Dr. Marcus Optendrenk
Ich würde dem Kollegen Laumann recht geben, dass es bezogen auf die Beamtenversorgung bundesweit – es gibt ja entsprechende Untersuchungen über die Schattenverschuldung der öffentlichen Hand; Sie kennen die Studien von Professor Raffelhüschen – nicht in allen Bundesländern – und nicht nur beim Bund – ausreichend Vorsorge gibt. Was da an Belastungen geschildert wird, ist ja, auch wenn es auf mehrere Jahrzehnte abgezinst ist, eine sehr hohe Zahl. Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern und zum Bund haben wir schon, auch unter Einbeziehung der FDP, im Jahr 2004 eine sehr wegweisende, richtige Entscheidung getroffen. Ich will Sie nur bezüglich der Frage, ob das ausreichend ist, daran erinnern, dass diejenigen, die das Gesetz 2004 beraten und verabschiedet haben, davon ausgegangen sind, dass ab 2020 eine Entnahme aus diesem Fonds passieren sollte, die perspektivisch wie eine Verbrauchsstiftung bis 2030 einen Stand von Null erreichen würde. Zwischenzeitlich haben sich die Zahlen durchaus verändert. Deshalb ist man zu dem Ergebnis gekommen – Sie haben das jetzt auch für die Haushalte 2023, 2024, 2025 miteinander so beraten und auf unseren Vorschlag hin beschlossen –, dass wir einen Mindestbestand von 13,1 Milliarden Euro in diesem Fonds belassen und nur Zinserträge entnehmen. Insofern habe ich, glaube ich, bezogen auf die Sorgen, die Sie vielleicht haben, dass das nicht ausreichen würde, keine Sorgen – zumal es ja auch aus entsprechenden Leistungen, die Dritte an uns erbringen, immer noch Zuflüsse gibt, sodass wir an der Stelle nicht in einem Vermögensabbau sind.
