Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen lebt vom Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Hunderttausende Menschen setzen sich Tag für Tag ehrenamtlich ein: in Sportvereinen, in der Kultur, in den Kirchen, in sozialen Initiativen und in Umweltinitiativen, um nur einige zu nennen. Viele davon würden Sie wahrscheinlich gerne unter dem Begriff „NGO“ fassen; denn es sind nicht Regierungsorganisationen. Ob Sie sie nun zivilgesellschaftliche Organisationen, ehrenamtliche Vereine und Institutionen oder ähnlich nennen: Inhaltlich ist es genau das, worum es geht. Solche Organisationen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Sie greifen gesellschaftliche Fragen auf, sie fördern den Dialog, sie leisten Beiträge zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft, und zwar vielfach besser, vielfach intensiver und vielfach bürgernäher, als der Staat es je könnte, selbst auf der kommunalen Ebene. Vor dem Hintergrund, Herr Kollege Witzel, ist es natürlich auch so, dass eine Landesregierung und ein Parlament es aushalten, wenn sich wie gestern bestimmte NGOs vor dem Landtag darüber Gedanken machen, ob es richtig ist, in bestimmten Bereichen Mittel des Landes zu kürzen. Ich habe eine der gestrigen Debatten vor Augen. Da haben Sie übrigens auch geklatscht, als Ihre Kollegin erklärt hat, dass es doch unerträglich sei, dass hier gekürzt werde. Das ist eigentlich der Gegenbeweis zu dem, was Sie gerade vorgetragen haben. Selbstverständlich hat die Landesregierung Ihnen als Parlament in diesem Jahr wieder eine Überprüfung aller Standards und aller Förderungen unter dem Gesichtspunkt des sparsamen Umgangs mit den Haushaltsmitteln vorgelegt. Wir befinden uns gerade in den Haushaltsberatungen. Sie sollten daher noch einmal darüber nachdenken, was hier gestern auch von Ihrer Fraktion konkret vorgetragen worden ist. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN) Selbstverständlich muss der Staat bei der Förderung sicherstellen, dass das Geld in Projekte investiert wird, die mit unseren demokratischen Werten im Einklang stehen. Deshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen – und das ist nicht die erste Debatte, die wir dazu führen – ein bewährtes Prüf- und Kontrollverfahren. Dieses Prüf- und Kontrollverfahren schließt übrigens bis hin zu der Prüfung durch den Landesrechnungshof, durch kommunale Rechnungsprüfungsämter und andere auch die Beteiligung Dritter und nicht nur 09.10.2025 staatlicher Institutionen wie der Regierung, des Förderressorts oder anderer ein. Dieses Verfahren hat sich aus unserer Sicht bewährt. Ich möchte zu der Großen Anfrage noch eine Anmerkung machen, die sich auf das Thema „Gemeinnützigkeitsrecht“ bezieht. Es sind nämlich bei Weitem nicht alle dieser Institutionen und Vereine gemeinnützig. Manche können es schon deshalb gar nicht sein, weil das Gemeinnützigkeitsrecht die Rechtsform einer Körperschaft verlangt. Die Feststellung und Überprüfung dieses Status ist Aufgabe der Steuerverwaltung, auf der Basis von Bundesgesetzen und bundeseinheitlichen Verwaltungsanweisungen. Aus Gründen des Steuergeheimnisses dürfen deshalb auch keine Einzelfälle öffentlich gemacht werden, auch nicht in Parlamentsdrucksachen. So viel im Allgemeinen. Nur wenn eine Körperschaft ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, kann ihr dieser Status zuerkannt werden. Gibt es Verstöße von einigem Gewicht, kann der Status entzogen werden und wird auch entzogen. Das zeigt: Der Rechtsstaat verfügt sehr wohl über wirksame Instrumente, auch im Gemeinnützigkeitsrecht. Zweitens. Förderungen durch das Land sind stets zweckgebunden. Sie erfolgen auf der Basis klarer Kriterien, werden in Zuwendungsbescheiden festgeschrieben und durch Verwendungsnachweise kontrolliert. Die Basis dazu sind Haushaltstitel des Landeshaushalts. Aus diesen Mitteln werden die Bewirtschaftungen durch die Ressorts vorgenommen – wie gesagt: auf der Basis von Zuwendungsbescheiden, Richtlinien, Erlassen und mit Verwendungsnachweisen. Ein eigenmächtiger Einsatz solcher öffentlichen Mittel ist damit ausgeschlossen. Bei Verstößen greifen die Regelungen der Landeshaushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, auch über Rückforderungen. Das zeigt: Wir haben ein bewährtes und erprobtes Prüf- und Kontrollverfahren, das die Arbeit dieser Organisationen transparent, verantwortungsvoll und im Einklang mit nationalen Gesetzen umsetzt. Und noch etwas – ich schließe an Herrn Abgeordneten Dr. Wille an –: Es gibt bezogen auf die Vielfalt des demokratischen Diskurses und gerade bezogen auf die Vielfalt der Tätigkeiten dieser Vereine und Organisationen weder eine Neutralitätspflicht dieser Institutionen und Vereine, noch wäre das im Sinne einer demokratischen Vielfalt wünschenswert. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Eine Neutralitätspflicht gibt es für den Staat, nicht für den demokratischen Diskurs. Landtag (Christian Loose [AfD]: Deswegen geben Sie das Geld ja, damit Sie die Neutralitätspflicht umgehen können!) Deshalb ist die Zivilgesellschaft mit vielfältigen Stimmen – auch kontroversen Stimmen, auch uns gegenüber – ein notwendiger Bestandteil unserer Demokratie. (Christian Loose [AfD]: Sie wollen die Wahr- heit nicht hören! – Christina Weng [SPD]: Hass und Hetze! – Christian Loose [AfD] und Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ja, ja! – Christian Loose [AfD]: Fragen Sie doch mal Ihre Kollegen, ob sie gerne Gastwirte bedrohen!) Unter diesem Gesichtspunkt haben wir als zentrales Element einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch das freie Mandat von Abgeordneten. Selbst wenn der eine es schon mal thematisiert hat, kann der andere es wieder zum Thema stellen, und auch ein drittes Mal kann er es zum Thema stellen. Wir diskutieren hier im Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen entsprechend darüber. Auch das ist Teil von Demokratie. Insofern glaube ich, dass wir an dieser Stelle wenig Korrekturbedarf haben. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
