Jörg Blöming
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag geht es um das Thema „psychische Gesundheit“. Grundsätzlich ist das ein wichtiges Thema. Deswegen gibt es auf Landesebene auch viele Programme dazu. Gerade die Prävention nimmt dabei eine bedeutende Rolle ein. Nehmen wir als Erstes einmal den Bereich Sport. Die Landesregierung und der Landessportbund, gestalten zusammen seit vielen Jahren die Rahmenbedingungen für den Vereinssport. Die gemeinsamen Ziele und Schwerpunkte sind in der Zielvereinbarung Sport 2023 bis 2027 festgeschrieben. Ein wichtiger Aspekt darin ist die Gesundheitsförderung. Es gibt wohl kaum einen Bereich, in dem Gesundheit besser gestärkt wird als im Sportverein. Vor allem sind die Angebote flächendeckend und niederschwellig. Der vorliegende Antrag fordert die systematische Einbindung von Sportvereinen. Das ist aber längst gängige Praxis. Unsere Sportvereine sind bereits heute gute und wichtige Partner des Landes – ganz besonders bei den Themen „Gesundheit“ und „Prävention“. Wir sollten unseren Ehrenamtlichen für ihren Einsatz für die Gesundheit und auch für die Gemeinschaft dankbar sein. Als Nächstes werfen wir einen Blick auf einen zweiten Bereich des Antrags: die Familienzentren. Bereits seit 2006 gibt es das Landesprogramm Familienzentrum NRW. Kindertageseinrichtungen werden dabei zu zentralen Anlaufstellen entwickelt. Sie sollen ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern und Kinder bieten. Das ist gelebte Prävention und frühzeitige Förderung. Das macht deutlich, dass wir die Bedeutung der Familienzentren 09.10.2025 auch für die Gesundheitsförderung erkannt haben und dem Antrag bereits lange voraus sind. Ich möchte noch auf einen letzten Aspekt eingehen: die betriebliche Gesundheitsförderung. Laut Sozialgesetzbuch V ist die betriebliche Gesundheitsförderung keine gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Dabei handelt es sich um Bundesgesetzgebung. Daran können wir als Land nichts ändern. Wir können aber Unternehmen beraten und informieren. Genau das machen wir auch. Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Sozialversicherungsträgern an Präventionsangeboten. Ziel ist es, die Gesundheitsprävention dort zu stärken, wo Menschen leben und auch arbeiten. Auch damit wird im Antrag etwas gefordert, das es bereits gibt. Lassen Sie es mich noch einmal kurz zusammenfassen. Psychische Gesundheit ist in unserer Zeit ein wichtiges Thema. Prävention ist dabei absolut unerlässlich. Deswegen gibt es bereits eine Vielzahl von Landesprogrammen. Den vorliegenden Antrag braucht es dafür nicht. Wir kennen dieses Vorgehen aber bereits: Die Anträge sind erst einmal wohlklingend. Schaut man genauer hin, fällt aber auf, dass diese wohlklingenden Anträge oft inhaltlich falsch sind. Sie enthalten überholte Forderungen und kaum mehr als hohle Phrasen. Der vorliegende Antrag ist daher überflüssig. Wir lehnen ihn ab. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
