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Dr. Marcus Optendrenk

08.10.2025 Sitzungen 18/103

Ich glaube, die Antwort habe ich eben schon gegeben. Es handelt sich um zwei sehr getrennte Systeme in Deutschland. Das eine ist das Rentenversicherungssystem, und das andere ist das Beamtenversorgungssystem. Ich darf es wiederholen: Das Rentenversicherungssystem gesetzlicher Art ist die erste Säule einer Alterssicherung, die im Idealfall nicht nur eine betriebliche Altersversorgung als Ergänzung, als zweite Säule hat, sondern, wenn es gut läuft, auch eine private Vorsorge als dritte Säule. Das gilt seit Jahrzehnten. Ich erinnere mich daran, dass schon Bundesregierungen unter Helmut Kohl angefangen haben, das zu empfehlen. Das ist keine ganz neue Erkenntnis. Ich erinnere mich auch an Kurt Biedenkopf, der entsprechende Dinge schon Mitte der 80er-Jahre empfohlen hatte. Die Beamtenversorgung ist, wenn Sie so wollen, eine Kombination aus der gesetzlichen Standardsicherung, erste Säule, und der betrieblichen Altersversorgung, zweite Säule. Auch da raten wir allen Menschen, soweit sie das können, natürlich zu einer privaten Altersvorsorge als weitere Säule, ob das nun Wohneigentum oder eine sonstige Form von Kapitalbildung ist. Insofern haben diese beiden getrennten Systeme erkennbar nichts miteinander zu tun. Aber natürlich gibt Landtag es den Wirkungszusammenhang, den ich Ihnen auch in der ersten Antwort schon dargelegt habe, sodass in den letzten Jahrzehnten im Regelfall Rentenstrukturänderungen wirkungsgleich in der Beamtenversorgung übernommen worden sind.

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