Dr. Marcus Optendrenk
Sie wissen, dass das von der Erwerbsbiografie im Einzelfall abhängt. Ich habe Ihnen eben, in der ersten Antwort, glaube ich, schon in aller Differenziertheit dargestellt, dass das Durchschnittseinkommen von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Die höheren Durchschnittseinkommen, die höheren Einkommen durch die Einstufung und, aufgrund der Prozentstruktur, damit natürlich auch die höhere Versorgung hängen im Wesentlichen damit zusammen, Landtag dass es sich bei den Beamtinnen und Beamten zu 90 % um akademisch ausgebildete Menschen des gehobenen und höheren Dienstes handelt. Allein von der Berufsqualifikation, der Bildungsqualifikation her haben Sie nach der Herleitung des Besoldungsrechtes damit schon ein anderes Einkommensniveau, als Sie es haben, wenn Sie das rein auf der Basis von durchschnittlichen Erwerbsbiografien betrachten. Das hängt einfach mit der Unterschiedlichkeit der Aufgaben, die erfüllt werden, zusammen und entzieht sich insofern ein Stück weit der Betrachtung. Ich sage aber noch einmal, weil Sie offensichtlich versuchen, einen Gegensatz zu konstruieren, den der Kollege gar nicht dargestellt hat, dass die wirkungsgleiche Übertragung von Veränderungen im Rentensystem durchaus eine Frage von Gerechtigkeit und Fairness ist. Wenn der Kollege das da in seiner politischen Haltung vertreten hat, ist das mit all dem, was wir hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen fraktionsübergreifend seit Jahrzehnten zum Verhältnis zwischen Nichtbeamten und Beamten vertreten, absolut im Einklang. Insofern sehe ich den Gegensatz überhaupt nicht. Ich verstehe Ihre Intention, einen Dissens zu konstruieren; der ist in der Wirkung aber überhaupt nicht gegeben.
