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Ina Blumenthal

SPD 06.11.2025 Sitzungen 18/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD hat hier einen Antrag vorgelegt, der vor großen Worten nur so strotzt: § 19 des Medienstaatsvertrags soll gestärkt werden; es soll mehr koordiniert werden; es soll Auslegungshinweise geben, Leitfäden, Best Practice, „Tombstone“-Vermerke im Onlinearchiv; es geht bis hin zur KI-Governance mit klarer Endverantwortung. Das klingt plötzlich nach Rechtsstaatlichkeit bei der AfD. Das ist es aber nicht. Denn Rechtsstaat ist mehr als Papier. Rechtsstaatlichkeit ist eine Haltung. Und genau daran fehlt es Ihnen. – Meine Herren, Sie werden alle Nackenprobleme bekommen, weil Sie gerade lieber in Ihre Handys schauen. (Beifall von der SPD) Wer sich zur Rechtsstaatlichkeit bekennt, der respektiert die Regeln des demokratischen Gesprächs, auch dann, wenn es unbequem ist. Die Realität Ihrer politischen Praxis ist aber eine andere. Die Neue Rechte lebt von der systematischen Beschädigung dieser Dialogkultur – vom Dauertabubruch bis zum kalkulierten Taubenschach, bei dem eben nicht die Argumente zählen, sondern das Umstoßen der 06.11.2025 Figuren und im Zweifelsfall auch noch das Defäkieren auf den Platz. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Für Sie zählt der Eklat, der nächste Wutanfall. Das ist keine liberale Debatte. Das ist eine Strategie, und zwar eine Strategie gegen den Kern unserer Demokratie. Dieses Spiel zielt nicht auf Erkenntnis, sondern auf Territorium. Es ist instrumentalisierte Empörung. Sie schreien „Zensur!“ und canceln selbst, sobald die Macht verfügbar ist. Genau das untergräbt unseren rechtsstaatlichen Grundkonsens. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Zweitens. Wer sich zur Rechtsstaatlichkeit bekennt, der stärkt unabhängige Institutionen und diffamiert sie nicht, wie Sie es hier immer wieder versuchen. Ihr Antrag will die LfM in Nordrhein-Westfalen in die Pflicht nehmen. Ich darf Ihnen hier etwas Neues verraten: Die LfM kommt ihrer Pflicht schon sehr lange sehr gut nach. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Zugleich muss man festhalten: In Ihrem Antrag vermeiden Sie jeden konkreten Vorschlag zu Ausstattung, Durchsetzung und Sanktionsschärfe. Ich kann Ihnen auch verraten, warum: Sie wollen die LfM im Regelfall ja eher beschneiden, als ihr mehr Kompetenz zuzubilligen, und das würde hier ganz klar misslingen. Schauen wir aber noch einmal in Ihren Text. Sie verlangen Stärkung und Präzisierung des § 19 des MStV sowie eine länderübergreifende Koordination – gut! –, aber ohne ein Wort zu Personal, ohne ein Wort zu Budgets, ohne ein Wort zu Prüfreichweiten. Rechtsstaat braucht Unabhängigkeit und Kapazität und nicht nur irgendwo einen neuen Absatz in einem Gesetzestext. Sie ersuchen die LfM außerdem, falsche Autorenzuschreibungen als Verstoß zu werten sowie Mindeststandards für Autorisierung und Rechteklärung festzulegen. Darüber kann man sprechen. Aber noch einmal: Wo ist Ihr Konzept, diese Standards auch tatsächlich auditierbar zu machen? In jedem anderen Antrag greifen Sie die LfM, greifen Sie jegliche Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienregulierung an. Und was versuchen Sie hier? Genau das Gegenteil! Insofern steht hier die Überlegung im Raum: Wissen Sie eigentlich noch, wofür Sie stehen? Ich glaube es nicht. Sie fordern Best Practice; darüber haben wir gerade schon gesprochen. Auch hier fehlt ganz klar die messbare Nachweispflicht. Landtag Sie möchten Compliance-Klauseln in Landesförderungen verankern – ein hehres Ziel –, aber ohne Prüfrecht. Sie wollen einen KI-Leitfaden. Sie wollen Offenlegung. Sie wollen menschliche Endverantwortung. Richtig! Aber warum fehlt denn dann zum Beispiel der zentrale Baustein, das Redaktionsaudit, oder auch die Logpflicht für den KI-Einsatz? Sie regen ein ausgebautes Beschwerdemanagement an. Auch das ist in Ordnung. Aber auch hier muss man ganz klar sagen: Es fehlt an der klaren Bearbeitungszeit, es fehlt an den Durchsetzungsquoten, und es fehlt an vielen anderen Dingen mehr. Sie sprechen von Sorgfaltspflicht. Am Ende des Tages meinen Sie aber Gleichschaltung. Sie reden von Transparenz. Eigentlich zielen Sie aber auf Einschüchterung. Wenn Journalistinnen und Journalisten sich nicht mehr trauen, kritisch zu berichten, dann profitiert hier niemand. Auch Sie werden davon nicht profitieren. Denn am Ende ist unser Rechtsstaat kein Schwert gegen missliebige Medien, sondern ein Schild für eine Öffentlichkeit, die Fehler korrigiert, die Verantwortung trägt und die Vertrauen verdient. Wer diese politische Struktur, diese Streitkultur, planvoll beschädigt, wie Sie es einmal mehr versuchen, und mit Empörung versucht, einen Ersatz für Regierung zu schaffen, der kann sich eindeutig nicht glaubwürdig auf § 19 berufen. Darum sagen wir ganz klar Ja zu klaren, überprüfbaren Standards für Sorgfalt, für Archivtransparenz und für den KI-Einsatz, aber auch ganz klar Nein zu Ihrem Antrag, der schlicht und ergreifend an einigen Stellen die richtigen Stichworte nennt, aber alles andere verweigert. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Das ist keine Rechtsstaatlichkeit, meine Damen und Herren, das ist pure Rhetorik. – Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie informiert! (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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