Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs sind neben inhaltlichen Feststellungen auch prozedurale Anmerkungen erforderlich. Zunächst zum Verfahren: Dieser Gesetzentwurf bildet die Änderungen des inzwischen zurückgezogenen Änderungsantrags der Fraktionen von CDU und Grünen zum Gesetzentwurf „Änderungen des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst“ ab. Wir erinnern uns: Der seinerzeitige Änderungsantrag wurde zurückgezogen, weil die Beteiligungsrechte der Beamtenverbände nicht gewahrt worden sind und das Parlament unmittelbar vor Verabschiedung eines anderen Gesetzes mit neuen sachfremden Sachverhalten überfahren worden ist, zu denen keine Sachverständigenanhörung mehr stattfinden konnte. Dieses Vorgehen ist auch formalrechtlich auf erhebliche Bedenken bei der Opposition gestoßen, sodass die Koalition zur Vermeidung rechtswidriger Beschlüsse letztlich einen Rückzieher machen musste. Wie diese neue Initiative zeigt, ist der Verzicht auf eine Gesetzesänderung nur von kurzer zeitlicher Dauer gewesen. Mit diesem Gesetzentwurf soll nun offenbar der offizielle Weg begangen werden. Das ist vom Prozedere her nun nicht mehr formal zu beanstanden. Neben dem Inhalt des seinerzeitigen Änderungsantrags sind jetzt allerdings noch weitere Änderungen vorgesehen. Das rundet das Gesamtbild ab, mit welch heißer Nadel Ihr ursprünglicher Vorstoß gestrickt worden ist – und das alles trotz der umfänglichen Unterstützung der Landesregierung, die hier einmal mehr den Ghostwriter für die Koalitionsfraktionen gespielt hat. Zusätzlich wollen Sie jetzt die Übergangsregelungen in der Laufbahnverordnung anpassen, die im Zuge des früheren Beschlusses für den Gesetzentwurf zur Landtag Modernisierung des öffentlichen Dienstes notwendig geworden sind. Warum war das eigentlich nicht vor Kurzem Bestandteil auch der Regelung, über die wir hier debattiert haben? Inhaltlich beabsichtigen Sie nun Folgendes: Mit dem Gesetzentwurf wird für beamtenrechtliche Personalentscheidungen die Nutzung von Auswahlinstrumenten zusätzlich zur dienstlichen Beurteilung geregelt. Sie wollen die normierten dienstlichen Beurteilungen für Stellenbesetzungen um weitere zusätzliche Auswahlinstrumente ergänzen. Letzteren wird dann eine unmittelbar mitentscheidende Funktion für die Personalentscheidungen zuteil. Gegen eine Flexibilisierung von Entscheidungsgrundlagen für Personalentscheidungen ist zunächst einmal prinzipiell nichts einzuwenden, sofern es sich um einen sachgerechten Einsatz personalwirtschaftlich anerkannter Instrumente (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist aber großzügig von Ihnen!) und Verfahren handelt. Es besteht hier allerdings zugleich der begründete Verdacht, dass durch die Gesetzgebung Entscheidungen zur Einstellung oder zum Aufstieg in Zukunft stärker den politischen Interessenlagen unterliegen, als es bislang der Fall war. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nicht von sich auf andere schließen!) Diese Sorge teilen ausdrücklich auch die Beamtenverbände. Sie haben sich nämlich als Koalitionsfraktionen bereits verdächtig gemacht, als Sie bei der zugrunde liegenden Gesetzgebung den Landespersonalausschuss geschwächt und aus wichtigen Entscheidungsprozessen herausgenommen haben. Denn gerade der Landespersonalausschuss ist von großer Bedeutung, um eine einheitliche Rechtsanwendung und Beurteilung von Sachverhalten sicherzustellen. Der Landespersonalausschuss hat sich in den letzten Jahren ausdrücklich nicht als Bremsklotz erwiesen. Er hat dort für Flexibilisierungen gesorgt, wo dies auch angezeigt gewesen ist, um Stellen im Landesdienst überhaupt oder fachlich adäquat besetzen zu können. Wichtig ist aber genau diese Anwendung eines einheitlichen Maßstabs, die nicht mehr zur Geltung kommt, wenn lokale Entscheidungen in verschiedenen Dienststellen unterschiedlich ausfallen. Anders ausgedrückt: Der Landespersonalausschuss stellt eine gewisse Formalisierung von Entscheidungen, Instrumenten und Prozessen sicher. Wer davon gern vor Ort abweichen möchte, fühlt sich beschränkt. Der Landespersonalausschuss sorgt mit seiner Existenz insbesondere auch für eine Gleichbehandlung und dadurch auch für mehr Gerechtigkeit zwischen den Bediensteten. Letztgenannter Umstand ist in der 08.10.2025 Praxis gerade dann segensreich, wenn dieser verhindert, dass politisch gewollte Einstellungen für wichtige Positionen ansonsten auch vorbei an üblichen qualifikatorischen Vorgaben erfolgen. Deshalb darf ich auch mit Blick auf das, was die Grünen hier gerade vorgetragen haben, sagen: Ja, weniger Formalisierung ist auch ein Risiko bei der Qualitätssicherung. Dieser Gesetzentwurf begünstigt Intransparenz und Parteibuchwirtschaft. Das sehen wir ebenso wie renommierte Beamtenvertreter ausdrücklich auch als eine potenzielle Gefahr. Über die müssen wir jetzt reden, auch wenn es um die Sachverständigenanhörung geht. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um persönlich dem Kollegen Frieling alles Gute zu wünschen und herzlich dafür zu danken, dass wir in der Vergangenheit sehr kollegial und fair miteinander zusammengearbeitet haben. Sie haben eine Abgeordnetenbiografie, die belegt, dass Sie den Großteil Ihrer Zeit in einer schwarz-gelben Koalition verbracht haben, die nach unserer gemeinsamen Bewertung unterm Strich sicherlich viel Gutes für dieses Land bewirkt hat. Ich sehe mit großem Respekt das Wahlergebnis, das Sie bei sich im Kreis Soest erzielt haben. Wie Sie wissen, hat es nicht jeder Freidemokrat in Nordrhein-Westfalen geschafft, es Ihnen gleichzutun. Insofern von Herzen alles Gute, viel Glück für die kommunale Arbeit vor Ort und alles Gute für Ihren Kontakt mit den Menschen, insbesondere im Kreis Soest. Vergessen Sie niemals die Landespolitik und den Landtag Nordrhein-Westfalen. Da bin ich mir aber sicher. Alles Gute! (Heinrich Frieling [CDU]: Vielen Dank!) Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)
