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Markus Wagner

AfD 08.10.2025 Sitzungen 18/103

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung – ein Gesetz, das auf den ersten Blick rechtstechnisch wirkt, in Wahrheit aber tief in das Selbstverständnis unseres öffentlichen Dienstes eingreift. Niemand bestreitet, dass die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts eine gesetzliche Grundlage für Auswahlinstrumente verlangen. Das ist richtig. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Der Gesetzgeber muss handeln, um die Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes rechtssicher zu gestalten. Aber wie wir handeln, ist entschei-Landtag dend. Denn mit diesem Gesetzentwurf kann mehr Schaden drohen als Nutzen eintreten. Der Kern des Entwurfs, der neue § 92a Landesbeamtengesetz, öffnet die Tür für eine Entwicklung, die wir sehr genau betrachten müssen. Dienstliche Beurteilungen, das zentrale und bewährte Instrument der Bestenauslese, sollen künftig nur noch eine Grundlage unter mehreren sein. Ergänzende Auswahlinstrumente wie Potenzialanalysen, Assessment-Center oder psychologische Tests können künftig mitentscheidend herangezogen werden. Das klingt erst einmal modern und wissenschaftlich. In Wahrheit bedeutet es aber eine Erosion der klassischen Beurteilungshoheit. Unsere Beamten werden seit jeher durch ihre Vorgesetzten, die sie im Dienstalltag kennen, die ihr Handeln, ihre Zuverlässigkeit, ihre Loyalität und ihre Fachkompetenz einschätzen können, nach ihrer Leistung, Befähigung und Eignung beurteilt. Dieses System hat sich bewährt. Es ist objektiv nachvollziehbar und in der Praxis erprobt. Nun aber sollen externe Verfahren, oft aus der privaten Testindustrie, plötzlich ein gleichwertiges Gewicht erhalten. Wir laufen dabei Gefahr, die objektive Leistungsbewertung durch modische Soft-Skill-Analysen zu ersetzen. Heute spricht man von Diversity-Kompetenz, morgen vielleicht von Resilienz oder Agilität. Wer entscheidet, welche wissenschaftlich fundierte Methode tatsächlich geeignet ist? Wer kontrolliert, dass solche Verfahren nicht ideologisch oder politisch eingefärbt sind? Der Entwurf lässt diese Fragen offen, und das halte ich für gefährlich. Hinzu kommt die Bürokratisierung des Auswahlverfahrens. Jede Auswahlentscheidung soll künftig dokumentiert, begründet und mit wissenschaftlichen Methoden unterlegt werden. Das mag im Hörsaal beeindrucken, in der Praxis aber führt es zu mehr Aufwand, mehr Formularen und mehr Unsicherheit. Wir brauchen keine Verrechtlichung des Personalwesens, sondern eine pragmatische, klare Entscheidung nach Leistung und Befähigung. Durch Abs. 5 des neuen § 92a räumt sich die Exekutive das Recht ein, weitere Einzelheiten per Verordnung zu regeln. Das heißt, die Landesregierung kann künftig nahezu beliebig festlegen, welche Auswahlmethoden zulässig sind. Damit wird der Parlamentsvorbehalt wieder aufgeweicht. Wir schaffen also mit einer Hand die Rechtsgrundlage, die das Bundesverwaltungsgericht verlangt, und nehmen sie mit der anderen Hand gleich wieder zurück. Das ist kein Ausdruck von Rechtssicherheit, das ist gesetzgeberische Selbstentmachtung. Ähnlich kritisch sehe ich die Änderung der Laufbahnverordnung. Unter dem Schlagwort „Modernisierung“ werden Probezeiten verkürzt, Aufstiegsregeln vereinfacht, Erprobungsphasen gestrichen. Das mag kurzfristig den Fachkräftemangel kaschieren, 08.10.2025 doch langfristig gefährdet es die Qualität unseres öffentlichen Dienstes. Der öffentliche Dienst ist kein Experimentierfeld für Personalstrategien. Wir brauchen dort Menschen, die sich durch Leistung, Verantwortung und Loyalität bewähren, nicht durch den erfolgreichen Besuch eines Assessment-Centers. Trotz der vielen Übergangsregelungen bleibt Rechtsunsicherheit: Wer fällt unter das alte Recht, wer unter das neue? Welche Probezeiten gelten wann? Das mag auf den ersten Blick juristisch alles sauber wirken, ist aber praktisch kaum handhabbar. Insofern blicken wir mit Spannung auf die Ausführungen der Sachverständigen und die Beratung im Innenausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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