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Dr. Marcus Optendrenk

08.10.2025 Sitzungen 18/103

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Witzel! Die Beamtinnen und Beamten in unserem Land sorgen dafür, dass unser Staat zuverlässig läuft, seine Aufgaben erfüllt und seinen Pflichten nachkommt. Sie sind das tragende Fundament eines funktionierenden und handlungsfähigen Staates. Ich schließe in diese Beschreibung aber auch die übrigen Beschäftigten des Landes ausdrücklich ein. Jede Beamtin und jeder Beamte in Nordrhein-Westfalen kann sich sicher sein, dass ihre und seine Arbeit in hohem Maße wertgeschätzt wird. Die Landesregierung steht fest zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe. Diese sind zu Recht im Grundgesetz verankert, weil sie ein großes Plus des Beamtenstatus darstellen. Dies zu verändern, würde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gefährden, denn Fachkräftemangel und demografischer Wandel machen – das haben wir häufig miteinander diskutiert – auch vor dem öffentlichen Dienst nicht Halt. Längst stehen wir nämlich mit der freien Wirtschaft um die besten Köpfe im Wettbewerb. Um Nachwuchskräfte zu gewinnen und langfristig zu binden, gestalten wir den öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv. Daran müssen wir weiter arbeiten, denn die Leistungen der öffentlichen Hand sind ihrerseits in vielfacher Weise Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft und für ein funktionierendes gesellschaftliches Leben. Die vermeintlichen Beamtenprivilegien sind kein Selbstzweck. Ihnen stehen auch Einschränkungen und Pflichten wie die Verfassungstreue, die in besonderer Weise die Beamtinnen und Beamten trifft, das Streikverbot und vielfach, jedenfalls in Nordrhein-Westfalen, auch so etwas wie die 41-Stunden-Woche gegenüber. Beamtinnen und Beamte sind gerade in unseren unruhigen Zeiten Garant für eine unabhängige, demokratische und leistungsfähige Verwaltung. In einer immer stärker polarisierten Gesellschaft ist das alles andere als selbstverständlich. In Nordrhein-Westfalen sind wir froh, solche loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben. Die Beamtenversorgung ist ein wichtiger Teil der staatlichen Verpflichtung, die eigenen Beamten finanziell abzusichern. Sie ist nicht nur ein eigenes Altersvorsorgesystem, sondern hat auch eine qualitätssichernde Funktion. Das Beamtenrecht ist dabei 08.10.2025 allerdings nicht statisch. Nach dem Auftrag des Grundgesetzes ist es unter Beachtung seines Kernbestandes stets weiterzuentwickeln und an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Bei der Bemessung der alimentationsrelevanten Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten hat sich der Gesetzgeber auch an den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sowie dem allgemeinen Lebensstandard zu orientieren. Das haben der Bund und die meisten Bundesländer beispielsweise mit der Einführung eines fiktiven Partnereinkommens auf der Besoldungsseite in den letzten Jahren auch getan. Demografisch bedingte Rentenreformen wurden in der Vergangenheit ebenfalls regelmäßig wirkungsgleich auf Beamtenpensionen übertragen. Beispielsweise wurden die Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand oder die schrittweise Anhebung der Altersgrenze von dem 65. auf das 67. Lebensjahr systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen. Pensionen und Renten wurden in den letzten Jahren überwiegend in vergleichbarer Höhe angepasst, da sich beide Alterssicherungssysteme an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientieren. Dennoch gibt es systembedingte Unterschiede. Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung, also einer ersten Säule der Altersvorsorge, und wird von einer betrieblichen Altersversorgung als zweite Säule ergänzt. Die Beamtenversorgung hingegen deckt sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab, also Regelsicherung und betriebliche Altersversorgung. Dies schlägt sich in dem Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % nieder, der im Durchschnitt allerdings nicht erreicht wird. Das hängt mit den individuellen Lebensläufen der Beamtinnen und Beamten zusammen. Insoweit lässt sich der Rentendurchschnitt und insbesondere das durchschnittliche Rentenniveau von 48 % nicht direkt mit durchschnittlichen Beamtenpensionen vergleichen. Die dem zugrunde liegenden Berechnungsmaßstäbe sind zudem sehr unterschiedlich, denn Pensionen decken regelmäßig das gesamte Erwerbsleben einer Beamtin beziehungsweise eines Beamten oder zumindest den größten Teil ab. Sie enthalten Erwerbsbiografien mit einem für die Beamtenlaufbahn erforderlichen höheren Qualifikationsniveau, denn rund 90 % der Beamtinnen und Beamten befinden sich im gehobenen oder höheren Dienst. Durchschnittsrenten dagegen umfassen sämtliche, auch kurze Erwerbsbiografien und alle rentenversicherten Berufsgruppen. In durchschnittlichen Renten sind somit auch die sogenannten kleinen Renten, zum Beispiel aufgrund niedriger versicherter Entgelte wie etwa bei Minijobbern, oder Renten enthalten, die aufgrund nur weniger Versicherungsjahre, zum Landtag Beispiel beim zwischenzeitlichen Wechsel in ein anderes Versorgungssystem, gezahlt werden. Beamtinnen und Beamte müssen durch den Abschluss einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst Vorsorge für den Teil an Krankheitsaufwendungen leisten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird. Die Beiträge dafür sind nicht einkommensabhängig, sondern risikobezogen und erreichen daher gerade im Alter oft eine beträchtliche Höhe. Dies mindert letztlich die Nettoversorgungsbezüge. Für einen belastbaren Vergleich des Renten- und Pensionsniveaus müssten über ein gesamtes Modellleben Pensionen mit ähnlichem Durchschnittseinkommen, Bildungsstand und gleicher Dauer pensionswirksamer Beschäftigungszeiten unter Einbeziehung der Steuer- und Krankheitsaufwendungen gegenübergestellt werden. Lassen Sie mich noch ein paar wenige Fakten zum Thema „Versorgungslasten“ einbringen. Die Entwicklungen in der Beamtenversorgung werden für den Landesbereich „Nordrhein-Westfalen“ regelmäßig in einem Versorgungsbericht dargestellt. Zuletzt wurde dem Landtag der Sechste Versorgungsbericht von Dezember 2024 übermittelt. Zur Finanzierung der künftigen Ausgaben für die Beamtenversorgung hat das Land mit dem Pensionsfonds, 2005 beginnend, Vorsorge getroffen. Durch diesen können Belastungsspitzen nachhaltig und generationengerecht abgefedert werden, und das tun wir derzeit auch, weil die Zahl der Versorgungsberechtigten, wie Sie wissen, zuletzt deutlich angestiegen ist und nach den aktuellen Prognosen im Jahr 2028 mit rund 228.800 Personen den Höchststand erreichen wird. Das zeigt: Nordrhein-Westfalen ist gut aufgestellt und handelt im Hinblick auf die Beamtenversorgung seit gut zwei Jahrzehnten vorausschauend. Wir stehen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, fest zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe, denn die Beamtinnen und Beamten halten unsere Gesellschaft am Laufen. Sie schaffen Rahmenbedingungen für Rechtsstaat und Demokratie, und sie schützen und verteidigen jeden Tag unsere Werte der Demokratie und den Rechtsstaat. Insofern glaube ich, dass ich Ihre sehr grundsätzliche Anfrage, wie die Landesregierung zu diesen Themen steht, damit in der gebotenen Klarheit beantwortet habe. – Danke schön.

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