Klaus Hansen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede loslege, ein Wort an Sie, Herr Loose: Ich habe eben noch mal in die Beantwortung der Großen Anfrage geguckt. Sie haben die 118 Fragen wohl überhaupt nicht gelesen; zumindest sind Ihre Äußerungen in weiten Teilen falsch, und Sie schrammen in vielen Ansätzen an der Realität und der ordentlichen Beantwortung der Landesregierung vorbei. Die Große Anfrage der AfD-Fraktion greift das Thema „Stilllegung und Entsorgung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ auf. Das ist richtig, das ist gut. Ich begrüße es ausdrücklich, dass dieses wichtige Thema im Landtag diskutiert wird, denn der geordnete Rückbau von Anlagen ist ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Energiepolitik wie auch des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Genau so wird es in Nordrhein-Westfalen seit Jahren vollzogen. Die Antwort der Landesregierung zeigt sehr deutlich: Es bestehen in Nordrhein-Westfalen klare rechtliche Regelungen und verbindliche Zuständigkeiten für die Stilllegung, den Rückbau, aber auch die Entsorgung Landtag von Windenergieanlagen oder Teilen von diesen. Diese Regelungen gewährleisten, dass Umwelt- und Sicherheitsaspekte bereits im Genehmigungsverfahren, also sehr frühzeitig, berücksichtigt und vor allen Dingen bestens geregelt sind. Bei der Stilllegung wird dies ordnungsgemäß umgesetzt. Das ist und wird weiter so sein. Jede Windenergieanlage unterliegt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Genehmigungen enthalten verbindliche Vorgaben zum Rückbau und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Standortes. Zuständig für die Überwachung dieser Verpflichtungen sind in diesem Fall die Bezirksregierungen bzw. die unteren Immissionsschutzbehörden. Das sind genau die Behörden, die vor Ort sind, sich auskennen und die Sachen bestens im Blick haben. Die Landesregierung hat in ihrer Beantwortung dieser Fragen außerdem dargelegt, dass die Betreiber verpflichtet sind, entsprechende finanzielle Sicherheiten für den Rückbau zu hinterlegen. Sofern das nicht geregelt ist – und dies wird ausdrücklich sehr gut geprüft –, gibt es erst gar keine Genehmigung. Damit gibt es auch im Falle einer Insolvenz oder eines Betreiberwechsels oder, wie Sie so schön dargestellt haben, falls sich jemand ins Ausland abgesetzt hat, eine Gewährleistung. Dieser Fall findet sich in der Beantwortung dieser Fragen überhaupt nicht wieder. Ich weiß also gar nicht, woher Sie das nehmen, wenn Sie sich auf die Beantwortung dieser Großen Anfrage beziehen. Der Rückbau ist also finanziell abgesichert. Das ist so, und das bleibt so. Im Hinblick auf die Entsorgung der Anlagenteile verweist die Landesregierung auf geltende Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Für die meisten Komponenten, etwa Stahl, Kupfer, Beton und Kabel, bestehen etablierte Recycling- und Verwertungswege. Eine Herausforderung sind insbesondere die Rotorblätter, die häufig aus Verbundmaterialien bestehen. Aber auch hierzu laufen Forschungsvorhaben und Pilotprojekte, an denen sich Unternehmen und Institute in Nordrhein-Westfalen beteiligen, um Recyclingverfahren weiterzuentwickeln. Die AfD schreibt in ihrer Anfrage von angeblich fehlender Transparenz und ungeklärten Umweltfolgen. Die Antwort der Landesregierung widerlegt diese Behauptungen sehr deutlich. Die Verfahren zur Genehmigung, Stilllegung und Entsorgung sind eines: Sie sind transparent, sie sind öffentlich nachvollziehbar und rechtsstaatlich abgesichert. Die relevanten Informationen wie Standorte und Genehmigungen sind über die einschlägigen Register und Veröffentlichungen zugänglich. Es ist richtig und notwendig, dass wir uns mit der Nachhaltigkeit auch am Ende des Lebenszyklus einer Anlage beschäftigen. Nordrhein-Westfalen, unser Bundesland, 08.10.2025 nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein. Wir verbinden den Ausbau erneuerbarer Energien mit hohen Umweltstandards und klar geregelten Verfahren für den Rückbau und vor allen Dingen auch die Entsorgung. Zusammenfassend lässt sich darstellen und festhalten: Die rechtlichen Grundlagen sind vorhanden und werden angewendet. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Behörden. Die Entsorgungswege werden fortlaufend verbessert. Die Landesregierung handelt transparent und vorausschauend. Damit ist das Ziel einer geordneten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Stilllegung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen gewährleistet. Die CDU steht, wir stehen für eine Energiewende mit großem Verantwortungsbewusstsein. Dazu gehört, dass wir auf Innovation setzen, Recyclingverfahren fördern und gleichzeitig Rechtssicherheit für Betreiber und Behörden schaffen. Abschließend möchte ich zu Ihren 118 Fragen der Großen Anfrage noch anmerken: Man kann Opposition verantwortungsvoll gestalten, oder man stellt, wie in Ihrem Fall, 118 Fragen und zeigt damit vor allem eins, nämlich wie gut diese Landesregierung arbeitet und aussieht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
