsicht. Online-Plattformen sind kein rechtsfreier Raum und dürfen es nicht werden. Es kommt darauf an, die Grundsätze der analogen Welt in passender Weise den neuen Realitäten anzupassen. Der vorliegende Antrag beschreibt Probleme, liefert allerdings keine Lösungen für wirklich wichtige Fragen unserer Zeit. Zum Hintergrund sei Folgendes gesagt. Vor einigen Tagen hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bei der Frankfurter Buchmesse eine wichtige Debatte akzentuiert. Mit seiner markanten Wortwahl zu digitalem Kolonialismus und geistigem Vampirismus hat Wolfram Weimer das objektiv wichtige Thema des Urheberrechtsschutzes im digitalen Zeitalter adressiert. Man kann sich über sprachliche Bilder streiten; das Thema ist ein wichtiges. Richtig ist auch, dass wir inzwischen wissen, dass er auch in der Kritik steht, da er sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, möglicherweise selbst Plagiatsverstöße begangen zu haben. Die in der Sache angesprochene Fragestellung ist wichtig. Unseren Lösungsvorschlag finden Sie im Antrag „Qualitätsjournalismus schafft nicht nur einen 06.11.2025 hohen Wert, sondern hat auch seinen Preis – Urheberrechtsschutz auch in der digitalen Welt leistungsgerecht sichern und weiterentwickeln“ Landtagsdrucksache 18/16209, über die wir morgen debattieren. Klar ist, dass Publikationen von geistigem Eigentum auch in Telemedien die Kenntnis und das Einverständnis der betroffenen Rechteinhaber voraussetzen müssen. Fehlerhafte oder unvollständige Autorenzuschreibungen darf es dabei nicht geben. Eine wirksame digitale Medienaufsicht muss die Einhaltung des Rechtsrahmens sicherstellen, den die Politik verabschiedet. Die Debatte zu diesem Antrag weist klare Parallelen zu der Diskussion auf, die wir vorhin zum Vorschlag einer Digitalabgabe der Koalitionsfraktionen geführt haben, zu der sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ebenfalls geäußert hat. Online-Plattformen und Suchmaschinen bestimmen zunehmend die Informationsbeschaffung in unserem Land. Die Anbieterstruktur konzentriert sich dabei auf einige wenige internationale Tech-Giganten, von denen eine große Marktmacht ausgeht. Vor dem Plattformzeitalter hat niemals zuvor eine so kleine Anzahl von Global Playern eine derart marktbeherrschende Stellung gehabt. Tech-Konzerne aus den USA und China wie Alphabet, Meta und ByteDance agieren dabei als Gatekeeper. Sie entscheiden, welche Informationen mit ihren Algorithmen wie stark an die Öffentlichkeit weiter verteilt werden. Sie entscheiden über den Zugang zu Inhalten und deren Auffindbarkeit im Netz. Sie kontrollieren den digitalen Werbemarkt und gefährden damit die Existenz auch von regionalen Medienhäusern. Zugleich bedienen sie sich oft der journalistischen Arbeit Dritter, ohne deren Urheberrecht und deren geistiges Eigentum fair zu honorieren. Diese Problematik existiert real, und es ist auch richtig, dass der Kulturstaatsminister der Bundesregierung diese Fragestellung anspricht und auch von Bund und Ländern erwartet, Lösungen für Fairness und Transparenz in der Plattformökonomie zu finden, die heute sicherlich nicht so ausgeprägt ist, wie sie nach unseren mehrheitlichen Vorstellungen, die wir hier im Hohen Hause bereits verschiedentlich debattiert haben, ausgestaltet sein sollte. Eine regelfreie Wildwest-Mentalität kann niemand ernsthaft wollen. Ein funktionierender Markt braucht einen fairen Wettbewerb und dafür natürlich auch klare Spielregeln, an die sich alle Anbieter gleichberechtigt halten. Das ist gegenwärtig offenkundig in zu vielen Fällen eben nicht der Fall. Deshalb muss diese politische Debatte der Sache wegen und in aller Sachlichkeit geführt werden. Den vorliegenden Antrag halten wir dafür für ungeeignet und lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag
