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Dr. Marcus Optendrenk

08.10.2025 Sitzungen 18/103

Eine verfassungsrechtliche Würdigung werden Sie von mir jetzt nicht ernsthaft erwarten. Da ich in der Beantwortung Ihrer Grundsatzfrage die Antwort gegeben zu haben meine, will ich gerne noch einmal den Konnex herleiten. Es geht um die Kernfrage: Wie steht es mit der Gerechtigkeit der verschiedenen Systeme? Die Kernantwort für den Fall einer politischen Grundsatzdiskussion über das Rententhema auf Bundesebene habe ich Ihnen gegeben. Dazu habe ich Ihnen dargestellt, dass selbstverständlich ein Nachvollzug derjenigen Themen, die auf der Bundesebene im Rentenrecht gemacht worden sind, im Beamtenversorgungsrecht sowohl beim Bund als auch in den Ländern und auch beim Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahrzehnten erfolgt ist, soweit das verfassungsrechtlich zulässig und wirkungsgleich möglich ist. Insofern glaube ich, dass ich Ihnen den Rahmen, in dem eine solche Änderung ins Beamten- und Beamtenversorgungsrecht umgesetzt werden könnte, wenn sie auf Bundesebene im Rentenrecht käme, genannt habe.

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