Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über ein sehr wichtiges Thema, denn wir leben in einer sich wandelnden Welt, in der Kameras fast überall sind: in Handys, in Drohnen, an Hauswänden, im privaten und im öffentlichen Bereich. Mit Handykameras kann man die Rechte anderer verletzen. Wir leben in einer Welt, in der das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mehr und mehr an Konturen verlieren könnte, wenn wir nicht gegensteuern. Dieses Gegensteuern ist wichtig für den Schutz von Frauen, von Kindern, von Mädchen, von uns allen. Bereits im Jahr 2019 hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem gefordert wurde, dass die unbefugte und gezielte Anfertigung von Film- und Bildaufnahmen intimer oder sexueller Bereiche einer Person unter Strafe zu stellen sind. Ergebnis war schließlich die Einführung des § 184k Strafgesetzbuch im Jahr 2022, in dem die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe gestellt wurde. Dies reicht nicht, denn nun geht es darum, eine noch bestehende Gesetzeslücke, wie sie meine Vorrednerinnen eben bezeichnet haben, zu schließen. Eine Belästigung von Frauen beginnt nicht erst dann, wenn Aufnahmen von Intimbereichen angefertigt werden, sondern schon dann, wenn keine nackte Haut zu sehen ist. Der Fall der Joggerin aus Köln, durch den das Thema nun an die Öffentlichkeit gelangt ist, macht dies besonders deutlich. Ich zitiere zu diesem Zweck noch mal den Wortlaut des Gesprächs der Kommunikation zwischen der Joggerin und dem Rentner: Er sagt: „Ich habe Ihnen doch nichts getan.“ Sie: „Doch, Sie haben mich beim Laufen gefilmt. […] Warum?“ Er: „Wenn Sie sich so darstellen.“ Sie: „Nein, meine Klamotten sind keine Einladung.“ Richtig: „Meine Klamotten sind keine Einladung.“ – Niemand darf ohne Zustimmung Bildaufnahmen von Frauen – von ihren Körperteilen, von ihnen als Person – machen. 06.11.2025 (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die Einstellung dieses Rentners ist kein Einzelfall. Sie verdeutlicht vielmehr sowohl teilweise noch bestehende patriarchalische Vorstellung als auch eine durch die modernen Handys neu geschaffene Möglichkeit der Verletzung der Intimsphäre. Der Körper gehört dem, dem er gehört. Er ist kein Objekt. Genau das zeigt dieser Fall. Die Argumentation des Rentners ist keineswegs neu: Es sei der Fehler der Frau, wenn sie den Mann provoziere. Nach dem Motto: Wenn du dich so anziehst, bist du es selbst schuld. – Genau das ist nicht der Fall. Diese Aussagen sind falsch und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Es muss jedem möglich sein, das Haus zu verlassen, ohne befürchten zu müssen, angesprochen, belästigt oder gefilmt zu werden. Es muss möglich sein, in einer eng anliegenden Radlerhose joggen zu gehen. Es muss möglich sein, in einem kurzen Kleid auszugehen, ohne die Wahl der Kleidung in der Öffentlichkeit und im Alltag erst überdenken zu müssen, um bloß keinen Anlass zu geben, „legal“ gefilmt zu werden. Mittlerweile hat fast jeder, unabhängig vom Alter, die Möglichkeit, mit Smartphones und Tablets spontan hochauflösende Videos und Fotoaufnahmen zu machen. Das rechtfertigt aber keine Eingriffe in das eigene Recht, selbst zu bestimmen, ob Fotos von meinem Körper bzw. vom Körper der Frau gemacht und ins Netz gestellt werden dürfen oder nicht sowie was sonst damit betrieben wird: ob sie verändert, zusammengeschnitten und vergrößert werden dürfen. Dieses Recht hat niemand. Gerade Jugendliche sind zunehmend Cybermobbing ausgesetzt. Die Verbreitung solcher Aufnahmen kann dazu führen, dass sich Opfer kaum mehr aus dem Haus trauen. Es kann auch zu psychischen Belastungen führen, über die man Jahre später immer noch nachdenkt. Durch solche Aufnahmen werden die sexuelle Selbstbestimmung und das betroffene Recht der Personen verletzt. Die Aufgabe des Gesetzgebers muss sein, das Recht der Betroffenen – nicht das Recht der Täter – auf Schutz vor übergriffigen Fotoaufnahmen zu stärken. Die Rechtslage hat dort eine Lücke. Deswegen muss sie verändert und der tatsächlichen Situation angepasst werden. Durch die Einordnung als Sexualdelikt wird deutlich, dass es sich bei voyeuristischen Aufnahmen nicht nur um Moralwidrigkeiten handelt, sondern um Eingriffe in das Recht der jeweiligen betroffenen Personen und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Gesetzesinitiative der Justizministerin, heimliches voyeuristisches Fotografieren und Landtag Filmen von Frauen unter Strafe zu stellen, ist daher zu begrüßen und zu unterstützen. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN) Wir hoffen, dass die Ankündigung des NRW-Justizministers, die hierfür erforderliche Strafrechtsverschärfung zu unterstützen, in den nächsten Tagen maßgeblich auch im Bundesrat in Berlin unterstützt wird. Es braucht eine schnelle Umsetzung der Gesetzesinitiative, um das Strafrecht der aktuellen Situation anzupassen und so die Opfer zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
