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Sonja Bongers

SPD 06.11.2025 Sitzungen 18/106

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute Morgen ein Thema mit vielen Facetten. Es hat juristische und emotionale Auswirkungen, beschäftigt aber auch die gesamte Gesellschaft. Die Gesellschaft, wie wir sie heute erleben, fühlt sich teilweise rückschrittlich an. Was meine ich damit? Es ist eine Farce, dass wir hier und heute, im Jahr 2025, über Dinge reden müssen, die eigentlich absolut klar sein müssten. Das sind sie aber nicht. Meine beiden Vorrednerinnen haben dazu schon sehr viel gesagt. Ich möchte das noch einmal verstärken, noch einmal verdeutlichen. Die allermeisten Frauen kennen das Problem. Man geht ganz gemütlich eine Straße entlang und wird auf einmal angepfiffen, es wird einem hinterhergepfiffen. Vielleicht hört man auch einmal: Na, Süße! – Was sich vielleicht für viele Männer lustig anhört oder vereinzelt als Kompliment gewertet wird, ist für viele Frauen ein kleiner Albtraum. Man fühlt sich in einer Situation, in der man einfach nur spazieren gehen möchte, belästigt. Diese Art der Belästigung erinnert eher an ein Verhalten aus dem letzten Jahrhundert. Das ist aber nicht so. Unterhalten Sie sich mit jungen Frauen, mit mittelalten Frauen, mit alten Frauen, mit Frauen aller Altersklassen. Die können Ihnen ganz viele Geschichten erzählen. Insofern ist es dringend an der Zeit, dass wir in Nordrhein-Westfalen und insgesamt in Deutschland zusammen weiter an dem Thema arbeiten. Es kann einfach nicht sein, dass dieses Gefühl der Ohnmacht, dieses Gefühl der Unsicherheit alle Frauen mitnimmt. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Wir haben heute einen konkreten Fall zum Anlass genommen; meine beiden Vorrednerinnen haben dazu ausgeführt. Es geht um eine junge Frau, die beim Joggen heimlich gefilmt wurde. Sie hat es dann irgendwann gemerkt und den Täter konkret darauf angesprochen. Das war absolut richtig und wichtig. Aber machen wir Frauen uns ehrlich: Hätten wir alle uns das in dem Moment getraut? Ich weiß es nicht. Wir können nur alle ermutigen, das zu tun. Vor wenigen Jahren gab es die technischen Möglichkeiten, heimlich zu filmen, noch nicht in dem Maße. Die technische Entwicklung, beispielsweise der 06.11.2025 Einsatz guter Handykameras, ermöglicht es. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir Schutzgesetze schaffen, die längst überfällig sind. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung nun an diesem Thema arbeiten will. Strafrechtlich wird das Thema unter anderem in § 184k Strafgesetzbuch behandelt. Dort heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind […].“ Wie gerade erwähnt hat der Fall der jungen Joggerin traurige Berühmtheit erlangt. Diese Frau wollte bei der Polizei Anzeige erstatten, wurde aber abgewiesen, weil sie eine Sporthose trug. Das muss man sich einmal vorstellen. Insofern fällt der aktuelle Fall leider nicht unter § 184k. Das ist wie gesagt eine Gesetzeslücke, die es zu schließen gilt. Ich bin wirklich froh – ich habe gesagt, wenn etwas Gutes passiert, kann man das auch loben –, dass sowohl der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die Bundesministerin der Justiz sich des Themas annehmen. Ich bin sehr optimistisch, dass in naher Zukunft gemeinsam mit allen Bundesländern ein Konsens erreicht werden kann. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Solche Aktuellen Stunden müssen auch in Zukunft zu vielen weiteren Themen stattfinden, um der Gesellschaft zu zeigen: Niemand ist allein. Es werden Probleme aufgegriffen, auch wenn sie vielleicht noch nicht besonders gut lösbar erscheinen. Die Hoffnung, die ich damit verbinde, ist, dass es gelingt, dass alle motivierten demokratischen Kräfte daran arbeiten und für alle eine gute Lösung finden. Über die gesetzliche Ebene hinaus sollten wir gemeinsam dennoch überlegen, welche weiteren Maßnahmen wir in Nordrhein-Westfalen ergreifen können, um Schutzbedürftige besser zu unterstützen. Denn Gewalt gegen Frauen – wir haben es gerade schon gehört – kann sehr viele Facetten haben. Ein anderes Beispiel ist bekannt unter dem Begriff „Catcalling“. Darüber haben wir im Parlament schon häufiger diskutiert. Ich möchte anregen, auch in diesem Bereich eine engere Zusammenarbeit mit dem Bund zu suchen, um das Phänomen, diese Facette einfach besser behandeln zu können. In dem Sinne bin ich positiv gestimmt. Ich glaube daran, dass zumindest in diesem Plenarsaal alle verstanden haben, dass wir der Zeit hinterherrennen und eine Gesetzesänderung längst überfällig ist. Ich Landtag möchte, dass wir heute mit dem Signal hier herausgehen, dass Nordrhein-Westfalen an der Seite der Frauen steht. – Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

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