Daniel Hagemeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft ergibt sich unmittelbar aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde, wie sie in Art. 1 unseres Grundgesetzes für immer festgeschrieben ist. Sie zu garantieren und zu finanzieren ist stetige Aufgabe und Verpflichtung der Politik und eine der zentralen Gerechtigkeitsfragen unserer Zeit. 09.10.2025 Das kommt auch in Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck. Allen Menschen mit Behinderung – gleichgültig, ob sie kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen oder mehrfache Behinderungen haben – wird das Recht zugestanden, gleichberechtigt ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Dazu müssen wir alle beitragen. Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen, die Träger der Eingliederungshilfe und die Kommunen brauchen vor allem eines: Verlässlichkeit. Dabei wissen wir um die Herausforderungen unter schwierigen Bedingungen und um unsere Verantwortung, seriös und belastbar zu arbeiten. Genau deshalb tun wir gut daran, keine Erwartungen zu wecken, die sich am Ende möglicherweise nicht erfüllen lassen. Glaubwürdig ist eine Politik dann, wenn man ihren Worten Taten folgen lässt. Deshalb erlaube ich mir eine Anmerkung. Wer auf der Bundesebene den Bundesfinanzminister stellt und gleichzeitig auf der Landesebene eine stärkere finanzielle Beteiligung fordert, sollte sich bewusst sein, dass Haushaltsmittel keine Einbahnstraße sind. Wenn es der antragstellenden Fraktion ernsthaft ein Anliegen ist, die Kommunen und Träger besser auszustatten, dann hätte sie die idealen Voraussetzungen, dies parteiintern direkt dort anzusprechen, wo die Spielräume definiert werden, denn wir alle wissen: Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind bundesgesetzlich geregelt. Die Umsetzung erfolgt dann durch die Kommunen. Das Land NRW hat keinen direkten Einfluss auf die Kostenentwicklung, wohl aber auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen, die herausfordernd sind, weil die Kosten in der Eingliederungshilfe seit Jahren kontinuierlich steigen – zuletzt um 13,2 % auf 7,2 Milliarden Euro allein in unserem Land. Im Reformprozess des Bundesteilhabegesetzes sind zwar gute Ziele formuliert, aber eine nachhaltige Begrenzung der Kostendynamik steht weiterhin aus. Das wissen Sie genauso gut wie ich. In dieser Lage dann aber ohne realistische Gegenfinanzierung einen Antrag vorzulegen, der neue strukturellen Lasten erzeugen würde, ist an der Stelle nicht zielführend. Das ist bestenfalls gut gemeint, aber gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. CDU und Grüne stellen sich den Herausforderungen der Realität. Wir investieren in Inklusion, wir stärken die Strukturen, wir stehen an der Seite der Trägerlandschaft und der Menschen, die sie mit Leben erfüllen. Wir tun das mit Augenmaß, mit Verantwortung und mit dem festen Willen, Teilhabe dauerhaft zu sichern. Deshalb setzen wir konsequent auf den Bürokratieabbau mit digitalisiertem Antragswesen, mit standardisierter Bedarfsermittlung und mit klaren Zuständigkeiten. Wir arbeiten für kurzfristige Entlastungen auch im Bereich der Eingliederungshilfe. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin fest davon überzeugt: Was wir jetzt brauchen, ist ein Schulterschluss der demokratischen Mitte, ein Bündnis der Vernunft, das nicht in konkurrierenden Forderungen endet, sondern in gemeinsame Anforderungen mündet. Die Menschen mit Behinderung in unserem Land haben ein Recht auf Teilhabe, Solidarität und Unterstützung. Sie haben auch ein Recht auf Ehrlichkeit. Lassen Sie uns also gemeinsam an dem arbeiten, was wir wirklich aus NRW-Sicht leisten können. Der Überweisung in den Fachausschuss und der vertiefenden Diskussion stimmen wir selbstverständlich zu. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, und das immer mit dem Blick auf die Menschen, um die es hier geht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
