Dr. Marcus Optendrenk
Die Einsparungen, die Sie ansprechen, betreffen im Kern den Haushaltszeitraum 1999 bis 2005, als jeweils 0,2 % der Besoldungserhöhungen letztlich als Verzicht der Beamtenschaft in das Gesamtsystem eingebracht worden sind. Wir haben damals noch eine Trennung zwischen zwei verschiedenen Vorsorgesystemen gehabt. Eine Vorgängerregierung hat dann eine Zusammenlegung im heutigen Pensionsfonds vorgenommen, sodass diese Beiträge, die die Beamtenschaft eingebracht hat, wenn man sich das genauer anschaut, letztlich alle in den Kapitalstock einfließen, der jetzt verzinst wird und der dazu dient, die Versorgungslasten zu untertunneln. Wenn wir noch einmal auf ein Gesetzgebungsverfahren zurückschauen, an dem Sie als Abgeordnete 2004 beteiligt waren – und ich in anderer Funktion –, dann ist damals zum 01.01.2005 ein System geschaffen worden, durch das festgelegt wurde, dass 500 Euro pro Person – pro neu eingestellter Beamtin und eingestelltem Beamten – pro Monat eingezahlt werden, und zwar nicht individuell zugeordnet, sondern als Vorsorge für eine Versorgungsspitze, die das Land für Mitte der 2020er-Jahre damals aufgrund des ersten Versorgungsberichtes erwarten konnte. Man kann sagen, dass damals sehr vorausschauend war, was Sie als Parlamentarierin entschieden und mit auf den Weg gebracht haben, denn es ermöglicht uns jetzt, von einem Kapitalstock ausgehend, der bei mindestens 13,1 Milliarden Euro festgeschrieben ist, Zinsen einzusetzen, um das immer eventuell sonst drohende Defizit des Haushaltes dadurch abzupuffern, dass es gruppennützlich in Versorgungsleis-08.10.2025 tungen fließen kann. Das sind zwischen 350 und 500 Millionen Euro pro Jahr. Insofern ist das ein großer Beitrag, den die Beamtenschaft damals erbracht hat. Die Einkommensverzichte waren danach nicht mehr ganz groß, weil wir gemeinsam unter anderem beim Verfassungsgericht erstritten haben, dass eine entsprechende Übertragung von Tarifabschlüssen nicht willkürlich durch eine damalige Regierung erfolgen konnte. Insofern haben wir heute diese Defizite der Übertragung nicht mehr, sodass die Beamtenschaft sowohl auf der aktiven Seite als auch auf der Versorgungsempfängerseite seitdem von Tarifabschlüssen quasi wirkungsgleich profitiert.
