Ralf Witzel
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Minister, Sie haben richtigerweise vieles zum Grundsatz des Berufsbeamtentums und zu damit verbundenen Komponenten ausgeführt. Ihnen wird nicht entgangen sein, dass aus dem Bereich von Landesbeamten mit großer Aufmerksamkeit die Äußerungen zur Kenntnis genommen worden sind, die von einem Mitglied der Landesregierung geäußert worden sind. Ich verweise Sie im Zusammenhang mit meiner Nachfrage auch auf die Pressemeldung des Deutschen Beamtenbundes vom 25. August 2025 „Versäumnisse der Politik nicht der Beamtenschaft ankreiden“. Darin wird eine Frage zu dem aufgeworfen, was Sie gerade zu Veränderungsmöglichkeiten und Anpassungen im System gesagt haben, nämlich ob das, was von einem Mitglied der Landesregierung, von Minister Laumann, vorgeschlagen worden ist, überhaupt verfassungsrechtlich im Gesamtsystem zulässig ist. Genau diese Frage möchte ich an Sie richten: Ist das, was Gegenstand der Anfrage und als Äußerung auch Aufhänger dieser Fragestunde ist, beamtenrechtlich und verfassungsrechtlich zulässig?
