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Dr. Marcus Optendrenk

08.10.2025 Sitzungen 18/103

Die spannende Frage, wie die Renten in Zukunft finanziert werden können, ist ja allein aufgrund der Demografie berechtigt. Der Grundgedanke, dass sich möglichst viele Menschen beteiligen sollen, ist zunächst mal nachvollziehbar. Ich habe in der ersten Antwort dargelegt, warum das mit dem Rentensystem und dem Versorgungssystem der Beamtinnen und Beamten doch wie Äpfel und Birnen zu vergleichen wäre oder man es zumindest in einen Topf werfen würde. Die Kernfrage, die wir in der Landesregierung miteinander diskutieren, ist allerdings keine in dem Sinne ideologische, sondern eine rein pragmatische. Wenn Sie sich vorstellen, Sie würden heute ein Rentensystem auf der grünen Wiese neu schaffen, dann könnten Sie darüber nachdenken, welche Gruppen alle einzahlen müssten, damit es gesellschaftlich möglichst fair zugeht, sodass alle nachher auch eigene Ansprüche haben, und zwar in einer bestimmten definierten Größenordnung. Da können Sie sich Grundsicherungssysteme, einzahlungsabhängige Systeme oder was auch immer Landtag vorstellen. Da ist alles denkbar, was es in Europa und weltweit gibt. Tatsache ist aber: Wir haben laufende Systeme, die in Deutschland jetzt im achten Jahrzehnt bestehen. Insofern hätten wir einen erheblichen Umstellungsaufwand, wenn wir jetzt anfangen würden, es systematisch so zu verändern, dass wir Gruppen, die bisher nicht einbezogen sind – ich nehme jetzt mal die Beamtinnen und Beamten – pflichtmäßig einzahlen lassen würden, oder der Staat würde für sie einzahlen. Das würde zunächst zu einer deutlichen Steigerung der Ausgaben des Landeshaushalts führen, die wir uns nur sehr schwer ohne Kürzungen in sehr signifikanten Bereichen leisten könnten. Auf der einen Seite würde es auch auf der Zeitachse zu erheblichen Ansprüchen dieser Personen an das System führen. Das heißt, das Rentensystem würde für eine gewisse Zeit mehr Geld bekommen, aber eben vom Staat. Auf der anderen Seite würden aber ganz massiv zusätzliche Auszahlungsansprüche generiert, sodass das im besten Fall eigentlich eine Verschiebung von Lasten in die Zukunft wäre, aber sicherlich nicht nachhaltig. Insofern glaube ich, dass es eher systemgerecht ist, über wirkungsgleiche Anpassungen im Beamtenversorgungssystem zu reden, wenn auf der Rentenseite Veränderungen kommen. Das ist genau das, was in den letzten zwei Jahrzehnten immer gemacht worden ist.

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